Hallo diana.mey,
das klingt mir alles so, als ob Mietrecht (§§ 535ff BGB) bei Euch weitgehend unbekannt ist.
- Habt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag?
"Ich habe bereits gelesen, dass es nicht möglich ist die Kaution von der Miete abzuziehen!?"
- Richtig.
"Aber welche Garantie habe ich, dass ich die Kaution zurückbekomme?"
- Die hat Dir Dein VM incl. Zinsen innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe Deiner Mietsache zurückzuzahlen.
"Die Kaution liegt auf einem Konto. Wir beide überweisen die Miete auf dieses Konto."
- Wer ist der Kontoinhaber?
"Im Nachhinein bereue ich es natürlich, dass wir kein Kautionskonto eröffnet haben."
- Das wäre mir neu, dass VM+M gemeinsam ein Kautionskonto eröffnen. Üblich ist, dass Kautionen vom VM von seinem Vermögen getrennt anzulegen sind.