Beiträge von Berny

    Der Vermieter könnte die Teilkündigung bzw. erneute Änderung des Vertrages schlicht ablehnen und statt dessen auf eine komplette Kündigung des Vertrages bestehen.

    Oder alles bleibt wie es ist.

    2 Personen als Mieter = 2 Schuldner

    Wenn Du in der Wohnung bleiben willst - zahlen.

    Tip Am Rande, künftig keine Freundin mehr in den Vertrag aufnehmen:o


    Ich werd's mir merken...:cool:

    Hallo diana.mey,

    das klingt mir alles so, als ob Mietrecht (§§ 535ff BGB) bei Euch weitgehend unbekannt ist.
    - Habt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag?

    "Ich habe bereits gelesen, dass es nicht möglich ist die Kaution von der Miete abzuziehen!?"
    - Richtig.

    "Aber welche Garantie habe ich, dass ich die Kaution zurückbekomme?"
    - Die hat Dir Dein VM incl. Zinsen innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe Deiner Mietsache zurückzuzahlen.

    "Die Kaution liegt auf einem Konto. Wir beide überweisen die Miete auf dieses Konto."
    - Wer ist der Kontoinhaber?

    "Im Nachhinein bereue ich es natürlich, dass wir kein Kautionskonto eröffnet haben."
    - Das wäre mir neu, dass VM+M gemeinsam ein Kautionskonto eröffnen. Üblich ist, dass Kautionen vom VM von seinem Vermögen getrennt anzulegen sind.

    Die Frage ist jetzt, muss der Mieter, wenn ich den Vertrag mit dem besagten Kabelanbieter abschließe, den Anbau des Kastens genehmigen? Oder kann ich den einfach so anbauen lassen? Zudem was wäre wenn der Vermieter dagegen ist?


    Nein, weder Mieter noch Vermieter...
    Du darfst nichts im oder am Haus anbauen lassen. Wenn der VM daggen ist, haste leider Pech...
    Haste schon mal mit dem VM gesprochen?

    Da es immer ein neuer Mietvertrag ist, ist das keine Mieterhöhung im Sinne des Mietrechts.
    In Studentenwohnheimen gelten viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.
    Unter anderem §575 (Zeitmietvertrag). Darum darf hier der Vermieter (leider) immer nur befristete Mietverträge abschließen bzw. einen neuen Vertrag zur Bedingung machen wenn der Student weiter dort wohnen will.


    Mir war (auch) so, dass der Vermieter seine Gelddruckmaschine rechtlich abgesichert hat...:o

    Hallo Katalina,

    das scheint mir ein "toller" Trick zu sein. Ob er legal ist, kann ich nicht beurteilen.

    "Ich wohne seit eineinhalb Jahren in einem privaten Studentenwohnheim in Hamburg. In diesem Zeitraum ist die Warmmiete für mein Einzimmerappartment von 400 Euro erst auf 450 und nun auf 490 Euro erhöht worden. Dazu ist zu sagen, dass ich jedes Semester einen neuen Mietvertrag unterschreiben muss."
    - Das scheint der Kasus knacktus zu sein: 1. "musst" Du mal grundsätzlich keinen MV unterschreiben. Da Du aber jedesmal einen neuen MV unterschreibst, unterliegt Dein Mietverhältnis nicht den Massgaben, dass Mieterhöhungen erst nach 15 Monaten stattfinden dürfen..., da dann ja bereits der alte Mietvertrag nicht mehr gilt.
    Wie heiist denn der MV?: "Wohnraummietvertrag" oder anders?

    "Meine Frage: Darf der Vermieter in diesem Fall die Miete einfach beliebig erhöhen?"
    - Vermag ich nicht zu beantworten, höre von dieser perfiden Geschäftsidee zum ersten Mal. Ein im Mietrecht versierter Fachanwalt könnte da vielleicht weiterhelfen: sicherlich wird es hier noch mehrere Meldungen geben.

    Julschen,
    soo weltbewegend, dass Du in fetter Schrift einen Roman schreiben musst, ist Dein Problem auch wiederum nicht. Niemand hindert Dich daran, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

    die neue Heizung auf die Mieter umlegen, wieder so ein Exemplar von Vermieter, denn sie wissen nicht was sie tun.
    Ja, eine Modernisierungserhöhung, das hast du richtig erkannt, sollte aber nicht alles was man so liest wird im Endeffekt so eintreten.
    Lies mal das hier:
    http://www.mietrecht.org/modernisierung…ierung-heizung/


    Mir fiel hier besonders Punkt 2.1.a auf... - Nach § 535 BGB ist der VM (auf seine Kosten!) verpflichtet, die Heizung funktionsbereit zu erhalten. Mglw. müsste man hier abwägen.

    Hallo mieter_frage,
    ich würde das Ansinnen des ehem. VM ablehnen:
    Der DE gehört zur Mietsache und dessen Funktion ist lt. § 535 BGB VM-Angelegenheit.
    Dass ein Abfluss nicht hungertprozentig frei ist, würde ich wohl mit Nichtwissen bestreiten und dem Mann empfehlen, den DE i.O. zu bringen und dann mit heissem Wasser den Abfluss durchzuspülen.

    Es gibt nicht zufällig eine Regelung, in der festgehalten wird, dass nur die Sachen beanstandet werden können, die bei der Übergabe auch ins Protokoll getragen wurden?
    Die 6 Monats Regelung klingt ja wirklich verlockend,


    Du hast die Frage eigentlich selbst beantwortet. Also: Bei der Rückgabe der Mietsache nicht entdeckte Mängel können vom VM noch bis zu sechs Monate nachgereicht werden.

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