Beiträge von Berny

    Ich suche momentan mit meiner Freundin eine Wohnung in Köln, sind jetzt endlich fündig geworden und haben eine Zusage. Die Kaltmiete lag bei den Vormietern kalt bei 837€ (die wohnten dort 8 Jahre, falls das relevant ist). Jetzt würde der Vermieter gerne den Preis den Kölner Verhältnissen anpassen und geht auf 999€ kalt. Der Preis ist ok, ...


    ... womit mir mal wieder vor Augen geführt wird, dass meine ge-erbte Immobilie in der falschen Stadt steht...:eek:

    Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis mindestens 03/2016 dauern.


    Ist für mich eine (fast) klare Aussage. Mit nicht beabsichtigten Verzögerungen muss immer gerechnet werden. Hast Du denn mal beim VM nachgefragt, wann die Arbeiten voraussichtlich beendet sein werden?

    Daniii:

    "Ich brauch also n Wisch von meinem Chef den ich auch problemlos bekommen würde."
    - Lächerlich. Ein "Wisch" vom Amtsgericht wäre was anderes. ..

    "Meine jetzige Wohnung hat eine super Lage und mehrere Freunde von mir haben sogar schon Interesse bekundet. Also ich würde die problemlos weitervermietet bekommen."
    - DU vermietest sie bestimmt nicht.

    "Wenn sich mein Vermieter aber querstellt und darauf pocht, dass ich erst zum 1.10 raus darf,"
    - RAUS darfste immer, jedoch die MIetzahlung schuldest Du bis zum rechtsgültigen Mietende.

    "hab ich andere Möglichkeiten?"
    - Ja, den MV hier hochladen.

    "Ich werde da heute anrufen und ihm erstmal die Sachlage erläutern. Ich hoffe, dass er Einsicht hat und mir genehmigt vorher aus der Wohnung zu gehen, aber ich wollte mich vorher erkundigen was ich noch für Möglichkeiten hätte."
    - Dann drücken wir Dir die Daumen. Kannst uns gerne über den Fortgang berichten.

    Hallo Simon,

    meinem Vorredner schliesse ich mich grundsätzlich an. Bis die Anpassung an die HeizkVO erfolgt, kannst Du von Eurer Rechnung 15% einbehalten.

    "Wie gehe ich jetzt vor? Sie beruft sich immer bei allem darauf, dass sie kein geld für nichts hat."
    - Eine finanzielle Leistungsunfähigkeit ändert nichts an der Verpflichtung.

    "Setz ich ihr dazu eine Frist von ?? Wochen"
    - Für Angebotsvergleiche, Abschluss eines Vertrags, Installation und Ersterfassung der Geräte (Tipp: funkende Heizkostenverteiler auf Mietbasis) würde ich schon mindestens zwei Monate veranschlagen.

    "und drohe ihr mit einer Mietminderung ??"
    - Nein, sondern siehe zweiter Satz oben.

    "oder gibt es da keine Druckmittel von meiner Seite aus? Und ab wann kann sie sich auf Unwirtschaftlichkeit berufen?"
    - Siehe erste Antwort oben.

    Wenn ich schon Makler höre, gehen bei mir so einige Alarmlampen an. Gibt es evtl. im Mietvertrag Vereinbarungen, dass die Reinigung auf die Mieter im Rahmen der Betriebskosten umgelegt wird?

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    Eigentlich mag ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Teile aus Eisen sind... aber nach meinem Dafürhalten ... man weiss ja nie.
    Für mich ist das ganz einfach Schrott.

    Hallo Elena,

    "Ich wollte zum 01.04.16 aus meiner Wohnung ausziehen und habe, weil mein Mietvertrag noch bis zum 30.04.16 läuft, mit meiner Vermieterin vereinbart ich kann ausziehen sobald ich einen Nachmieter gefunden habe."
    - Wohnraummietverträge enden IMMER zum Ablauf eines Monats. Ausziehen kannste schon vorher, was jedoch nichts am Mietendedatum und der Zahlungspflicht öndert.

    "Ich wollte so früh wie möglich aus der Wohnung, der späteste Termin war hier für mich der 01.04. weil ich ansonsten doppelt Miete bezahlen muss."
    - Das ist meistens so, dass man einen Monat "doppelt" Miete zu zahlen hat, jedoch an zwei unterschiedliche Vermieter.

    "Als eine passende Nachmieterin gefunden war, mit den Konditionen Einzug zum 01.04. und einige Möbel abkaufen (mündlich vereinbart), habe ich eingewilligt."
    - Du hast mit einer Nachmieterin keinen Mietvertrag.

    "Ein paar Wochen später jedoch bekomme ich eine Nachricht meiner Vermieterin, dass die Wohnungsübergabe mit der Nachmieterin ohne Absprache mit mir auf den 18.04. datiert wurde. Sehr ärgerlich für mich, hätte ich das gewusst hätte ich einen anderen Nachmieter gesucht. Sie meinte lediglich ich sollte das mit der Nachmieterin abklären. Nach langem Hin und Her meint diese aber nun, sie würde allein aus Nettigkeit zum 18.04. einziehen weil sie ebenfalls doppelt Miete zahlen muss und Möbel will sie mir nun auch keine abkaufen sondern nur die Miete ab 18.04."
    - Eine (zeitüberschneidende) Doppelvermietung ist rechtlich nicht zulässig.

    "Also habe ich mir mit der ganzen Arbeit und Nervenaufwand gerade mal 12 Tage gespart und meiner Vermieterin viel Arbeit abgenommen. Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun oder sitze ich einfach am kürzeren Hebel?"
    - Lass' es gut sein, streiten bringt nichts... Tipp: Zahle Du bis 17.4, die NMn ab 18.4.

    "Bei meinem Einzug in die Wohnung vor zwei Jahren wurde vergessen die Wohnung frisch streichen zu lassen."
    - Ähem, "vergessen"...?

    "Der Immobilienmakler, der ..."
    - Der hat sein Geld verdient. Wenn ich Makler höre, gehen bei mir einige Alarmlampen an.

    "Ich habe minimal große Löcher in der Wand hinterlassen, welche ich selbstverständlich verputzen werde, aber es sind noch Wandschäden / Schmutz vom Vormieter vorhanden. Sie will die ganze Wohnung gestrichen haben. Ich habe bereits mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen, er hat die Wände begutachtet und meinte ich müsse nicht streichen.
    Was kann ich nun tun?"
    - Da hat der Makler wohl recht.:D - Die Wohnung ohne Beschädigungen und besenrein zurückgeben. Da Du sie (hfftl. nachweislich) unrenoviert übernommen hattest, brauchste auch bei Rückgabe nicht zu renovieren. Solche "Regelungen" zum Nachteil des Mieters sind regelmässig unwirksam.

    1. Der Bundesgerichtshof steht als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Instanzenzug über den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Länder. Gegen seine Entscheidungen ist somit grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr möglich, sie werden mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
    2. Er hat die Instandhaltungsrücklage nicht falsch gebucht, sondern er hat sie doppelt gebucht.


    Wusste garnicht, dass der BGH auch Buchungen vornimmt...:cool:

    Naja, hier herrscht ja ein strammer Umgangston. Sehr egozentrisch.


    Muss ja auch, wenn ich daran denke, dass ich demnächst bei allen meinen fünf vermieteten Wohnungen die Bodenbeläge auszuwechseln habe, graut mir schon beim Gedanken an die ganzen Arbeiten. Muss ich den Mietern dann in der Zeit der Arbeiten Hotelaufenthalte finanzieren...?

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