Beiträge von Berny

    die Vermittlungscourtage ist nicht rechtens.
    Warum?
    Weil der Makler zum Einen die Immobilie bereits im Bestand hatte und die Courtage nicht ausgewiesen wurde.
    Einzig in diesem Fall kann ein Immobilienmakler von einem Mietinteressenten Vermittlungsprovision verlangen und zwar, wenn der Mietinteressent explizit einen Immobilienmakler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie sprich Mietwohnung beauftragt, diese darf der Immobilienmakler aber nicht bereits in seinem Bestand haben, denn dann hat ihn vorab ja bereits der Vermieter mit der Vermittlung in Bestellerprinzip beauftragt!

    Ich würde es hier in jedem Fall darauf ankommen lassen, denn hier verliert der Herr Immobilienmakler sollte er denn in der Tat vom Wohnungssuchenden Courtage verlangen wollen.

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/we…cht_072650.html


    (Mir) alles klar und danke für den Link!

    Was ist an diesem Satz des TE: "Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?" so schwer zu verstehen? Eckventil war vorhanden, logisch. Wurde ausgetauscht gegen Spülmaschinenanschluss. Und dieser Anschluss gehört jetzt zu der Küche und in den Verantwortungsbereich des jetzigen Mieters.


    M.M.: Vor dem Austausch gehörte das Eckventil zur Mietsache. Weshalb sollte das neu eingebaute Ventil mit erweiterter Funktion nun nicht (mehr) zur Mietsache gehören...?:confused:

    Meint ihr beispielsweise es macht Sinn, den Techniker konkret noch einmal ausfindig zu machen, damit er bestätigt, dass er alles in seiner Macht stehende getan hat und der Anschluss trotzdem nicht funktionsfähig gemacht werden konnte?!


    Der wird aussagen, dass er inzwischend tausend andere Baustellen hatte...
    M.E. genügt, dass die Bescheinigung auf einem Formular der UM steht mit Datum und Unterschrift.

    Hallo Beryl87,

    die Erfahrung lehrt, dass Du mit diesem Problem überhaupt nicht allein bist: Einer schiebt es auf den anderen usw.

    "Wir haben von 2013 bis April 2014 in einem Wohnblock zur Miete gewohnt. Soweit war auch alles in Ordnung, nur von Beginn an funktionierte der Kabelanschluss nicht. Unseren Infos nach wurde dieser von den Vormietern nicht genutzt und wir setzten uns auf direktem Wege mit der Hausverwaltung bzw. Unitymedia direkt in Verbindung."
    - OK.

    "Nach wochenlangem (über 3 Monate) hin und her und zwei Technikerbesuchen im Haus (Keller und Wohnung) wurde uns vom Techniker schriftlich bestätigt, dass alles korrekt angeschlossen sei aber das Signal oben trotzdem nicht ankommt."
    - Also ein Fehler in der Hausverkabelung. Normalerweise ist es so, dass der Vermieter diesen Fehler zu beheben hat, falls der Anschluss in der Wohnung quasi mitgemietet wurde.

    "Wir setzten Unitymedia daraufhin eine Frist zur Nachbesserung, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde und wir den Vertrag zumindest für Internet und Telefon wieder außerordentlich kündigten."
    - UM ist m.M. nicht zur Nachbesserung der Hausinstallation verpflichtet.

    "Danach setzten wir uns zum x-ten Mal mit unserer Hausverwaltung in Verbindung und es wurde uns telefonisch zugesichert, dass ..."
    - Klar, telefonisch wird dem lästigen Anrufe das Blaue vom Himmel zugesichert, damit man in Ruhe den Becher Kaffee weitergeniessen kann.*)

    "wir den Betrag von 20,00 € aus der Miete herausrechnen können (nur logisch - die Leistung konnte ja nicht bezogen werden)"
    - Ist der Anschluss Teil der Mietsache und, falls ja, wie ist das formuliert?

    "Die Dame sagte zudem, dass die die Infos im System hinterlegt hat und alles seine Richtigkeit hat."
    - Klar, s.o.*)

    "Von dort an überwiesen wir also 20,00 € weniger - und es kam keine Beschwerde seitens der Hausverwaltung - es schien ja alles geklärt."
    - Jaja, *)

    "Bis zur Nebenkostenabrechung 2013, in welcher der Posten voll berechnet wurde. Diese haben wir umgehend reklamiert."
    - Richtig(er) wäre ein begründeter schriftlicher Widerspruch gewesen.

    "Zu allem Überfluss wechselte in dem Zeitraum auch die Hausverwaltung des Besitzers und wir mussten den Fall komplett neu aufrollen."
    - Der Ansprechpartner des Mieters ist grundsätzlich immer der Vermieter.


    "Nun ist es jedoch so, dass die aktuelle Hausverwaltung die Anmerkung des Technikers nicht akzeptiert, da das Dokument nur den Text "Kein Signal an den TV-Dosen, im KEller alle KAbel angeschlossen" mit Unterschrift und Name des Technikers beinhaltet. Wer einmal einen Techniker eines Unitymedia Drittanbieters bei sich hatte weiß, unter welchem Zeitdruck diese stehen und wie schwer es ist so eine Notiz überhaupt zu erhalten.
    Die neue HAusverwaltung erkennt den Beleg zur internen Beseitigung (Herausrechnen der Kosten aus der Abrechnung) jedoch nicht an, weil er "zu unspezifisch" sei.

    Hier im Wortlaut:

    Der von Ihnen zur Verfügung gestellte Beleg ist leider nicht ausreichend, da er nicht spezifisch genug ist.
    Zum einen sind die Angaben zum Unterzeichner nicht eindeutig genug und zum anderen ist auch nicht
    aufgeführt, an welchen TV Dosen kein Signal anliegt (Es ist nicht einmal der Ort und die Straße auf dem
    Schreiben angegeben.). Die UnityMedia arbeitet mit Subunternehmen, d.h. der Unterzeichner wird sich
    wahrscheinlich kaum identifizieren lassen.

    Die aktuelle Hausverwaltung schiebt nun Unitymedia den schwarzen Peter zu, getreu dem Motto, "wir sind auch schockiert dass wir für einen Anschluss zahlen der gar nicht funktioniert" (was jedoch ja im Prinzip schon seit Januar 2013 bekannt ist) und erbittet angeblich ein weiteres Feedback von Unitymedia.

    Zur Info: 'Ich habe den Sachverhalt der neuen Hausverwaltung im September per Mail geschildert, eine Stellungnahme kam trotz Erinnerung Ende November nicht. Erst als ich vor einigen Tagen telefonisch Kontakt aufnahm, konnte ich jemanden erreichen (nach rund 15 Versuchen)."
    - Ich nenne das Mürbemachtaktiken.

    "Ich bin nun wirklich mit meinem Latein am Ende und weiß nicht was ich machen soll, zumal ich ohne Klärung der Nebenkostenabrechnung keine Kaution zurückerhalte.
    Ich hoffe ganz stark auf Tipps oder Erfahrungen von euch die zur Klärung der Situation beitragen!"
    - Notfalls musst Du das gerichtlich klären lassen, 200€ Streitwert lassen sich durch Fachanwalts- + Gutachter- + Gerichtskosten locker auf vierstellig hochtreiben. Das musst Du letztlich selbst entscheiden... Vielleicht hilft auch erst mal eine (periwertere) anwaltliche Erstberatung.

    Sie haben doch mit dem Makler telefoniert und WÄHREND dieses ERSTEN Telefonates hat er Ihnen das Alternativobjekt vorgeschlagen. Also KANN er doch gar nicht das Objekt explizit für Sie gesucht haben. Es hatte es schon VOR Ihrer Kontaktaufnahme im Portfolio. Ergo brauchen Sie KEINE Maklerprovision zu bezahlen.


    Leuchtet ein, danke für den Tipp!

    im übrigen, hast du mich sehr zum lachen gebracht.


    Ich kann da beim besten Willen nicht mal lächeln. Er muss sich eher die Frage stellen, ob er bei Besichtigung solch eine Wohnung als renoviert akzeptiert hätte...:(

    Hallo Kollektiv,
    dieses Eckventil gehört m.E. einwandfrei zur Wohnung und dient zum Anschluss für einen Wasserhahn und bei Bedarf einer Waschmaschine oder eines Geschirrspülers.
    Ich hatte bei Bezug meiner Wohnung vor fünf Jahren genau dasselbe Problem. Der Einsatz wurde ruckzuck vom Vermieter (Installateur) ausgetauscht.
    Achtung: Sperr' den Hahn zu - nicht, dass der defekte Einsatz mal durch den Wasserdruck aufspringt!
    Den Einsatz finde ich zwar hier nicht, jedoch das ganze Teil für unter 20€: Suchwort, falls der Link nicht klappt: "Schell 35450699 Kombi-Eckventil DN 15 mit selbstdichtendem Anschlussgewinde (ASAG)"

    Nun besteht die Regelung noch, sollte der VM keinen Monteur schicken und ich eine Frist von 3-4 Tagen setze, das ich dannach einen Monteur auf seine Rechnung besorgen kann?


    Jein. Der Monteur wird die Rechnung seinem Auftraggeber schicken. Du kannst den Rechnungsbetrag von der nächsten Miete einbehalten, wenn Du den VM vergeblich nachweisbar mit angemeseener Frist aufgefordert hatttest, die Heizung instandzusetzen und möglichst auch auf § 535 BGB hingewiesen hast. Das nennt sich Selbstvornahme.

    Gegnerischer RA fordert die Summe, nur Frage ich mich auch, wo sind 8000 € gegenstandswert?


    Frage nicht Dich, sondern ihn, falls er die Angelegenheit weiter verfolgt.
    Ein gegnerischer RA bekommt nur dann von mir Geld, wenn ich einen Prozess rechtsgültig verloren habe.

    DaDaNik,

    nach dem Preussischen Wegereinigungsgesetz von Anno Pief sind die Gemeinden zum Winterdienst verpflichtet, diese können dies jedoch aufgrund ihrer Ortsatzungen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Diese können die Pficht jedoch mietvertraglich auf die Mieter übertragen.

    Eine Wand- oder Deckenlampe darfste auf eigene Rechnung und Gefahr durch eine andere ersetzen, musst jedoch bei Mietende auf Verlangen des VM den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

    Was mich aber doch mehr alls nur erstaunt sind die RA Gebühren, vielleicht weis jemand warum die so hoch sind?
    Gegenstandswert: 8.034,00€
    1,3 Geschäftsgebühr, § 13 RVG, Nr.2300 VV RVG 659,10€
    Post und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00€
    19,00% MwsT 129,03€
    Gesamtkosten 808,13€
    Mir kommt die Summe viel zu hoch vor,


    Ohne jetzt noch mal den ganzen Thread lesen zu wollen: Eigener oder gegnerischer RA?
    8001-9000€ Gegenstandswert sind bei 1,3-fach zu vergüten mit 583,70€, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bragebo/gesamt.pdf Seite 47.

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