Werte Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum weiteren Vorgehen in einer Streitigkeit zu einer Nebenkostenabrechnung.
Es geht um ein ehemaliges Mietverhältnis, wobei das persönliche Verhältnis mit dem Vermieter aus verschiedenen Gründen nicht gut ist. 2014 wurde die Wohnung vom 01.01. bis zum 30.04. bewohnt. Nun kam Ende November 2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 mit einer deutlichen Nachzahlung. Aufgrund persönlicher Umstände und der Weihnachtszeit konnte auf das Schreiben nicht reagiert werden. Nun kam ein zweites Schreiben vom Vermieter, das bereits den Inhalt „letzte Mahnung" enthält und die Ankündigung, bei Nichteinhaltung einer gegebenen Frist einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Fragen:
1. Aufgrund der Mietdauer und des Abrechnungszeitraumes: Ist diese NK-Abrechnung überhaupt gültig oder ist diese 12-Monatsfrist schon vorüber (§ 556 BGB )? (Mir ist nicht ganz klar, ob der letzte Zeitpunkt 12 Monate nach letztem Wohntag ist oder immer der Dezember des Folgejahres.)
2. Zu den Worten „letzte Mahnung" mit einer Frist von zwei Wochen. Wie ernst muss das denn genommen werden? Normalerweise kenn ich eine Reihenfolge von Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung, …Darf er das als Privatvermieter überhaupt?
3. Angenommen der Vermieter geht zum Rechtsanwalt weil die NK-Abrechnung berechtigt wäre: Kann er im Nachhinein die Kosten des Rechtsanwalts von uns verlangen, da wir die Frist nicht eingehalten haben? Oder ist so ein Fall eher unrealistisch!?
4. Ein Termin zur Prüfung der NK-Abrechnung wurde bereits vor Weihnachten eingeholt, allerdings ist dieser aufgrund der Weihnachtszeit erst einen Tag nach dieser ominösen Frist möglich. Was schlagt ihr als weitere Vorgehensweise dem Vermieter gegenüber vor? Sich nicht melden, die Frist verstreichen lassen und erst aufgrund der NK-Prüfung eine Rückantwort geben (lassen), also dann realistisch 2 Tage nach Verstreichen dieser Frist? Eine Verlängerung der Frist erbeten, falls ja in welchem Wortlaut und mit welchen Detailinformationen?
Best case wäre natürlich, wenn die Abrechnung nicht gültig wäre... ![]()
Besten Dank für Eure Rückantworten.