Gewerbe / Mietrecht - Problem? Wer ist im Recht?

  • Hallo Community,

    ich wohne zusammen mit meiner Frau und meinem Kind in einer 3 Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort wohnen wir seit 12/2013 und hatten von Anfang an kleinere Nicklichkeiten mit dem "Hausmeister". Wie aber so ziemlich jeder hier im Haus.

    Als wir uns den Weisungen des Hausmeisterehepaares des häuslichen Friedens Willen fügten und dieser nichts mehr zu bemängeln hätte, fand dieser wahrscheinlich nach langem Suchen auf meiner gewerblichen Homepage im Impressum meine Privatanschrift.

    Der Vermieter war bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages in Kenntnis gesetzt worden das meine Frau uns ich selbstständig tätig sind. In der Inkenntnissetzung wurde unsererseits festgehalten das wenn der Vermieter Einwände haben sollte, er diese innerhalb von 4 Wochen mitteilen sollte. Der Zugang des Schreibens erfolgte mittels Zeugen. Ein Einwand oder Verbot erfolgte daraufhin nicht.

    Seit Juni 2015 hängt sich der "Hausmeister" darüber auf das die gewerbliche Homepage meine Privatadresse trägt. Die Wohnung selber beherbergt bis auf ein winzig kleines Schild am Briefkasten (von der Straße aus nicht sichtbar) und meiner Buchhaltung am Schreibtisch keine gewerblichen Elemente.

    Die Werkstatt- und Lagerräume befinden sich im meinem Elternhaus. Die Post läuft in ein Postfach bzw. eine Packstation.

    Kunden, also fremde Personen die dem Namen nach unbekannt sind, werden an der Wohnung nicht empfangen. Lediglich Freunde / Bekannte / Familien werden an der Wohnung empfangen.
    Sowie private Post und Pakete. Der gewerbliche Müll wird über selber erworbene und bezahlte Müllsäcke der Abfallentsorgung entsorgt.

    Jedoch kommt es vielleicht 2-4 mal im Monat vor, dass sich Kunden der Konkurrenz im Ort zu uns verirren und einen Aufstand wegen ihrer Geräte machen. Es herrscht zwischen mir und der Konkurrenz eine Namensgleichheit. Jedoch hat der eine mit dem anderen nichts zu tun.

    Kann mir das Impressum und das winzige Schild am Briefkasten (Gedruckt in Arial 10) Probleme bereiten? Hätte der Vermieter nicht innerhalb der 4 Wochen (exakt datiert) widersprechen müssen, wenn ihn das stören würde?

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow87 (1. Februar 2016 um 00:28)

  • Hallo darkshadow87,
    ich würde dem Vermieter das Verhalten dieses "Hausmeisters" schriftlich schildern und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass dies zeitnah eingestellt wird.
    Bitte halte uns über den Fortgang informiert.

  • Hallo darkshadow87,
    ich würde dem Vermieter das Verhalten dieses "Hausmeisters" schriftlich schildern und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass dies zeitnah eingestellt wird.
    Bitte halte uns über den Fortgang informiert.

    Guten Morgen,

    der Vermieter ist sich des Verhaltens des "Hausmeisters" bewusst. Seine eigene Schwägerin hat seiner Zeit die Flucht aus ihrer hier liegenden Eigentumswohnung ergriffen. Darüber hinaus habe ich / wir ihm dies persönlich, telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Es passierte nichts.

    Außer das wir unterdessen eine Abmahnung erhalten haben mit einer 650,00 Euro Rechnung seines Rechtsanwaltes hinten dran und der Aufforderung die teilgewerbliche Nutzung binnen !!5 Tagen!! einzustellen.

  • Zitat

    Außer das wir unterdessen eine Abmahnung erhalten haben mit einer 650,00 Euro Rechnung seines Rechtsanwaltes hinten dran und der Aufforderung die teilgewerbliche Nutzung binnen !!5 Tagen!! einzustellen.

    vom Vermieter?

    Grundsätzlich darf der Vermieter eine gewerbliche Nutzung nicht untersagen, sofern dies keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis/ das Haus hat. Ergo kann eine Nutzung als Büro nicht ausgeschlossen werden.

    Aber: Diese gewerbliche Tätigkeit darf nicht nach Außen in Erscheinung treten, so dass hier ein Briefkastenschild ggfs. zu entfernen wäre (BGH, Urteil 10.04.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 213/12)

    Zitat

    Außer das wir unterdessen eine Abmahnung erhalten haben mit einer 650,00 Euro Rechnung seines Rechtsanwaltes hinten dran und der Aufforderung die teilgewerbliche Nutzung binnen !!5 Tagen!! einzustellen.

    Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, allerdings der Aufforderung Folge leisten.

    Warum greifst Du nicht einfach auf ein Postfach bei der Post zurück? Die sind (abgesehen von der Einrichtung) kostenfrei.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • vom Vermieter?

    Grundsätzlich darf der Vermieter eine gewerbliche Nutzung nicht untersagen, sofern dies keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis/ das Haus hat. Ergo kann eine Nutzung als Büro nicht ausgeschlossen werden.

    Aber: Diese gewerbliche Tätigkeit darf nicht nach Außen in Erscheinung treten, so dass hier ein Briefkastenschild ggfs. zu entfernen wäre (BGH, Urteil 10.04.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 213/12)


    Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, allerdings der Aufforderung Folge leisten.

    Warum greifst Du nicht einfach auf ein Postfach bei der Post zurück? Die sind (abgesehen von der Einrichtung) kostenfrei.

    Danke für die Antwort. Ich habe dem Vermieter damals zeitgleich mit Unterschrift des Mietvertrages folgenden Schriftsatz gegeben:

    Daraufhin hat er keine Untersagung vorgenommen und / oder Auflagen erteilt.

  • Danke für die Antwort. Ich habe dem Vermieter damals zeitgleich mit Unterschrift des Mietvertrages folgenden Schriftsatz gegeben:


    Daraufhin hat er keine Untersagung vorgenommen und / oder Auflagen erteilt.

    Hallo,

    na dann, würde ich die Kostennote des Rechtsanwaltes zurückweisen und es unter Umständen auf einen Prozess ankommen lassen, die Rechtsgrundlage wurde ja hier bereits beschrieben.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Daraufhin hat er keine Untersagung vorgenommen und / oder Auflagen erteilt.

    Ich bin mir nicht sicher, ob er das muss.

    Es ist ja nicht so, dass der Vermieter innerhalb einer Frist etwas untersagen muss. Vielmehr muss er Dir eine Genehmigung erteilen.

    Vor Gericht brauchst Du Zweifel einen Nachweis darüber, was Du darfst.
    In dem Fall hast Du keinen Nachweis über etwas, das Du nicht darfst (das klingt jetzt komisch...)

    Im Zweifel kommt es nämlich auch darauf an, was im Mietvertrag steht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist der Vermieter evtl. ein "Prozesshansel"?
    Wie ist denn das Verhältnis zw. HM und VM?

    Eigentlich ist der VM von der Natur her ein ruhiger Typ. Ein älterer Herr Anfang 80. Jedoch führt sich der sogenannte HM auf als würde ihm das Haus gehören. Macht im laufenden Betrieb Waschmaschinen und Trockner aus, grillt mit Holzkohle obwohl es laut Mietvertrag nicht zulässig ist. Klebt überall im Haus Zettel mit irgendwelchen Anweisungen hin.

    Ich kenne mittlerweile viele Mieter die vorher hier gewohnt haben, die sind alle vor dem HM-Ehepaar "geflohen". Ich kann auch nicht nachvollziehen warum der VM nicht die Wurzel des Übels beseitigt.

  • Ich kenne mittlerweile viele Mieter die vorher hier gewohnt haben, die sind alle vor dem HM-Ehepaar "geflohen". Ich kann auch nicht nachvollziehen warum der VM nicht die Wurzel des Übels beseitigt.


    Das scheint ja wohl eher ein psychologisches Problem zu sein... Habt Ihr (o.a.) schon mal mit dem VM gründlich geredet? Steht der HM beim VM unter Vertrag? Ist die HM-Ehefrau genauso wie er selbst?

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