Hallo sandkristall,
"..., sprich, drei mehr oder weniger gleich große Wohnungen im Haus."
- Gut zu wissen.
"... sind uns aber auch nach einiger Recherche nicht ganz sicher, wie man theoretisch in so einem Falle handeln sollte."
- Wie Ihr praktisch handeln solltet, darf Euch nur ein RA sagen, wir können hier nur Meinungen äusern.
"1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden."
- Richtig, Reparaturen gehen zulasten des VM.
"2. Uns wurden 270€ unter dem Posten "Strom Waschküche, Treppenhaus" berechnet. Für ein paar Lampen ist das ja definitiv zu wenig,"
- Nee, zuviel...:o Waschmaschinen + Trockner in der Waschküche und sonstige Geräte fallen nur dann unter Allgemeinstrom, wenn sie von allen Mietern genutzt werden können.
"3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc.."
- Ist unzulässig.
"Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% [nach Bewohneranzahl oder] nach Fläche. Liege ich hier richtig?"
- Richtig.
"4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und ..."
- Vom 1.1.-31.5. habt Ihr keine BK/HK zu bezahlen, doppelt kassieren darf der VM nicht ("Glatteis..."). Die Nebenkosten wie Müll, städt. Gebühren, Versicherung etc. - wenn im MV so vereinbart, allein ein Hinweis auf die BetrkVO genügt schon - habt Ihr anteilig zu 7/12 zu zahlen, bei den HK sind es 430/1000 des Jahresverbrauchs, falls nach Heizgradtagetabell ermittelt oder etwa individuell nach vorhandenen Heizkostenverteilern.
"Uff, das ist jetzt etwas viel geworden. Entschuldigung. Ich würde mich wirklich sehr über Antworten (gerne auch nur zu einzelnen Fragen) freuen."
- Macht nix, meine Holde hat das Abendessen erst für etwas später angedroht...;)