Schlappi, hast Du wenigstens der Kündigung widersprochen? Falls ja, mit welcher Begründung?
Beiträge von Berny
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Was genau steht nun als Grund in der Kündigung?
Wenn dieser doofe Strahler dann ist doch der Grund weggefallen nachdem Du ihn abgebaut hast.
Folglich die Kündigung unwirksam.
Schlappi hat ihn aber nach der Aufforderung bzw. Abmahnung nicht abgebaut. Folglich war die Kündigung (von der wir hier noch nicht einmal wissen, wie sie geschah) "nötig", um der Aufforderung zum Abbau Nachdruck zu verleihen. Würde ich womöglich ebenso machen, es sei denn, der Mieter hat eine schriftliche Genehmigung von seinem damaligen VM, die Anlage dauerhaft an der Aussenfassade anzubringen. Seine Einlassung, dass er die Örtlichkeit mitgemietet hat, kann ich erst nach Einsicht in den MV beurteilen. -
die alte ist die besitzerin
die laienhafte instalation sind ihrer meinung nach die strahler
die anlage ist nicht in der wohnung sondern aussen am haus,dieser bereich ist auch von mir angemietet
vielleicht wegen des holzdaches?
die anlage ist von mir gebaut worden,man konnte sie nicht sehen,wegen der rosen
hab so ein bisschen angst da es ein vereidigter sachverständigter ist,der schreibt das eine gefahr von der anlage ausgehen kann
Ich würde die Anlage schleunigst abbauen. Da Du bereits abgemahnt wurdest, geschah die Kündigung zurecht, denn dem SV wird man wohl zunächst glauben. Vielleicht kannste eine Rücknahme der Kündigung erreichen, falls Dir wirklich daran liegt. -
Erst jetzt und hier in dem Thread, wo ich ganz kurz und knapp etwas erfrage, sehe ich, dass ich mal eine hilfreiche Antwort bekomme.
Und die wird sein, dass Deine eigentliche Fragestellung nichts mit Mietrecht zu tun hat. -
Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte
Das sollteste weder Dich noch uns fragen, sondern einen Fachanwalt. Rechtsberatung ist hier untersagt. Der Anwalt berät Dich gerne, denn irgendwovon muss er ja leben...:o -
Hallo Schlappi,
"jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt"
- Wer ist die "alte"??"sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation."
- Wen meinst Du?"wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort."
- Sprichst Du von einer ausserhalb Eurer Wohnung angebrachten Elektroinstalltion?"ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen."
- Wenn das nicht Deine Installationen sind und sie bereits VOR Eurem Mietbeginn vorhanden waren, geht Dich das nichts an - oder gibt es irgendwelche schriftlichen diesbezügliche bzw. gegenteilige Vereinbarungen?"die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt."
- Ja und?"kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen."
- Erst nach Beantwortung meiner Fragen. -
Hallo Berlin1,
hier wird Dir wohl kompetent gehelft: http://www.berliner-mieterverein.de/
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Hallo Eisi,
nicht Flachpfanne, sondern Leerpfosten...
Schliesse mich meinem Vorredner an.
Bangemachen gilt nicht.
Du hältst uns bitte weiterhin informiert? -
Sorry wenn da nochmal vielleicht zu viel nachfrage, aber so rechtliche Geschichten liegen mir gar nicht.
Bitte unterlasse es, mich mit PMs zu belästigen.
Beim nächsten Threadstart - egal, in welchem Forum - denkst Du bitte vorher nach, was Du postest. -
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PS: wusste gleich, du bist schlauer als benny

Sicherlich ist sie schlauer als benny. -
Also ich habe noch nie eine abrechnung bekommen oder gesehen, welche vor den EZ reicht.
Tja.....
Einzelzelle...? -
Hallo Enno22,
leider ist mit Hunden nichts: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
Ansonsten gilt, dass Tierhaltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des VM bedürfen. -
weil:
es hier keinen Grund gibt aufgrund versteckter Schäden die Kaution zurück zu halten, zudem kann er versteckte Schäden, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass diese der Mieter verursacht hat, auch ohne Zurückhaltung der Kaution fordern.
Das Thema hat sich doch erledigt, da der Fragestelle schrieb, dass er noch bis April warten würde. -
Wahrscheinlich habt ihr Recht. Ich entspanne mich dann einfach noch mal bis April.
... und wirst dann wieder berichten... -
Leipziger82:
"Innerhalb der 30 Tage Prüffrist kannst Du eine Prüfung der Abrechnung vornehmen und nimmst am Ende der Frist, sprich nach der Prüfung der Abrechnung, eine Zahlung vor.
Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung auf jeden Fall zu leisten, dennoch kann der Abrechnung widersprochen werden. Deswegen der Hinweis, dass unter Vorbehalt gezahlt werden sollte."
- Verstanden."Hier kann ich Dir wiederum nicht folgen."
- Ich bemängelte die ungenauen Datums- bzw. Zeitangaben. Es kann ja sogar ein Tag eine entscheidende Rolle spielen.
Prüf-, Zahlungs-, Widerspruchsfrist... - was man alles wissen "muss"...
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Es kann auch gut sein, dass die NK-Abrechnung erst Anfang/Mitte Dezember gekommen ist. Dann läge ich ja ...
Es könnte ja sein... Sowas geht garnicht. Denk' mal nach! -
Die Prüffrist von 30 Tagen bedeutet nur, dass ... noch keine Zahlung zu erfolgen hat.
...
Nach Ablauf der 30 Tage gerätst Du in Verzug.
Ähem..., wie passt das zusammen? -
Priapus0909:
"Verstehe ich es richtig, dass ich 30-Tage nach Erhalt der NK-Abrechnung darauf hinweisen darf, dass ich die Abrechnung aufgrund "Unverständnisses" o.ä. prüfen lassen werden?"
- Du darfst auf fast alles "hinweisen"..."Oder muss ich sie dann richtig ablehnen?"
- Wenn sicher ist, dass einzelne Posten oder auch die ganze Abrechnung falsch ist bzw. sind, kannste entsprechend widersprechen und eine Neuberechnung fordern."Habe ich dann zur eigentlichen Prüfung der Abrechnung 12 Monate Zeit?"
- Nicht nur zur Prüfung, sondern auch zum Widerspruch."Unter Vorbehalt zahlen ist keine Alternative, da ich dieses Geld sicher nie wieder sehe, egal was im Nachhinein entschieden wird. :)"
- Haha... Ist Dir denn bekannt, dass es in der Republik auch Gerichte gibt...? -
Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.
Der Fragesteller ist ja Vermieter... und will (von) seinen Mietern nur das Beste...:o
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