Hallo NeverendinqStory,
"Laut dem Vertrag gibt es nur eine Gesamtmiete. Es sind keine Nebenkosten angegeben. Es gibt also keine Kaltmiete, nur die Warmmiete.
Frage 1: Darf der Vermieter Nebenkostennachzahlungen in Rechnung stellen?"
- Nein, denn er braucht und wird wohl auch keine Betriebskostenabrechnungen erteilen.
"Wann muss der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution zurückbezahlen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wird"
- Spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache wegen verdeckter Schäden.
"Was könnte im Schlimmsten Fall passieren, wenn man die letzten Mieten mit der Kaution verrechnet,"
- Das wäre illegal, denn Du schuldest die Zahlung des Mietzinses bis zum letzten Miet-Tag.
Soo wichtig ist Dein Anliegen garnicht, dass Du gleich dreimal posten musst!!