Beiträge von Berny

    @ Leipziger82
    Das ist richtig. Hatte ich mir auch schon überlegt.
    Nun stellt sich die Frage sind z.B. 15 € / Monat unerheblich?


    Ich wohne zur Miete in einer EG-Wohnung. Falls mein VM mit einer MEH nach der Dämmung käme, sollte er mir anhand von mindestens 2 Sachverständigengutachten eine Energieeinsparung nachweisen...*lach*

    Hallo Alf aus Mannheim,

    bei der Minol-Abrechnung kann es sich wohl eher m die Kosten der Wassererwärmung handeln, nicht jedoch um die Wasserverbrauchskosten. Je nach Menge des Wasserbezugs kann dieser genauso viel kosten wie die Erwärmung. Die Exceltabelle des VM bzgl. der Berechnungsweisen finde ich i.O. Nutzerwechselkosten sind auf den Nutzer nur dann übertragbar, wenn dies im MV ausdrücklich vereinbart wurde.

    Hallo Priapus0909,

    "2014 wurde die Wohnung vom 01.01. bis zum 30.04. bewohnt."
    - War der übliche Abrechnungszeitraum dieser immobilie das Kalenderjahr?

    Nun kam Ende November 2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 mit einer deutlichen Nachzahlung. Aufgrund persönlicher Umstände und der Weihnachtszeit konnte auf das Schreiben nicht reagiert werden."
    - Wen interessiert's? Zahlungsfrist ist i.d.R. ein Monat nach Erhalt der Abrechnung.

    "Nun kam ein zweites Schreiben vom Vermieter, das bereits den Inhalt „letzte Mahnung" enthält und die Ankündigung, bei Nichteinhaltung einer gegebenen Frist einen Rechtsanwalt aufzusuchen."
    - Das ist dem VM wohl überlassen...

    "Aufgrund der Mietdauer und des Abrechnungszeitraumes: Ist diese NK-Abrechnung überhaupt gültig oder ist diese 12-Monatsfrist schon vorüber (§ 556 BGB )?"
    - Falls der Abrechnungszeitraum dieser Immobilie das Kj ist, war das also noch in der Frist.

    "Zu den Worten „letzte Mahnung" mit einer Frist von zwei Wochen. Wie ernst muss das denn genommen werden?"
    - Das solltest Du ernst nehmen.

    "Angenommen der Vermieter geht zum Rechtsanwalt weil die NK-Abrechnung berechtigt wäre: Kann er im Nachhinein die Kosten des Rechtsanwalts von uns verlangen, da wir die Frist nicht eingehalten haben?"
    - Ja.

    "Ein Termin zur Prüfung der NK-Abrechnung wurde bereits vor Weihnachten eingeholt, allerdings ist dieser aufgrund der Weihnachtszeit erst einen Tag nach dieser ominösen Frist möglich. Was schlagt ihr als weitere Vorgehensweise dem Vermieter gegenüber vor?"
    - Das sollteste schnellstmöglich erledigen und eine berechtigte Nachzahlung innerhalb der letzten genannten Frist leisten.

    Huffypuff,
    der Absender müsste erst einmal beweisen, dass er den verspäteten Zugang bei mir nicht zu vertreten hat (bspw. hat das EVU trotz nachweisbarer Bemühungen die Jahresrechnung nicht geschickt).
    Du kannst der Abrechnung binnen Monatsfrist (oder 4 Wochen?) nach Zugang widersprechen mit Angabe der Gründe. - Ein Einwurfeinschreiben müsste eigentlich genügen. Reicht das nicht??

    Hallo Huffypuff,

    Du wirst sicherlich (für den Fall des Falles) belegen können, wann Dein BK zuletzt noch leer war und wann die Abrechnung in Deinem BK vorgefunden wurde.

    "Ich würde denen jetzt schreiben, dass ich mit Verweis auf die Frist nach §556 BGB die Nachzahlung nicht leisten werde – ist das der korrekte Weg?"
    - Ja.

    "Ferner ist da bei der Abrechnung auch was nicht korrekt, wogegen ich ohnehin Widerspruch einlegen würde. Kann ich das immer noch tun, falls sich das Versäumnis der Frist als unverschuldet herausstellt?"
    - Du kannst der Abrechnung binnen Monatsfrist (oder 4 Wochen?) nach Zugang widersprechen mit Angabe der Gründe. - Ein Einwurfeinschreiben müsste eigentlich genügen.

    Ansonsten würde ich auf Raufasertapete in Nassräumen sowieso verzichten. Ich würde diese Bereiche einfach nur sauber verspachteln und mit einer Silikatfarbe streichen. Dann sollten die Schimmelprobleme der Vergangenheit angehören.


    Meine ich ebenfalls. Besonders bei Fensterlaibungen gibt es diese Probleme öfters.

    bzgl. Verjähung würde ich im BGB nachlesen oder vllt findest Du spezielle Urteil im kontext
    die Vj tritt ja sozusagen nur dann in Kraft, wenn Du nicht zugestellt hast, das hast Du aber mehrfach getan & versucht
    Daher halte ich einen Rechtsanspruch auf weiterzahlung, insbesondere in der Gesamtbetrachtung, seitens des VM für nicht gegeben
    nur mM.


    Tiger,
    Du kannst ja, wenn Du willst, ganz vernünftig schreiben. Wäre schön, wenn das auch ohne Beleidigungen und unangemessene Ausdrucksweisen gehen würde.

    Ja, den Zählerstand des Auszugstermins habe ich. Nur leider fehlt mir der Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraumes, also Januar 2014 (bzw. Ende Dezember 2013). Dieser ist leider auch in der Nebenkostenabrechnung von 2013 nicht mit notiert. Es wurde lediglich aufgeführt, wie viel m³ Wasser insgesamt im Jahr verbraucht wurden.


    Dann würde ich wohl kein Bohei drum machen und 9/12 errechnen.

    Ich möchte einen Deckel auf die Sache machen und juristisch 100% wasserdicht abschließen. Das ist scheinbar zeitnah nicht mit "aussitzen" machbar.


    In der Gegend, wo ich ein geerbtes MFH verwalte, wird anscheinend alles ausgesessen...:mad:

    Hi Parcival,
    ich würde jedenfalls den einzelnen Positionen, welche mir nicht korrekt erscheinen, mit Begründungen widersprechen, mgl. bis 31.01. Sind Zähler vorhanden, sind deren Anzeigen zu berücksichtigen. Ansonsten wäre mietflächenanteilig zu berechnen, und dann eben auch noch entsprechend mietzeitanteilig.
    Heizkostenabrechnung war i.O.?
    PS: Beanstandung(en) per Einwurfeinschreiben schicken.

    Also müssen wir uns mit einer Abrechnung der Stromkosten für Waschmaschine und Trockner im Rahmen des Allgemeinstroms zu 50/50 abfinden, selbst wenn jede Partei ihre eigenen Geräte nutzt?


    Der Allgemeinstrom ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Mietflächenanteilen zu berechnen.

    Karin:

    "Wir hatten 8 Jahre eine Gebäudeversicherung, die für unsere Wohnung im Jahr 40€ kostete."
    - Diese Aussage ist nicht verwertbar.

    "Jetzt hat unser Vermieter eine neue Versicherung abgeschlossen, die beträgt jetzt 432€ im Jahr. Für das ganze Haus (190m² von 1930) kostet die Versicherung 670€"
    - Mein MFH mit ähnlicher Grösse, aber älter, kostet (Gebäude-+Grundbesitzerhaftpflichtvers.) jährlich 542€, also scheint der neue Betrag nicht aussergewöhnlich hoch zu sein. Von früher weiss ich jedoch noch, dass eine damalige Versicherungsgesellschaft mit bekannten Namen erheblich teurer war.

    "Kann ich die neue Versicherung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen? Und weiter den alten Betrag zahlen?"
    - Nee, denke nicht. Kommt ja auch auf den Deckungsumfang an.
    PS: Und der Titel "11x so hoch" übersteigt wohl das Vorstellungsvermögen... bei 670€ zu 432€...:mad:

    "Das mit den Waschmaschinen ist mir aber noch immer nicht so ganz klar... Ich dachte ja auch recherchetechnisch, dass nur Geräte, die eben auch allgemein genutzt werden, unter "Allgemeinstrom" fallen.
    Stutzig macht mich aber der umkringelte Absatz im Mietvertrag...

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    "
    - Die Kosten der maschinellen Wascheinrichtung sind also auch in den BK inkludiert. Zur Wama dürfte der Trockner dann wohl auch hinzugehören.

    "Und zur Heizkostenabrechnung: Ist das auf jeden Fall gesetzlich geregelt? Oder könnte man das vertraglich theoretisch auch umgehen (nur, falls ich irgendeinen Absatz unseres Vertrags misinterpretiert/übersehen/... habe)?"
    - Die Anwendung der HeizkVO ist bei Eurem 3erMFH zwingend vorgeschrieben.

    "Und muss die Abrechnung dann aufgrund der letzten 12 Monate erfolgen, verbrauchsabhängig, oder definitiv erst ab Einzugsdatum gerechnet verbrauchsabhängig (mir geht es um den Bezugswert)?"
    - Die Abrechnung hat nur Euren Nutzungszeitraum innerhalb des üblichen 12monatigen Abrechnungszeitraums zu umfassen. Das wäre in Eurem Falle wohl 15.6.-30.9.2015.

    "Was uns AUCH NOCH aufgefallen ist mittlerweile, ist, dass viele der beigefügten Rechnungen z.B. den Abrechnungszeitraum 1.10.2014-30.09.2015 betreffen."
    - Davon wäre in Eurem Falle wohl nur anteilig 15.6.-30.9.2015, also 3,5/12, zu berechnen.

    "Die ermittelten pro Kopf Werte (Wasser z.B.) wurden uns aber ja praktisch bis 31.12. berechnet. Also klar, uns wurden jetzt auch nur 6,5 Monate berechnet. Aber ja auf einem Bezugswert, der gar nicht der tatsächlichen Nutzung durch uns entspricht. Also mir ist selber gar nicht ganz klar, wie unsere Vermieter das dann berechnen, aber mal angenommen, wir ziehen irgendwann aus und haben immer das Wasser -3 Monate bezahlt, dann könnten unsere Vermieter ja am Ende noch ankommen von wegen, wir wären laut Rechnungen 3 Monate im Rückstand... Also versteht ihr das Problem?b
    - Ich verstehe das Problem haargenau und habe die verschiedenen Berechnungszeiträume der bspw. Grundgebühren der Gemeinde, EVU-Abrechnungszeiträume und Gebäudeversicherungsbeträge entsprechend anteilmässig ermittelt. Mein AbrZeitraum ist bspw. 01.06.-31.05.Folgejahr.
    Ein anderes Problem ist, dass die BK auch nach Zu-+Abflussprinzip ermittelt werden könnten, was aber eher bei Steuererklärungen angewandt wird.
    Auf jeden Fall darf der VM seinen M nur die (regelmässig jährlich widerkehrenden) Kosten in Rechnung stellen, welche ihm im AbrZeitraum tatsächlich entstanden sind.

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