Winterdienstübernahme

  • Hallo liebe Community,

    wir sind im September neu in diese Wohnung mit insgesamt 3 Parteien gezogen. Bis dato war wohl ein Hausmeisterdienst beschäftigt, der einige Reinigungsdienste, Gartenarbeiten und den Winterdienst übernommen hat.
    Dieser Hausmeisterdienst möchte den Winterdienst aber nun nicht mehr machen, weswegen der Vermieter auf uns zugekommen ist, da wir im Erdgeschoss wohnen.

    Der Vermieter meinte, dass er die Kosten für alle Mieter so gering wie möglich halten möchte, weswegen er uns fragt, ob wir den Winterdienst übernehmen würden. Er hätte sich halt bzgl. anderer Winterdienste schlau gemacht, die aber ab 300 € / monatlich und aufwärts gehen würden.

    Wir sollten uns überlegen, was wir für den Winterdienst verlangen und das würde man uns mit unseren Nebenkosten verrechnen.
    Erstmal fand ich die Idee gar nicht so schlecht, da wir das Geld gut gebrauchen können und ich Winterdienst generell auch sehr gerne mache.
    Aber nun hat er noch die Bitte, dass ich eine Rechnung ausstelle und mich auch zusätzlich für den Winterdienst Haftpflicht versichere (natürlich soll ich diese Zusatzkosten mit berechnen).

    Nun meine Frage: Kann ich als Privatperson diese Art von Rechnung an meinen Vermieter überhaupt ausstellen oder müsste ich dafür extra ein Gewerbe anmelden ?
    Und übernimmt nicht meine normale Haftplicht in diesem Fall ? Falls nicht, was für eine Versicherung genau muss ich da zusätzlich abschließen ?

    Ich habe dem Vermieter mit geteilt, dass wir durch unsere Berufstätigkeit nur morgens und abends räumen bzw. streuen können und er meinte, dass das vollkommen ok ist. Da man aber auch tagsüber verpflichtet ist, zu räumen, wäre mir schon wichtig, wie es da als Privatperson mit der richtigen Haftpflichtversicherung aussieht.

    Vielen Dank vorab für eure Informationen.

  • Hallo,

    wenn du für den Vermieter arbeitest ist, das arbeitsrechtlich in der Tat kritisch. Einfacher wäre es, wenn er es auf euch als Mieter überträgt (das geht gem. der üblichen Mietverträge) und euch dafür eine Mietrabatt gewährt.

    Das mit 300 Euro im Monat hast du sicher falsch verstanden. So etwas kostet je nach Fläche eher 300 Euro/Saison, meist weniger.

    Gruß
    H H

  • Vielen Dank vorab für eure Informationen.

    Hallo,

    was man hierbei vergessen hat, die Haftpflichtigkeit für die übernommenen Arbeiten, bzw. Winterdienst obliegt der ausführenden Person in allererster Linie, d. h. für dich, wenn du dem Vermieter die Arbeiten in Rechnung stellst, tust du sehr gut daran, eine Betriebshaftpflicht für Winterdienstarbeiten abzuschließen, wenn du denn überhaupt eine bekommst.

    Ohne, würde ich keine einzige Schaufel Schnee in die Hand nehmen, das kann haftungstechnisch deinen Kopf kosten!

    Gruß

    BHShuber


  • Das mit 300 Euro im Monat hast du sicher falsch verstanden. So etwas kostet je nach Fläche eher 300 Euro/Saison, meist weniger.
    Gruß
    H H


    Nein, da habe ich mich leider nicht verhört. Eine Betriebshaftpflicht für Winterdienst kostet nicht selten für die paar Monate zwischen 600-800 € ! Dazu kommen die Bereitschaft und (je nach Größe des Grundstücks sehr unterschiedlich) die Arbeitszeit und das Personal beim Räumen und dann kommt es darauf an, wo man lebt. Wir wohnen in Bayern, wo es jetzt tendenziell etwas häufiger zu starken Schneefällen kommt als z.B. etwas nördlicher in Deutschland :) bzw. in tiefer gelegenen Regionen. Mein Vater hat eine eigene Firma in NRW (Haus- und Gartenarbeiten jeglicher Art, auch Winterdienst) und er nimmt dort oben schon 150 €/Monat. Alleine schon wegen der Bereitschaft kommt da einiges zusammen, wenn sich eine Firma um den Winterdienst kümmert. Du musst ja, selbst wenn Du nie im Einsatz warst, für ausreichend Personal in Bereitschaft sorgen, für Streugut und Gerätschaften ... das macht niemand um sonst !
    Leider ist das nicht so günstig wie wenn man mal nen Nachbarn fragt, der das dann für nen Kasten Bier im Monat übernimmt ^^ Die Bereitschaft gilt ja in den kompletten Monaten DEN GANZEN TAG !!! Also zumindest zwischen den üblichen Uhrzeiten 07:00 - 20:00 Uhr ! Man muss im Ernstfall immer in der Lage sein, mehrmals am Tag sofort zu räumen, sobald es aufgehört hat zu schneien. Und das ja bei einer Firma meistens bei mehreren Objekten. Viel Aufwand und ein sehr undankbares Geschäft ... niemand will das zahlen aber jeder meckert sofort, wenn auch nur eine Minute zu spät geräumt ist ;)

    Hallo Marpesia,
    dieses Thema hat mit Mietrecht nichts zu tun. Sorry.


    Ähm ... seit wann haben die Themen Nebenkosten, Winterdienst & dies bezügliche Haftbarkeit nichts mit Mietrecht zutun ?!? Es ist doch in vielen Fällen sogar üblich, dass der Mieter den Winterdienst KOMPLETT an die Mieter weiter gibt. Es ist schon wichtig zu wissen, a) wie oft man räumen muss und b) wer haftbar zu machen ist wenn was schief läuft (ob die normale Haftpflicht das übernimmt oder ob man eine spezielle Haftpflicht benötigt, sobald man, egal in welcher Form, für den Winterdienst zuständig ist) und c) wie das aussieht, wenn das ganze offiziell über einen einzelnen Mieter laufen soll und nicht über alle Mietparteien ! Jeder Mieter, der im Erdgeschoss wohnt und den Winterdienst alleine und kostenfrei erledigt, ist selber schuld. Der Vermieter und die anderen Mietmieter freuen sich ;)

    Ohne, würde ich keine einzige Schaufel Schnee in die Hand nehmen, das kann haftungstechnisch deinen Kopf kosten!Gruß
    BHShuber


    Das heißt, dass meine normale Haftpflicht das nicht übernimmt ? Im Grunde bräuchte ja dann jeder, der selber Schnee räumt, eine derartige Versicherung ? Ich würde meinem Vermieter ja eine MwSt.-FREIE Rechnung ausstellen, da ich ja keine Firma bin sondern eine Privatperson. Somit geht es ja nur darum, wie die Nebenkosten verteilt werden, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich check nicht, warum das alles so kompliziert sein muss ... armes Deutschland ^^ nur weil jeder jeden sofort verklagt und man echt alles absichern muss ... !


  • Ähm ... seit wann haben die Themen Nebenkosten, Winterdienst & dies bezügliche Haftbarkeit nichts mit Mietrecht zutun ?!?

    Weil du quasi als "Unternehmerin" mit deinem Vermieter "Geschäfte" machst ist das kein Mietrecht mehr. Sollte doch auch in Bayern einleuchten.

    Zitat

    Im Grunde bräuchte ja dann jeder, der selber Schnee räumt, eine derartige Versicherung ?


    Nö, braucht er nicht, weil in solch einem Fall der Vermieter den Kopf hinhalten muss, bzw. seine Versicherung. Aber hier fließt Geld, da sieht die Haftung ganz anders aus.

  • Marpesia,

    in meinen Mietverträgen wird die Gehwegreinigung und e.F. das Streuen mit abstumpfenden Mitteln nach einem verbindlichen Zeitplan geregelt.
    Und wenn Du Dich über das komplizierte arme Deutschland auslässt, denke bitte daran: Ein Land, welches sich seine Juristen (oder Wirte, Sozialschmarotzer etc.) nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.:p

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Januar 2016 um 13:09)

  • Zitat

    Ich würde meinem Vermieter ja eine MwSt.-FREIE Rechnung ausstellen, da ich ja keine Firma bin sondern eine Privatperson.

    Auch Privatpersonen müssen ggfs. eine Umsatzsteuer ausweisen. Ob Du von der Umsatzsteuer befreit bist, ist im § 4 UStG zu lesen.

    Unabhängig davon: Eine entsprechende Befreiung der Umsatzsteuer heißt aber nicht, dass Du hier keine Steuern zahlen musst. Sobald Du eine Rechnung ausgestellt wirst und aus dieser Dienstleistung einen Gewinn erzielst, muss dieser versteuert werden.

    Oder anders: Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und hier die Einnahmen zu versteuern.

    Unabhängig davon würde ich mich auf so etwas nicht einlassen. Was passiert, wenn Du krank bist oder Du mal ein paar Tage verreisen willst? Wer kümmert sich dann um den Winterdienst?
    Zur Haftung wurde schon ausführlich geschrieben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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