Beiträge von Berny

    Ich habe ein Nebenkostenguthaben, was allerdings höher sein müsste, da diese falschen Posten noch addiert werden müssen. Daher hatte ich gedacht, diese Summe -nur im Notfall- mit der Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen, da ich damit rechnen muss, das Geld nicht zu bekommen, leider.


    Von der (Gesamt-)Mietzahlung, nicht NK-VZ.

    Kann man solche falsch berechneten Posten notfalls auch mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen (nach bestimmter Frist, Anmahnung und Ankündigung natürlich)?


    Würde ich dann von der nächsten Mietzahlung nach schriftlicher Ankündigung abziehen.

    Hallo sandkristall,

    "..., sprich, drei mehr oder weniger gleich große Wohnungen im Haus."
    - Gut zu wissen.

    "... sind uns aber auch nach einiger Recherche nicht ganz sicher, wie man theoretisch in so einem Falle handeln sollte."
    - Wie Ihr praktisch handeln solltet, darf Euch nur ein RA sagen, wir können hier nur Meinungen äusern.

    "1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
    Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden."
    - Richtig, Reparaturen gehen zulasten des VM.

    "2. Uns wurden 270€ unter dem Posten "Strom Waschküche, Treppenhaus" berechnet. Für ein paar Lampen ist das ja definitiv zu wenig,"
    - Nee, zuviel...:o Waschmaschinen + Trockner in der Waschküche und sonstige Geräte fallen nur dann unter Allgemeinstrom, wenn sie von allen Mietern genutzt werden können.

    "3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc.."
    - Ist unzulässig.

    "Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% [nach Bewohneranzahl oder] nach Fläche. Liege ich hier richtig?"
    - Richtig.

    "4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und ..."
    - Vom 1.1.-31.5. habt Ihr keine BK/HK zu bezahlen, doppelt kassieren darf der VM nicht ("Glatteis..."). Die Nebenkosten wie Müll, städt. Gebühren, Versicherung etc. - wenn im MV so vereinbart, allein ein Hinweis auf die BetrkVO genügt schon - habt Ihr anteilig zu 7/12 zu zahlen, bei den HK sind es 430/1000 des Jahresverbrauchs, falls nach Heizgradtagetabell ermittelt oder etwa individuell nach vorhandenen Heizkostenverteilern.

    "Uff, das ist jetzt etwas viel geworden. Entschuldigung. Ich würde mich wirklich sehr über Antworten (gerne auch nur zu einzelnen Fragen) freuen."
    - Macht nix, meine Holde hat das Abendessen erst für etwas später angedroht...;)

    leider bin ich gestern aus Versehen gegen einen meiner digitalen Heizkostenverteiler gekommen und dieser ist abgebrochen. Er zeigt jetzt nur noch "Card" an, wenn ich ihn wieder an den Wärmerleiter an der Heizung halte. Muss ich für den Schaden aufkommen und könnte es evtl. Probleme bzgl. der Abrechnung kommen? Werde es morgen auch meinem Vermieter melden.


    Eigentlich sollte sowas nicht passieren, womöglich war der HKV bisher schon nicht richtig montiert...

    Muss ich da einen Profi bestellen der nochmal nachmisst?


    Nein, das musst Du nicht, bestenfalls im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen vereidigten Sachverständigen. Die Wohnflächenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…4chenverordnung ist Dir bekannt?
    In meinem MFH habe ich alle Räume mit Gliedermassstab ausgemessen. Die Ausrechnung machte dann Excel.
    Wie ist die Grösse Deiner Wohnung (wortwörtlich bitte) in Deinem MV definiert?

    Marpesia,

    in meinen Mietverträgen wird die Gehwegreinigung und e.F. das Streuen mit abstumpfenden Mitteln nach einem verbindlichen Zeitplan geregelt.
    Und wenn Du Dich über das komplizierte arme Deutschland auslässt, denke bitte daran: Ein Land, welches sich seine Juristen (oder Wirte, Sozialschmarotzer etc.) nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.:p

    Dennoch wundere ich mich sehr über den Ton der hier herrscht.
    Und ich danke denen, die mir freundlichkeit entgegen brachten:)


    Ich hoffe, ich gehöre dazu. Wie dem auch sei, Freundlichkeit wird Deiner Geldbörse gerne entgegengebracht bei Leuten, die mit Rechtsberatung etc. ihr Geld verdienen...:o

    Hallo Reiner_Zufall,

    "Ich habe von 02/2011 - 09/2015 in einer kleinen 3-Zi (65qm) Wohnung gewohnt"
    - OK.

    "NK-Abrechnung für 2011 (Februar - Dezember 2011), erhalten im März 2013 Nachzahlung 1600 EUR."
    - Die hättet Ihr bis zum 31.12.2012 erhalten müssen. Die Nachzahlung war also ungerechtfertigt.

    "NK-Abrechnung für 2012 erhalten im November 2013"
    - War also innerhalb der Frist.

    "Nachzahlung 1750 EUR Vorauszahlungen hier noch 120 EUR. Laut Mieterschutzbund war diese Abrechnung soweit korrekt (zumindest von den Posten her und formal)."
    - OK.

    "Ich habe dann ab 1.1.14 100 EUR im Monat für die Vorauszahlung überwiesen."
    - War die VZ denn wenigstens jetzt an den voraussichtlichen Jahresbedarf angepasst?

    "Ich habe keine NK-Abrechnung für 2013 und 2014 erhalten. Ausgezogen bin ich im September 2015."
    - Für 2013 hätteste die Abrechnung spätestens am 31.12.2014 erhaltenhaben müssen, für 2014 entsprechend ein Jahr später. Ich gehe jetzt mal von kalenderjährlicher Abrechnung aus.

    "Er hatte einige Sachen bemängelt (Parkett beschädigt u.a.) und wollte dies mit der Kaution verrechnen."
    - Bitteschön, wenn Du ihn lässt? Ansonsten steht dem Mieter zuerst das Recht zu, von ihm zu vertretende Schäden zu reparieren.

    "seit dem Auszug warte ich auf irgendeine Antwort von ihm. Ich habe nichts mehr gehört."
    - Wie das so oft der Fall ist. Hatten wir heute schon einmal...

    "Können für so eine kleine Wohnung, die tagsüber nicht bewohnt war, so hohe Nebenkosten entstehen?"
    - Jein, kommt drauf an...

    "Wie sieht es mit der Kaution aus? Ich weiß, dass man die erst aber einer bestimmten Frist zurück fordern kann und der VM sie solange einbehalten darf."
    - Das wäre max. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache.

    "Ich werde mich die Tage mit dem DMB in Verbindung setzen, wollte jedoch nicht ganz unvorbereitet da hin und mir vorher Tipps holen."
    - Dann halte uns mal auf dem Laufenden...

    "In diesem Sinne, ein gutes Neues!"
    - Danke, ebenfalls!

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