Stimmt eine neue bleibe wäre angebracht, ...
Etwas anderes könnte ich Dir in dieser Situation leider auch nicht empfehlen...
Stimmt eine neue bleibe wäre angebracht, ...
Etwas anderes könnte ich Dir in dieser Situation leider auch nicht empfehlen...
Hallo Alex,
als ultima ratio kann ich Dir nur den Tipp geben, Dir eine neue Bleibe zu suchen.
Wieviel Ersatzschlüssel Dein VM hat weist Du ja nicht. Also wechsle Deinen Schließzylinder, das darfst Du ohne zu fragen.
Schon längst gemacht...:p
Hallo Patrick,
anscheinend minderst Du bereits seit 7 Monaten die Miete wegen dieses Mangels. Ich kann hier nun nicht beurteilen, wie intensiv Deine Mitwirkungspflicht zur Schadenbehebung bisher war.
Die Meinung Deines Vermieters kann ich schon verstehen und empfehle Dir, dass Du nun endlich einen Termin mit den Handwerkern gebacken bekommst.
PS: Das andere Posting habe ich gelöscht; ein Thread genügt.
Vielen dank für die vielen schellen Antworten.
Ich schreibe nochmal den genauen Grund für die Mieterhöhung.
wegen Wegfall eines Teilbetrages des Aufwendungsdarlehens durch die Wohnungsbaufördeungsanstalt NRW
m2 Preis von 5,70 auf 5,90€ gestiegen
Wenn interessiert's? Das hätte eigentlich in's Startposting gehört.
Wenn Dein VM bis morgen nachweislich Deine schriftliche Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" erhält, wäre das dann zum 30.04.2016.
Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
- in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden
- und wie ich an meine vollständige Kautionssumme komme
und dies betrifft in meinen Augen schon ein Mietrechtsforum
Ja klar, betrifft dies schon ein Mietrechtsforum. Und vergiss' bitte nicht die Gutschrift der Maggi-Tütensuppen....:eek:
wenn der Vermieter Euch die Wohnung nicht zum nachweislich vereinbarten Termin uebergeben kann, muss er Euch die dadurch entstehenden Kosten ersetzen. Im Zweifelsfall sogar Hotelkosten.
Ihr solltet also Eurem Vermieter -schriftlich - davon in Kenntnis setzen, dass die alte Wohnung bereits gekuendigt ist und Ihr zum angegebenen Termin wohnungslos seid, wenn Eure Wohnung nicht fertig ist.
... und zwar per Einwurfeinschreiben.
In meinem MFH habe ich bereits mehrmals Wohnungsschlüssel bekommen, damit die Firma die Gasthermen überprüfen konnte...
Hallo PD69,
der Rohrbruch kann auch sehr gut in Deiner Wohnung sein. Zugang hättest Du zu gewähren.
Der VM hat keinen Wohnungsschlüsseln zu haben. Ich würde ihn von ihm einfordern und falls er sich weigert, den Schliesszylinder austauschen und bei Mietende wieder zurücktauschen. Wenn es nicht gerade "Sturzbäche" regnet, könnt Ihr den Termin auch ab 17:30 oder Samstag machen.
Hallo Jerry,
ich würde die Schäden dokumentieren und auflisten und dem VM mit Verweis auf § 535 BGB per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
Ich gebe toffer2105 recht. Wenn die Hausgemeinschaft nicht miteinander reden kann und einzelne Parteien einen Kleinkrieg führen wollen, dann muss der Vermieter ran.
Schliesse mich an.
Da ist die Gute wohl deutlich über's Ziel hinausgeschossen...:eek:
Ich kenne mittlerweile viele Mieter die vorher hier gewohnt haben, die sind alle vor dem HM-Ehepaar "geflohen". Ich kann auch nicht nachvollziehen warum der VM nicht die Wurzel des Übels beseitigt.
Das scheint ja wohl eher ein psychologisches Problem zu sein... Habt Ihr (o.a.) schon mal mit dem VM gründlich geredet? Steht der HM beim VM unter Vertrag? Ist die HM-Ehefrau genauso wie er selbst?
Ist der Vermieter evtl. ein "Prozesshansel"?
Wie ist denn das Verhältnis zw. HM und VM?
Sollte ich da gleich die Anwaltsschiene fahren, oder zuerst versuchen einen Ausgleich auszuhandeln?
Ich werde heute eine Bekannte konsultieren, sie ist Anwältin.
Würde ich wohl ach machen. Und sie sollte mal das Verlangen des VM auf strafrechtliche Relevanz (§ 263 StGB) überprüfen...
Hallo darkshadow87,
ich würde dem Vermieter das Verhalten dieses "Hausmeisters" schriftlich schildern und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass dies zeitnah eingestellt wird.
Bitte halte uns über den Fortgang informiert.
Kann ich nun kurz vor Ende der 3 monatigen Frist die Erhöhung mit Hinweis auf einen Formfehler ablehnen?
Oder gleich aufführen, wie ich die Spanneneinordnung sehe?
Hallo,
Du kannst dem Mieterhöhungsbegehren widersprechen - oder auch nicht und die Reaktion des VM abwarten.
Tipp: Ab und zu wird hier der Berliner Mieterverein zitiert, er scheint im Gegensatz zu etlichen anderen Mietervereinen recht kompetent zu sein: http://www.berliner-mieterverein.de/mietrecht/berl…n-mietcheck.htm
Jetzt habe ich zwei Mietverträge .. und kann nur den neuen bezahlen, den alten nicht mehr. Mein Mitbewohner könnte alleine die Miete bezahlen, ist dazu aber nicht bereit. Was passiert wenn ich meinen Teil der Miete nicht mehr bezahle?
Dumm gelaufen. Dein (noch-)Mitmieter kann Dich im Innenverhältnis belangen. Mit der Kaution hat das nichts zu tun.
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