Streichen Beim Auszug

  • Schönen Guten Tag ,

    Ich habe ein kleines aber doch sehr großes Problem .
    Gestern hatte ich einen Termin mit meinem Vermieter zur Abnahme , er lehnte diese allerdings ab .
    ich habe in der Wohnung neu saniert übernommen am Anfang des Jahres und im Laufe der Zeit die Wände so gestrichen wie es mir gefällt .
    jetzt am 31.12.15 zum auszug habe ich die Wände die gestrichen waren nun geweißt ...und auch nur die stellen wo ich farbe angebracht habe . Zb. im Flur war die unter hälfte der Wände gestrichen und der Rest weiß ...jetzt habe ich nur die untere Hälfte geweißt .
    meim vermieter lehnt dies ab und meinte ich hätte die ganze wand streichen müssen dassich jetzt diese beiden weißtöne unterscheiden und das ihm zu unschön und fleckig ist .

    ist er mit dieser meinung im Recht ???

    bitte um genaue und kongrete Antworten , dafür bedanke ich mich schonmal im vorraus

    Bilder hänge ich hier an !

  • Ich kann doch aber nichts dafür das sein weiß nicht zu meinem paast......Dann hätte er mir sein weiß stellen müssen

    Dann hättest Du sein Weiß kaufen müssen bzw. die ganzen Wände in einem einheitlichen Weiß streichen müssen.

  • im übrigen, hast du mich sehr zum lachen gebracht.
    man kann kein abgewohntes weiss, welches dem licht und anderen umwelteinfüssen ausgesetzt war, kaufen.
    auch sein weiss würde jetzt farbunterschiede aufweisen.

  • im übrigen, hast du mich sehr zum lachen gebracht.


    Ich kann da beim besten Willen nicht mal lächeln. Er muss sich eher die Frage stellen, ob er bei Besichtigung solch eine Wohnung als renoviert akzeptiert hätte...:(

  • Ich kann da beim besten Willen nicht mal lächeln. Er muss sich eher die Frage stellen, ob er bei Besichtigung solch eine Wohnung als renoviert akzeptiert hätte...:(

    naja, diese frage hatte ich ja in posting 6 ja gestellt.

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