Mieterhöhung - pauschale Begründung ok?

  • Hallo,

    mein erstes Posting hier und gleich eine Frage. Mein Vermieter hat im Dezember eine Mieterhöhung für März angekündigt. Die pauschale Begründung ist "gestiegener Mietspiegel", genauer als mit diesen zwei Worten wird es nicht ausgeführt. Die Kaltmiete soll um 2,5% angehoben werden. Der Einzug war im Sommer 2012 nach Kernsanierung (Altbau) und es ist die erste Erhöhung.

    Was mich stört ist die knappe Begründung ohne nähere Details und die bereits jetzt hohen Kosten. Es gibt einen Mietspiegel in meiner Stadt, dieser gibt lediglich den Durchschnittswert nach Baujahr (>2011) und Fläche (>81m² und <100m²) im gesamten Stadtgebiet an. Nach diesem Wert zahle ich bereits jetzt -ohne die Erhöhung- 17% mehr und werde im März bei +20% liegen. Sicherlich ist die Wohnung in einer beliebten Ecke der Stadt, aber soviel mehr bei Bestandsvertrag?

    In der direkten Nachbarschaft wird deutlich weniger bezahlt für vergleichbaren Wohnraum, wir reden hier von 2,5€ weniger pro m². Im Antwortschreiben wollte ich nun eine genauere Darlegung der Gründe einfordern.

    Was haltet ihr von der Situation? Hat der Vermieter alles richtig gemacht oder ist er durchaus noch etwas schuldig?

    Danke


  • Hat der Vermieter alles richtig gemacht oder ist er durchaus noch etwas schuldig?


    Er hat es sich tatsächlich etwas zu einfach gemacht. Er muss den Mietspiegel in ausgedruckter Form nicht beilegen, den kann man sich ja selbst besorgen. Er muss aber aufzeigen, in welche Klassifizierung er die Wohnung einordnet, damit man als Mieter das Erhöhungsverlangen nachvollziehen kann.

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