Sollte ich nochmal umziehen werde ich besser darauf achten wann.
... und sinnvollerweise den hundertjährigen Kalender befragen bzw. eine laangfristige Wettervorhersage einholen...
Sollte ich nochmal umziehen werde ich besser darauf achten wann.
... und sinnvollerweise den hundertjährigen Kalender befragen bzw. eine laangfristige Wettervorhersage einholen...
Seid Ihr gemeinsam Mieter oder nur sei allein?
Das wäre auch meine erste Frage gewesen.;)
Ich bin 2010 eingezogen in die unrenovierte Wohnung. Auch die Vormieterin ist in die unrenovierte Wohnung eingezogen.
Wichtig ist, wie der Zustand der Wohnung bei Deinem Einzug war. Gibt es ein Übernahmeprotokoll oder irgendwelche zielführenden Vereinbarungen im Mietvertrag?
Das Mädchen, das dann heute die Wohnung besichtigt hat, war von allem her ziemlich deutsch, nur von der Hautfarbe nicht.
Hast Du sie eingeladen um eine Rassismusdiskussion zu starten?
Hallo TineMH,
hast Du zu diesen beiden auch noch eigene Kinder?
Der Nachbar hatte mal vorübergehend die Reichsflagge draußen hängen.
Haste sie fotografiert?
Schriftlich mit Frist bemängeln und eine Ersatzvornahme ankündigen.
Dabei braucht man doch noch nicht mal beschreiben, wie die Erstzvornahme sein wird, richtig?
Er schreibt mir, dass dies vom Finanzamt so käme und er deshalb nun alle 2 Jahre gesammelt abrechnen möchte!?
Dann lass' Dir den Schrieb doch mal zeigen.
Ich hasse es mittlerweile, dort zu leben. Allerdings sind bezahlbare Wohnungen hier kaum zu finden.
Hallo Gwen,
ich würde mir eine neue Wohnung suchen (ich weiss, leichter gesagt als getan), denn ich befürchte, dass dieser Knatsch wohl kaum ein gutes Ende finden wird.
Oder, evtl. vorher, suche Dir einen guten(!) Fachanwalt für Mietrecht.
Der VM wußte wohl sehr genau warum er hier einen Kündigungsauschluss eingebaut hat.
Der Verdacht, dass er den Mangel arlistig verschwiegen hat, ist zumindest nicht unbegründet.
Dein Weg sollte dich nun a) zum Vermieter und dort zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages führen
(man kanns ja mal versuchen) und danach falls keine Einigung möglich zum Fachanwalt
Da kann ich nur zustimmen... (Drum prüfe, der sich "ewig" bindet).
ich ziehe noch im selben monat aus, so dass ...
Du Dich eigentlich um dieses Vorhaben garnicht mehr zu kümmern bräuchtest.
Hallo Redchery,
bitte informiere uns über den Fortgang der Angelegenheit.
Hallo jaybee77,
falls mietvertraglich vereinbart, kann der Vermieter alle mit der Mietsache verbundenen Kosten des Hausmeisters, welche dem VM im Abrechnungszeitraum entstanden sind, auf die Mieter umlegen. Nachweise hierüber hat der VM dem M auf Verlangen vorzuweisen.
Kann mich meiner Vorprosterin kathihund nur anschliessen. Das Gesetz kennt weder Gewohnheitsrecht noch Sentimentalitäten.
Zitat: "Wir wissen, dass mittlerweile ein neues Hundegesetz herrscht" - Ich kenne ein solches nicht, jedoch den üblichen Passus in Mietverträgen, dass Tierhaltung der (ausdrücklichen schriftlichen widerrufbaren) Genehmigung des Vermieters bedürfen.
Und auch wenn hundert andere Mietparteien in Eurem Block Hunde halten, bedeutet das für Euch ... nichts.:eek:
Im ersten Satz lese ich etwas von Mitglied und Genossenschaft. Könnten hier evtl. andere Regeln anwendbar sein?
Versteh ich gerade nicht so ganz. Das dann noch etwas geändert ist im neuen Mietvertrag oder wie?
Wart's ab, bis Du den neuen MV-Entwurf vorliegen hast.
... dass danach ein Schreiben kam, in dem stand, dass ich nun doch nicht nur abreißen, sondern neu tapezieren soll (siehe Eibgangsposting).
Hast recht. Eine Verbesserung kann der VM jedoch nicht verlangen. Wie sind denn die Abmachungen im Mietvertrag?
Den neuen Mitvertrag will er mir heute noch schicken, Ergänzen will er nur noch die bereits vorhandenen Mängel der Wohnung und was wir im Garten angebaut (Terrassen Dach & Hütte) haben, notieren. Mal schauen ob das das einzige ist ![]()
Das wären eigentlich eher Fakten für das Übernahmeprotokoll...
Eigentlich gibt es keine neuen MVs, sondern eher Änderungen zu bestehenden. Deshalb: Genau aufpassen, denn niemand macht sowas ohne (Hinter-)Gedanken...![]()
Der Vermieter meinte beim Vorabbesichtigungstermin, dass ich vor dem Auszug die Tapeten abreißen soll. Das habe ich so akzeptiert.
Wo ist nun das Problem?
Hallo Tobias schmidt.hochhausen,
"Die eine Wand ist nun im unteren Bereich komplett Feucht und hat Geschimmelt."
- Wurde in dem betreffenden Raum ausreichend geheizt und gelüftet? Erdgeschoss?
"Da es ein neuer Vermieter ist verlangt er auch nun Kaution da noch keine hinterlegt war."
- Gibt es hierüber einen Eintrag im Mietvertrag?
"muss ich die Kaution zahlen oder kann ich mit dieser Warten, bis der Schaden behoben ist / alle Schäden der Wohnung notiert sind?"
Haben miteinander nichts zu tun.
"Und wie sieht es mit Mietminderung aus, der Raum ist so nicht nutzbar. Wir haben jetzt so lange schon immer das mitgeteilt, und nun ist es halt so fortgeschritten."
- MM sind rückwirkend nicht machbar.
"der nette Vermieter war gerade da. Er will nun einen neuen Mietvertrag aufsetzen wo auch die Mängel gelistet sind."
- Ihr habt bereits einen MV, den der neue VM zwangsweise zu übernehmen hatte.
"Das Schlafzimmer meinte er das es von der Bausubstanz kommt."
- Siehe Antwort erster Absatz oben.
"Die Woche soll jemand kommen und die Tapette lösen."
- Wäre interessant, zu erfahren, wie es darunter aussieht.
"Stehen mir eigentlich die Rechte auch zu, auch wenn das Zimmer nicht nutzbar ist aber für eine Lösung gearbeitet wird?"
- Ja, Rechte stehen Dir zu.
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