Ausübung Tagesmutter in geringem Umfang genehmigungsfrei?

  • Hallo!

    Ich möchte als Tagesmutter arbeiten, also Kleinkinder bei mir zuhause betreuen (habe die Pflegeerlaubnis). Brauche ich dazu grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters oder hängt das vom Umfang der Tätigkeit ab? Ich habe vor 2 Kinder an 2-3 Tagen von ca. 8-15 Uhr zu betreuen. Meine Wohnung hat zwei Zimmer, eine Wohnküche und insgesamt 57 qm. Gilt das noch als "vertragsgemäßer Gebrauch" und ist damit genehmigungsfrei?

    Die Hausverwaltung hat mir das auf meine schriftliche Anfrage hin pauschal verboten, da das Haus hellhörig sei (Altbau) und einige Nachbarn sich seit Jahren streiten wegen Lärmbelästigung. Ich selber habe seit 5 Jahren mit niemandem im Haus Ärger und möchte gerne hier wohnen bleiben. Ich würde auch versuchen mir die Zustimmung der einzelnen Nachbarn einzuholen, damit die Hausverwaltung kein Argument hat. Aber muss ich das überhaupt? Was sind meine Rechte?

    Sollte jemand damit Erfahrung haben oder Bescheid wissen, bin ich für Hinweise sehr dankbar!

    Tine

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    Anhang: Folgendes habe ich bei meiner Recherche gefunden...

    (1) Die Abgrenzung der Rechtsprechung hilft im Einzelfall nicht immer weiter. Diese stellt darauf ab, ob es bei den geschäftlichen Aktivitäten zu einer sogenannten Außenwirkung kommt oder nicht.

    a) Wirkt sich die Tätigkeit also aufgrund von Lärm oder Kunden- und Publikumsverkehr auch auf die anderen Mieter aus, soll die Tätigkeit genehmigungspflichtig sein.
    b) Wird die Tätigkeit so organisiert, dass ein Unterschied zur normalen Wohnnutzung nicht besteht, soll sie vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst sein. Eine Genehmigung ist dann nicht nötig.

    Bei einem Vergleich der bundesweiten Rechtsprechung zur Kinderbetreuung in klassischen Mietwohnungen zeigt sich, dass jedenfalls die Betreuung von 5 Kindern genehmigungspflichtig sein dürfte. Eine Betreuung von 2 Kindern in einer gewöhnlichen Dreizimmerwohnung kann aber genehmigungsfrei sein, wenn dies einer Wohnnutzung vergleichbar ist.


    (2) Deutscher Mieterbund (DMB): Die Tätigkeit einer Tagesmutter kann in einer Mietwohnung ausgeübt werden. Unter Beachtung der räumlichen Verhältnisse und der Gegebenheiten vor Ort entspricht es einem "vertragsgemäßen Gebrauch", wenn die Mieterin einer 90 Quadratmeter großen Wohnung hier tagsüber drei Kleinkinder aufnimmt.
    Anders möglicherweise, so der Deutsche Mieterbund (DMB), wenn fünf oder mehr Kinder betreut werden und Nachbarn durch Lärm stark beeinträchtigt werden.

  • Deine Räumlichkeiten sind im Mietvertrag sicher als Wohnraum deklariert und nicht als Gewerberaum.

    Wenn Du darin ein Gewerbe betreiben willst, dann muss der Vermieter hiervon zwingend informiert werden.

    Unabhängig davon geht es hier nicht nur um Lärm, sondern auch um Betriebskostenrelevante Dinge.
    Was passiert mit dem zusätzlichen Müll und Wasserverbrauch?

    Nur so aus Interesse: Erfüllt die Wohnung denn die behördlichen Vorgaben für den Betrieb einer Tagespflege? Ich erinnere mich damals an eine Mieterin, die auch eine Tagespflege betrieben hat.

    Die Umsetzung der Brandschutzvorschriften hat doch ein paar Taler verschlungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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