Energieeinsparung nach Kellerdeckendämmung

  • Hallo

    Ich bin auf der Suche nach der Energieeinsparung nach einer Kellerdeckendämmung.
    Um eine Modernisierungsmaßnahme für einen Mieter richtig anzukündigen müssen voraussichtliche Energieeinsparungen angegeben werden.

    Wie ich hier gelesen habe:
    https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/
    "Aufschlüsselung der voraussichtliche Energieeinsparung (LG Lübeck, WM 1990, S. 499), wenn die Modernisierungsmaßnahme der Einsparung von Energiekosten dienen soll . Hierbei handelt es sich lediglich um eine Erläuterung und nicht um eine exakte Berechnung. Der BGH hat mit Beschluss vom 10.04.2002 (AZ: VIII ARZ 3/01) entschieden, dass der Vermieter keine Wärmebedarfsberechnung der Erklärung beifügen muss."

    Die ganze Kellerdecke soll 5 cm gedämmt werden, bis auf die Räume die sowieso geheizt sind, weil sie bewohnt werden.
    Die Herstellerfirma der Dämmplatten konnte mir keine Auskunft zur Energieeinsaprung geben.
    Ich bräuchte ungefähre Werte: Wieviel € oder % spart man im Jahr?
    Im Gesetz steht noch, dass man auf "allgemein anerkannte Pauschalwerte" Bezug genommen werden kann.
    Wo kann man diese "Pauschalwerte" finden??

    Hat jemand einen Tipp?


    Im voraus schon mal vielen Dank
    Flaxxy

  • Um eine Modernisierungsmaßnahme für einen Mieter richtig anzukündigen müssen voraussichtliche Energieeinsparungen angegeben werden.


    Ich meine nur dann, wenn Du als Vermieter nach der Massnahme eine Mieterhöhung beabsichtigst.

  • Mieterhöhung ist der Plan. Deswegen frage ich.


    Welch ein Aufwand für eine MEH im untersten Eurobereich...:rolleyes:
    In einem Vermieterforum wärest Du besser beraten.
    Mir als VM ist es wichtiger, die Mietsachen und das MFH fit zu halten UND die Mieter zu behalten.

  • Zitat

    Im Gesetz steht noch, dass man auf "allgemein anerkannte Pauschalwerte" Bezug genommen werden kann.

    Im Gesetz steht aber auch, dass keine Veränderungen der Betriebskosten aufgezeigt werden müssen, wenn die Modernisierung "unerheblich" ist (Vgl. § 555c (4) BGB).

    Vermutlich wird die Mieterhöhung für jeden Mieter wohl nur ein paar wenige EUR betragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @ Leipziger82
    Das ist richtig. Hatte ich mir auch schon überlegt.
    Nun stellt sich die Frage sind z.B. 15 € / Monat unerheblich?

    Ich hatte mal was von 5 % der Kaltmiete gelesen.

    Gesetz dem Fall die Mieterhöhung wäre weit unter 5%, ab wann würde die Mieterhöhung greifen? Nach 3 Monaten?


  • Ich hatte mal was von 5 % der Kaltmiete gelesen.

    Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.

    Das hätte dir aber bei Durchsicht des Forums auffallen müssen, aber das war dir wohl schnurzegal.

  • Zitat

    Gesetz dem Fall die Mieterhöhung wäre weit unter 5%, ab wann würde die Mieterhöhung greifen? Nach 3 Monaten?

    Siehe 559b BGB: Die Erhöhung wird mit Beginn des 3. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung wirksam. Du musst nach Abschluss der Maßnahme nochmals ein konkretes Mieterhöhungsverlangen, bzw. eine Modernisierungsabrechnung durchführen.

    Zitat

    Nun stellt sich die Frage sind z.B. 15 € / Monat unerheblich?

    Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Zweifel von einem Richter beurteilt werden. Es zwingt dich ja niemand, die vollen 11% umzulegen. Wenn Du nur 10 €/Monat in Rechnung stellst, kann das ja auch reichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @ Leipziger82
    Das ist richtig. Hatte ich mir auch schon überlegt.
    Nun stellt sich die Frage sind z.B. 15 € / Monat unerheblich?


    Ich wohne zur Miete in einer EG-Wohnung. Falls mein VM mit einer MEH nach der Dämmung käme, sollte er mir anhand von mindestens 2 Sachverständigengutachten eine Energieeinsparung nachweisen...*lach*

  • Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.


    Der Fragesteller ist ja Vermieter... und will (von) seinen Mietern nur das Beste...:o

  • Zitat

    Falls mein VM mit einer MEH nach der Dämmung käme, sollte er mir anhand von mindestens 2 Sachverständigengutachten eine Energieeinsparung nachweisen.

    Das würde ich - je nach Verhältnis zum Vermieter - auch machen. Dahingehend verstehe ich den Aufwand auch nicht. Anstatt den gesetzlichen Rahmen auszuschöpfen, würde ich halt auf ein paar € verzichten. Das erspart auf der anderen Seite aber viel Mühe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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