Nebenkostenabrechnung - mehrere kurze Fragen

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier dank unserer kürzlich eingetroffenen Nebenkostenabrechnung.
    Angenommen, in der Wohnung wohnen mein Partner (als Hauptmieter) und ich (als Untermieterin) seit Mitte Juni 2015. In dem Haus wohnen ansonsten noch die Verwandten der Vermieter, unter uns zu dritt, über uns die erwachsene Tochter, sprich, drei mehr oder weniger gleich große Wohnungen im Haus.

    Wir haben nun in der Nebenkostenabrechnung samt Nachzahlung einige Unstimmigkeiten gefunden, sind uns aber auch nach einiger Recherche nicht ganz sicher, wie man theoretisch in so einem Falle handeln sollte.

    1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
    Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden. Zudem war der Defekt ja noch VOR unserem Einzug. Wie sähe die Lage hier rechtlich aus?

    2. Uns wurden 270€ unter dem Posten "Strom Waschküche, Treppenhaus" berechnet. Für ein paar Lampen ist das ja definitiv zu wenig, das Licht schaltet sich automatisch nach einigen Minuten ab und ist nicht dauerhaft an. Unsere Vermutung nach grober Berechnung: Der Strom für zwei Waschmaschinen + zwei Trockner in der Waschküche wird ebenfalls unter diesem Posten verrechnet. Natürlich ist das überhaupt nicht in unserem Sinne, da wir nur 2 Personen sind und neue, energiesparende Geräte verwenden, während die übrigen Parteien zu viert alte Geräte verwenden (während die 270€ ja auch einfach nur durch zwei geteilt wurden).
    Außerdem darf laut meiner Recherche unter "Allgemeinstrom" (auch wenn der Begriff in unserer Abrechnung nie vorkam) auch kein Strom für sonstige Geräte verrechnet werden, sondern nur Licht in gemeinschaftlich genutzten Räumen etc.. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Stimmt meine Einschätzung, dass der Strom für die Waschmaschinen nicht gemeinsam berechnet und dann auf zwei Parteien (mit unterschiedlichen Bewohneranzahlen) aufgeteilt werden darf?

    3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc..
    Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% nach Bewohneranzahl oder nach Fläche. Liege ich hier richtig?

    4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und die Gesamtkosten ohne Zwischenstand (z.B. bei den Heizkosten) nun für uns berechnet werden? Also wenn wir quasi viel sparsamere Mieter wären als die Vormieter, dann hätten wir ja trotzdem eine Mischung aus deren und unserer Sparsamkeit (oder eben nicht Sparsamkeit) zu bezahlen.

    Uff, das ist jetzt etwas viel geworden. Entschuldigung. Ich würde mich wirklich sehr über Antworten (gerne auch nur zu einzelnen Fragen) freuen.

    Ganz liebe Grüße,

    sandkristall :)


  • 1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
    Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden.


    Richtig, ist eine Reparatur.

    Zitat

    Außerdem darf laut meiner Recherche unter "Allgemeinstrom" (auch wenn der Begriff in unserer Abrechnung nie vorkam) auch kein Strom für sonstige Geräte verrechnet werden, sondern nur Licht in gemeinschaftlich genutzten Räumen etc.. Wie sieht hier die Rechtslage aus?


    Hier irren Sie. Auch andere Verbrauchsarten fallen darunter. Lediglich muß das der Allgemeinheit dienen(Rasenmäher, Klingelanlage usw.)

    Zitat

    Stimmt meine Einschätzung, dass der Strom für die Waschmaschinen nicht gemeinsam berechnet und dann auf zwei Parteien (mit unterschiedlichen Bewohneranzahlen) aufgeteilt werden darf?


    Dazu müsste sich was im Mietvertrag finden lassen.

    Zitat

    3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc..
    Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% nach Bewohneranzahl oder nach Fläche. Liege ich hier richtig?


    Genau!

    Zitat


    4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und die Gesamtkosten ohne Zwischenstand (z.B. bei den Heizkosten) nun für uns berechnet werden? Also wenn wir quasi viel sparsamere Mieter wären als die Vormieter, dann hätten wir ja trotzdem eine Mischung aus deren und unserer Sparsamkeit (oder eben nicht Sparsamkeit) zu bezahlen.

    Das erübrigt sich. Wenn keine Zwischenablesung vorgenommen wurde ist nach der Gradtagszahlentabelle abzurechnen.
    Ich würde der Heizkostenabrechnung widersprechen.
    Hier schein ein völlig unfähiger Vermieter am Werk gewesen zu sein.

  • Hallo sandkristall,

    "..., sprich, drei mehr oder weniger gleich große Wohnungen im Haus."
    - Gut zu wissen.

    "... sind uns aber auch nach einiger Recherche nicht ganz sicher, wie man theoretisch in so einem Falle handeln sollte."
    - Wie Ihr praktisch handeln solltet, darf Euch nur ein RA sagen, wir können hier nur Meinungen äusern.

    "1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
    Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden."
    - Richtig, Reparaturen gehen zulasten des VM.

    "2. Uns wurden 270€ unter dem Posten "Strom Waschküche, Treppenhaus" berechnet. Für ein paar Lampen ist das ja definitiv zu wenig,"
    - Nee, zuviel...:o Waschmaschinen + Trockner in der Waschküche und sonstige Geräte fallen nur dann unter Allgemeinstrom, wenn sie von allen Mietern genutzt werden können.

    "3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc.."
    - Ist unzulässig.

    "Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% [nach Bewohneranzahl oder] nach Fläche. Liege ich hier richtig?"
    - Richtig.

    "4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und ..."
    - Vom 1.1.-31.5. habt Ihr keine BK/HK zu bezahlen, doppelt kassieren darf der VM nicht ("Glatteis..."). Die Nebenkosten wie Müll, städt. Gebühren, Versicherung etc. - wenn im MV so vereinbart, allein ein Hinweis auf die BetrkVO genügt schon - habt Ihr anteilig zu 7/12 zu zahlen, bei den HK sind es 430/1000 des Jahresverbrauchs, falls nach Heizgradtagetabell ermittelt oder etwa individuell nach vorhandenen Heizkostenverteilern.

    "Uff, das ist jetzt etwas viel geworden. Entschuldigung. Ich würde mich wirklich sehr über Antworten (gerne auch nur zu einzelnen Fragen) freuen."
    - Macht nix, meine Holde hat das Abendessen erst für etwas später angedroht...;)

  • Hi,

    vielen herzlichen Dank schon mal für die Antworten bisher! Das mit den Heizkosten dachten wir uns dann wohl schon richtig! :)
    Ups, ja, ich meinte natürlich "zu viel" Geld für ein paar Lampen im Treppenhaus. ;)

    Das mit den Waschmaschinen ist mir aber noch immer nicht so ganz klar... Ich dachte ja auch recherchetechnisch, dass nur Geräte, die eben auch allgemein genutzt werden, unter "Allgemeinstrom" fallen.
    Stutzig macht mich aber der umkringelte Absatz im Mietvertrag...

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    Und zur Heizkostenabrechnung: Ist das auf jeden Fall gesetzlich geregelt? Oder könnte man das vertraglich theoretisch auch umgehen (nur, falls ich irgendeinen Absatz unseres Vertrags misinterpretiert/übersehen/... habe)?
    Und muss die Abrechnung dann aufgrund der letzten 12 Monate erfolgen, verbrauchsabhängig, oder definitiv erst ab Einzugsdatum gerechnet verbrauchsabhängig (mir geht es um den Bezugswert)?

    Was uns AUCH NOCH aufgefallen ist mittlerweile, ist, dass viele der beigefügten Rechnungen z.B. den Abrechnungszeitraum 1.10.2014-30.09.2015 betreffen. Die ermittelten pro Kopf Werte (Wasser z.B.) wurden uns aber ja praktisch bis 31.12. berechnet. Also klar, uns wurden jetzt auch nur 6,5 Monate berechnet. Aber ja auf einem Bezugswert, der gar nicht der tatsächlichen Nutzung durch uns entspricht. Also mir ist selber gar nicht ganz klar, wie unsere Vermieter das dann berechnen, aber mal angenommen, wir ziehen irgendwann aus und haben immer das Wasser -3 Monate bezahlt, dann könnten unsere Vermieter ja am Ende noch ankommen von wegen, wir wären laut Rechnungen 3 Monate im Rückstand... Also versteht ihr das Problem? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von sandkristall (3. Januar 2016 um 20:44)

  • "Das mit den Waschmaschinen ist mir aber noch immer nicht so ganz klar... Ich dachte ja auch recherchetechnisch, dass nur Geräte, die eben auch allgemein genutzt werden, unter "Allgemeinstrom" fallen.
    Stutzig macht mich aber der umkringelte Absatz im Mietvertrag...

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    "
    - Die Kosten der maschinellen Wascheinrichtung sind also auch in den BK inkludiert. Zur Wama dürfte der Trockner dann wohl auch hinzugehören.

    "Und zur Heizkostenabrechnung: Ist das auf jeden Fall gesetzlich geregelt? Oder könnte man das vertraglich theoretisch auch umgehen (nur, falls ich irgendeinen Absatz unseres Vertrags misinterpretiert/übersehen/... habe)?"
    - Die Anwendung der HeizkVO ist bei Eurem 3erMFH zwingend vorgeschrieben.

    "Und muss die Abrechnung dann aufgrund der letzten 12 Monate erfolgen, verbrauchsabhängig, oder definitiv erst ab Einzugsdatum gerechnet verbrauchsabhängig (mir geht es um den Bezugswert)?"
    - Die Abrechnung hat nur Euren Nutzungszeitraum innerhalb des üblichen 12monatigen Abrechnungszeitraums zu umfassen. Das wäre in Eurem Falle wohl 15.6.-30.9.2015.

    "Was uns AUCH NOCH aufgefallen ist mittlerweile, ist, dass viele der beigefügten Rechnungen z.B. den Abrechnungszeitraum 1.10.2014-30.09.2015 betreffen."
    - Davon wäre in Eurem Falle wohl nur anteilig 15.6.-30.9.2015, also 3,5/12, zu berechnen.

    "Die ermittelten pro Kopf Werte (Wasser z.B.) wurden uns aber ja praktisch bis 31.12. berechnet. Also klar, uns wurden jetzt auch nur 6,5 Monate berechnet. Aber ja auf einem Bezugswert, der gar nicht der tatsächlichen Nutzung durch uns entspricht. Also mir ist selber gar nicht ganz klar, wie unsere Vermieter das dann berechnen, aber mal angenommen, wir ziehen irgendwann aus und haben immer das Wasser -3 Monate bezahlt, dann könnten unsere Vermieter ja am Ende noch ankommen von wegen, wir wären laut Rechnungen 3 Monate im Rückstand... Also versteht ihr das Problem?b
    - Ich verstehe das Problem haargenau und habe die verschiedenen Berechnungszeiträume der bspw. Grundgebühren der Gemeinde, EVU-Abrechnungszeiträume und Gebäudeversicherungsbeträge entsprechend anteilmässig ermittelt. Mein AbrZeitraum ist bspw. 01.06.-31.05.Folgejahr.
    Ein anderes Problem ist, dass die BK auch nach Zu-+Abflussprinzip ermittelt werden könnten, was aber eher bei Steuererklärungen angewandt wird.
    Auf jeden Fall darf der VM seinen M nur die (regelmässig jährlich widerkehrenden) Kosten in Rechnung stellen, welche ihm im AbrZeitraum tatsächlich entstanden sind.

  • Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Wir haben zwar jetzt auch einen Termin für eine rechtliche Beratung, aber im Vorfeld wollen wir gerne schon mal bei den Vermietern "anklopfen", damit wir dann nicht aus heiterem Himmel mit zig Dingen ankommen. Da wollen wir aber natürlich auch nicht ahnungslos und aufs Geratewohl Ungerechtigkeiten anprangern... ;)

    Also müssen wir uns mit einer Abrechnung der Stromkosten für Waschmaschine und Trockner im Rahmen des Allgemeinstroms zu 50/50 abfinden, selbst wenn jede Partei ihre eigenen Geräte nutzt?

  • Also müssen wir uns mit einer Abrechnung der Stromkosten für Waschmaschine und Trockner im Rahmen des Allgemeinstroms zu 50/50 abfinden, selbst wenn jede Partei ihre eigenen Geräte nutzt?


    Der Allgemeinstrom ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Mietflächenanteilen zu berechnen.

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