Hallo Beryl87,
die Erfahrung lehrt, dass Du mit diesem Problem überhaupt nicht allein bist: Einer schiebt es auf den anderen usw.
"Wir haben von 2013 bis April 2014 in einem Wohnblock zur Miete gewohnt. Soweit war auch alles in Ordnung, nur von Beginn an funktionierte der Kabelanschluss nicht. Unseren Infos nach wurde dieser von den Vormietern nicht genutzt und wir setzten uns auf direktem Wege mit der Hausverwaltung bzw. Unitymedia direkt in Verbindung."
- OK.
"Nach wochenlangem (über 3 Monate) hin und her und zwei Technikerbesuchen im Haus (Keller und Wohnung) wurde uns vom Techniker schriftlich bestätigt, dass alles korrekt angeschlossen sei aber das Signal oben trotzdem nicht ankommt."
- Also ein Fehler in der Hausverkabelung. Normalerweise ist es so, dass der Vermieter diesen Fehler zu beheben hat, falls der Anschluss in der Wohnung quasi mitgemietet wurde.
"Wir setzten Unitymedia daraufhin eine Frist zur Nachbesserung, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde und wir den Vertrag zumindest für Internet und Telefon wieder außerordentlich kündigten."
- UM ist m.M. nicht zur Nachbesserung der Hausinstallation verpflichtet.
"Danach setzten wir uns zum x-ten Mal mit unserer Hausverwaltung in Verbindung und es wurde uns telefonisch zugesichert, dass ..."
- Klar, telefonisch wird dem lästigen Anrufe das Blaue vom Himmel zugesichert, damit man in Ruhe den Becher Kaffee weitergeniessen kann.*)
"wir den Betrag von 20,00 € aus der Miete herausrechnen können (nur logisch - die Leistung konnte ja nicht bezogen werden)"
- Ist der Anschluss Teil der Mietsache und, falls ja, wie ist das formuliert?
"Die Dame sagte zudem, dass die die Infos im System hinterlegt hat und alles seine Richtigkeit hat."
- Klar, s.o.*)
"Von dort an überwiesen wir also 20,00 € weniger - und es kam keine Beschwerde seitens der Hausverwaltung - es schien ja alles geklärt."
- Jaja, *)
"Bis zur Nebenkostenabrechung 2013, in welcher der Posten voll berechnet wurde. Diese haben wir umgehend reklamiert."
- Richtig(er) wäre ein begründeter schriftlicher Widerspruch gewesen.
"Zu allem Überfluss wechselte in dem Zeitraum auch die Hausverwaltung des Besitzers und wir mussten den Fall komplett neu aufrollen."
- Der Ansprechpartner des Mieters ist grundsätzlich immer der Vermieter.
"Nun ist es jedoch so, dass die aktuelle Hausverwaltung die Anmerkung des Technikers nicht akzeptiert, da das Dokument nur den Text "Kein Signal an den TV-Dosen, im KEller alle KAbel angeschlossen" mit Unterschrift und Name des Technikers beinhaltet. Wer einmal einen Techniker eines Unitymedia Drittanbieters bei sich hatte weiß, unter welchem Zeitdruck diese stehen und wie schwer es ist so eine Notiz überhaupt zu erhalten.
Die neue HAusverwaltung erkennt den Beleg zur internen Beseitigung (Herausrechnen der Kosten aus der Abrechnung) jedoch nicht an, weil er "zu unspezifisch" sei.
Hier im Wortlaut:
Der von Ihnen zur Verfügung gestellte Beleg ist leider nicht ausreichend, da er nicht spezifisch genug ist.
Zum einen sind die Angaben zum Unterzeichner nicht eindeutig genug und zum anderen ist auch nicht
aufgeführt, an welchen TV Dosen kein Signal anliegt (Es ist nicht einmal der Ort und die Straße auf dem
Schreiben angegeben.). Die UnityMedia arbeitet mit Subunternehmen, d.h. der Unterzeichner wird sich
wahrscheinlich kaum identifizieren lassen.
Die aktuelle Hausverwaltung schiebt nun Unitymedia den schwarzen Peter zu, getreu dem Motto, "wir sind auch schockiert dass wir für einen Anschluss zahlen der gar nicht funktioniert" (was jedoch ja im Prinzip schon seit Januar 2013 bekannt ist) und erbittet angeblich ein weiteres Feedback von Unitymedia.
Zur Info: 'Ich habe den Sachverhalt der neuen Hausverwaltung im September per Mail geschildert, eine Stellungnahme kam trotz Erinnerung Ende November nicht. Erst als ich vor einigen Tagen telefonisch Kontakt aufnahm, konnte ich jemanden erreichen (nach rund 15 Versuchen)."
- Ich nenne das Mürbemachtaktiken.
"Ich bin nun wirklich mit meinem Latein am Ende und weiß nicht was ich machen soll, zumal ich ohne Klärung der Nebenkostenabrechnung keine Kaution zurückerhalte.
Ich hoffe ganz stark auf Tipps oder Erfahrungen von euch die zur Klärung der Situation beitragen!"
- Notfalls musst Du das gerichtlich klären lassen, 200€ Streitwert lassen sich durch Fachanwalts- + Gutachter- + Gerichtskosten locker auf vierstellig hochtreiben. Das musst Du letztlich selbst entscheiden... Vielleicht hilft auch erst mal eine (periwertere) anwaltliche Erstberatung.