Hallo Elena,
"Ich wollte zum 01.04.16 aus meiner Wohnung ausziehen und habe, weil mein Mietvertrag noch bis zum 30.04.16 läuft, mit meiner Vermieterin vereinbart ich kann ausziehen sobald ich einen Nachmieter gefunden habe."
- Wohnraummietverträge enden IMMER zum Ablauf eines Monats. Ausziehen kannste schon vorher, was jedoch nichts am Mietendedatum und der Zahlungspflicht öndert.
"Ich wollte so früh wie möglich aus der Wohnung, der späteste Termin war hier für mich der 01.04. weil ich ansonsten doppelt Miete bezahlen muss."
- Das ist meistens so, dass man einen Monat "doppelt" Miete zu zahlen hat, jedoch an zwei unterschiedliche Vermieter.
"Als eine passende Nachmieterin gefunden war, mit den Konditionen Einzug zum 01.04. und einige Möbel abkaufen (mündlich vereinbart), habe ich eingewilligt."
- Du hast mit einer Nachmieterin keinen Mietvertrag.
"Ein paar Wochen später jedoch bekomme ich eine Nachricht meiner Vermieterin, dass die Wohnungsübergabe mit der Nachmieterin ohne Absprache mit mir auf den 18.04. datiert wurde. Sehr ärgerlich für mich, hätte ich das gewusst hätte ich einen anderen Nachmieter gesucht. Sie meinte lediglich ich sollte das mit der Nachmieterin abklären. Nach langem Hin und Her meint diese aber nun, sie würde allein aus Nettigkeit zum 18.04. einziehen weil sie ebenfalls doppelt Miete zahlen muss und Möbel will sie mir nun auch keine abkaufen sondern nur die Miete ab 18.04."
- Eine (zeitüberschneidende) Doppelvermietung ist rechtlich nicht zulässig.
"Also habe ich mir mit der ganzen Arbeit und Nervenaufwand gerade mal 12 Tage gespart und meiner Vermieterin viel Arbeit abgenommen. Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun oder sitze ich einfach am kürzeren Hebel?"
- Lass' es gut sein, streiten bringt nichts... Tipp: Zahle Du bis 17.4, die NMn ab 18.4.
"Bei meinem Einzug in die Wohnung vor zwei Jahren wurde vergessen die Wohnung frisch streichen zu lassen."
- Ähem, "vergessen"...?
"Der Immobilienmakler, der ..."
- Der hat sein Geld verdient. Wenn ich Makler höre, gehen bei mir einige Alarmlampen an.
"Ich habe minimal große Löcher in der Wand hinterlassen, welche ich selbstverständlich verputzen werde, aber es sind noch Wandschäden / Schmutz vom Vormieter vorhanden. Sie will die ganze Wohnung gestrichen haben. Ich habe bereits mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen, er hat die Wände begutachtet und meinte ich müsse nicht streichen.
Was kann ich nun tun?"
- Da hat der Makler wohl recht.:D - Die Wohnung ohne Beschädigungen und besenrein zurückgeben. Da Du sie (hfftl. nachweislich) unrenoviert übernommen hattest, brauchste auch bei Rückgabe nicht zu renovieren. Solche "Regelungen" zum Nachteil des Mieters sind regelmässig unwirksam.