Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung!?

  • Hallo liebe Forengemeinschaft,
    ich bin neu hier im Forum und habe gleich ein Anliegen was für mich nicht eindeutig in Eigenregie zu beantworten ist.

    Die Situation ist folgende:
    Ich wohne in einem Bungalowkomplex in einer 96 qm Kellerwohnung mit meiner Frau und 2 Kindern. Das Gebäude ist unterteilt in 2 Hälften. Links und rechts. Über uns wohnt unsere sehr nette Vermieterin. Bis zum Tod ihres Vaters war das gesamte Gebäude von der Familie der Vermieterin bewohnt inklusive Kellerdurchgang und einheitlichem Erdgeschoss. Nach dem Tod ihres Vaters wurde das Haus in 2 Hälften vererbt. Eine Trennwand wurde im Erdgeschoss gezogen und im Keller wurden 2 verschließbare Türen eingebaut, mit dem Heizungs und Schmutzwasserpumpenraum in der Mitte, um beiden Hälften Zugang zu gewähren. Meine Vermieterin unterteilte ihre Bungalowhälfte in 2 Parteien. Ihre eigene im Erdgeschoss und eine Kellerwohnung (meine). Die rechte Hälfte des Bruders stand bis Juni 2015 leer. Meine Vermieterin einigten uns auf eine verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung, da wir nur 2 Parteien waren. Ich zahlte mit meinen 96qm 48% und meine Vermieterin zahlte mit 104qm 52%. Soweit so gut. Wir waren beide sparsam. Im Juni 2015 wurde dann die Hälfte des Bruders meiner Vermieterin an eine andere junge Familie verkauft und sie zogen im Juli 2015 nach einigen Umbauten ein. Beide Haushälften teilen sich die gleiche Heizung, die chronisch überfordert ist. (Aber das ist hier nicht das Problem). Ich habe ein super Verhältnis mit den Nachbarn der anderen Haushälfte. Unsere Kinder spielen zusammen. Wir haben zusammen eine Sauna usw. aber sie ist die übelste Frostbeule. Die heizt permanent auf 5/5, ihr Haus hat überall 24 bis 25 Grad und das schlägt sich nun auf mein HKA nieder, weil keine Messinstrumente verbaut sind, die eine verbrauchsabhängige HKA möglich machen. Somit tragen nun unsere Nachbarn 50%, meine Vermieterin 26% und wir 24% der Heizkosten. Trotz des geringen prozentuellen Verbrauchs zahlen wir dennoch für die Frostbeule mit. Und da entsteht nun meine Frage:

    Hab ich nun ein Anrecht darauf von meiner Vermieterin zu fordern, dass sie mir die Möglichkeit gibt, meine HK verbrauchsabhängig abzurechnen, da wir nun 3 Parteien in dieser Hinsicht haben oder gilt immernoch, das Recht von ihr verbrauchsunabhängig abzurechnen?

    Falls so ein Fall bereits existiert und ich ihn nicht gefunden habe, entschuldigt bitte und verweist mich. Ansonsten würde ich mich um jede Art von Hinweis freuen.

    LG
    Simon


  • Hab ich nun ein Anrecht darauf von meiner Vermieterin zu fordern, dass sie mir die Möglichkeit gibt, meine HK verbrauchsabhängig abzurechnen, da wir nun 3 Parteien in dieser Hinsicht haben oder gilt immernoch, das Recht von ihr verbrauchsunabhängig abzurechnen?


    In deinem Fall, 3 Parteien = 1 Heizung) muss zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Mehr dazu findest du hier: https://www.thermondo.de/ratgeber/koste…stenverordnung/

  • Wie gehe ich jetzt vor? Sie beruft sich immer bei allem darauf, dass sie kein geld für nichts hat. Setz ich ihr dazu eine Frist von ?? Wochen und drohe ihr mit einer Mietminderung ?? Ist das erlaubt und wenn ja mit welchem %Satz ?? oder gibt es da keine Druckmittel von meiner Seite aus?

  • Hallo Simon,

    meinem Vorredner schliesse ich mich grundsätzlich an. Bis die Anpassung an die HeizkVO erfolgt, kannst Du von Eurer Rechnung 15% einbehalten.

    "Wie gehe ich jetzt vor? Sie beruft sich immer bei allem darauf, dass sie kein geld für nichts hat."
    - Eine finanzielle Leistungsunfähigkeit ändert nichts an der Verpflichtung.

    "Setz ich ihr dazu eine Frist von ?? Wochen"
    - Für Angebotsvergleiche, Abschluss eines Vertrags, Installation und Ersterfassung der Geräte (Tipp: funkende Heizkostenverteiler auf Mietbasis) würde ich schon mindestens zwei Monate veranschlagen.

    "und drohe ihr mit einer Mietminderung ??"
    - Nein, sondern siehe zweiter Satz oben.

    "oder gibt es da keine Druckmittel von meiner Seite aus? Und ab wann kann sie sich auf Unwirtschaftlichkeit berufen?"
    - Siehe erste Antwort oben.

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