Beiträge von Berny

    Was genau steht nun als Grund in der Kündigung?
    Wenn dieser doofe Strahler dann ist doch der Grund weggefallen nachdem Du ihn abgebaut hast.
    Folglich die Kündigung unwirksam.


    Schlappi hat ihn aber nach der Aufforderung bzw. Abmahnung nicht abgebaut. Folglich war die Kündigung (von der wir hier noch nicht einmal wissen, wie sie geschah) "nötig", um der Aufforderung zum Abbau Nachdruck zu verleihen. Würde ich womöglich ebenso machen, es sei denn, der Mieter hat eine schriftliche Genehmigung von seinem damaligen VM, die Anlage dauerhaft an der Aussenfassade anzubringen. Seine Einlassung, dass er die Örtlichkeit mitgemietet hat, kann ich erst nach Einsicht in den MV beurteilen.

    die alte ist die besitzerin
    die laienhafte instalation sind ihrer meinung nach die strahler
    die anlage ist nicht in der wohnung sondern aussen am haus,dieser bereich ist auch von mir angemietet
    vielleicht wegen des holzdaches?
    die anlage ist von mir gebaut worden,man konnte sie nicht sehen,wegen der rosen
    hab so ein bisschen angst da es ein vereidigter sachverständigter ist,der schreibt das eine gefahr von der anlage ausgehen kann


    Ich würde die Anlage schleunigst abbauen. Da Du bereits abgemahnt wurdest, geschah die Kündigung zurecht, denn dem SV wird man wohl zunächst glauben. Vielleicht kannste eine Rücknahme der Kündigung erreichen, falls Dir wirklich daran liegt.

    Hallo Schlappi,

    "jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt"
    - Wer ist die "alte"??

    "sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation."
    - Wen meinst Du?

    "wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
    ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort."
    - Sprichst Du von einer ausserhalb Eurer Wohnung angebrachten Elektroinstalltion?

    "ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen."
    - Wenn das nicht Deine Installationen sind und sie bereits VOR Eurem Mietbeginn vorhanden waren, geht Dich das nichts an - oder gibt es irgendwelche schriftlichen diesbezügliche bzw. gegenteilige Vereinbarungen?

    "die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt."
    - Ja und?

    "kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
    in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen."
    - Erst nach Beantwortung meiner Fragen.

    weil:
    es hier keinen Grund gibt aufgrund versteckter Schäden die Kaution zurück zu halten, zudem kann er versteckte Schäden, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass diese der Mieter verursacht hat, auch ohne Zurückhaltung der Kaution fordern.


    Das Thema hat sich doch erledigt, da der Fragestelle schrieb, dass er noch bis April warten würde.

    Leipziger82:

    "Innerhalb der 30 Tage Prüffrist kannst Du eine Prüfung der Abrechnung vornehmen und nimmst am Ende der Frist, sprich nach der Prüfung der Abrechnung, eine Zahlung vor.
    Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung auf jeden Fall zu leisten, dennoch kann der Abrechnung widersprochen werden. Deswegen der Hinweis, dass unter Vorbehalt gezahlt werden sollte."
    - Verstanden.

    "Hier kann ich Dir wiederum nicht folgen."
    - Ich bemängelte die ungenauen Datums- bzw. Zeitangaben. Es kann ja sogar ein Tag eine entscheidende Rolle spielen.
    Prüf-, Zahlungs-, Widerspruchsfrist... - was man alles wissen "muss"...:rolleyes:

    Priapus0909:

    "Verstehe ich es richtig, dass ich 30-Tage nach Erhalt der NK-Abrechnung darauf hinweisen darf, dass ich die Abrechnung aufgrund "Unverständnisses" o.ä. prüfen lassen werden?"
    - Du darfst auf fast alles "hinweisen"...

    "Oder muss ich sie dann richtig ablehnen?"
    - Wenn sicher ist, dass einzelne Posten oder auch die ganze Abrechnung falsch ist bzw. sind, kannste entsprechend widersprechen und eine Neuberechnung fordern.

    "Habe ich dann zur eigentlichen Prüfung der Abrechnung 12 Monate Zeit?"
    - Nicht nur zur Prüfung, sondern auch zum Widerspruch.

    "Unter Vorbehalt zahlen ist keine Alternative, da ich dieses Geld sicher nie wieder sehe, egal was im Nachhinein entschieden wird. :)"
    - Haha... Ist Dir denn bekannt, dass es in der Republik auch Gerichte gibt...?

    Wo gelesen? In der "Bäckerblume" gilt nämlich nicht. Und dann wärest du mit deinen Fragen und Problemcher besser in einem Vermieterforum aufgehoben. Die Fragen und Antworten zielen eher darauf ab, Miete zu mindern und geldgeile Vermieter abzuwehren.


    Der Fragesteller ist ja Vermieter... und will (von) seinen Mietern nur das Beste...:o

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