"Das mit den Waschmaschinen ist mir aber noch immer nicht so ganz klar... Ich dachte ja auch recherchetechnisch, dass nur Geräte, die eben auch allgemein genutzt werden, unter "Allgemeinstrom" fallen.
Stutzig macht mich aber der umkringelte Absatz im Mietvertrag...
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- Die Kosten der maschinellen Wascheinrichtung sind also auch in den BK inkludiert. Zur Wama dürfte der Trockner dann wohl auch hinzugehören.
"Und zur Heizkostenabrechnung: Ist das auf jeden Fall gesetzlich geregelt? Oder könnte man das vertraglich theoretisch auch umgehen (nur, falls ich irgendeinen Absatz unseres Vertrags misinterpretiert/übersehen/... habe)?"
- Die Anwendung der HeizkVO ist bei Eurem 3erMFH zwingend vorgeschrieben.
"Und muss die Abrechnung dann aufgrund der letzten 12 Monate erfolgen, verbrauchsabhängig, oder definitiv erst ab Einzugsdatum gerechnet verbrauchsabhängig (mir geht es um den Bezugswert)?"
- Die Abrechnung hat nur Euren Nutzungszeitraum innerhalb des üblichen 12monatigen Abrechnungszeitraums zu umfassen. Das wäre in Eurem Falle wohl 15.6.-30.9.2015.
"Was uns AUCH NOCH aufgefallen ist mittlerweile, ist, dass viele der beigefügten Rechnungen z.B. den Abrechnungszeitraum 1.10.2014-30.09.2015 betreffen."
- Davon wäre in Eurem Falle wohl nur anteilig 15.6.-30.9.2015, also 3,5/12, zu berechnen.
"Die ermittelten pro Kopf Werte (Wasser z.B.) wurden uns aber ja praktisch bis 31.12. berechnet. Also klar, uns wurden jetzt auch nur 6,5 Monate berechnet. Aber ja auf einem Bezugswert, der gar nicht der tatsächlichen Nutzung durch uns entspricht. Also mir ist selber gar nicht ganz klar, wie unsere Vermieter das dann berechnen, aber mal angenommen, wir ziehen irgendwann aus und haben immer das Wasser -3 Monate bezahlt, dann könnten unsere Vermieter ja am Ende noch ankommen von wegen, wir wären laut Rechnungen 3 Monate im Rückstand... Also versteht ihr das Problem?b
- Ich verstehe das Problem haargenau und habe die verschiedenen Berechnungszeiträume der bspw. Grundgebühren der Gemeinde, EVU-Abrechnungszeiträume und Gebäudeversicherungsbeträge entsprechend anteilmässig ermittelt. Mein AbrZeitraum ist bspw. 01.06.-31.05.Folgejahr.
Ein anderes Problem ist, dass die BK auch nach Zu-+Abflussprinzip ermittelt werden könnten, was aber eher bei Steuererklärungen angewandt wird.
Auf jeden Fall darf der VM seinen M nur die (regelmässig jährlich widerkehrenden) Kosten in Rechnung stellen, welche ihm im AbrZeitraum tatsächlich entstanden sind.