Wann kann ich kündigen ? Zeitvertrag

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine Frage zu meinem Vertrag. Ich möchte gerne meine Wohnung kündigen.
    Kann ich aus meiner Wohnung zum 15.08 raus oder erst zum 15.11 ? Und wenn ja, könnt ihr mir Tips geben, wie ich eventuell mit dem Mieter etwas anderes vereinbaren kann ? - > Nachmietersuche etc.

    Wie gehe ich da am Besten dran ?

    Danke für eure Hilfe !!!

    Ich zitiere mal den Vertragsinhalt :


    " 1. Das Mietverhältnis beginnt am 16.08.2014
    2. Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mir Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig (...)
    5. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Die Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf muss schriftlich vereinbar werden. "

  • Da hilft nur verhandeln. Möglich wären Angebote hinsichtlich der Gestellung von Nachmietern oder auch Abstandszahlungen(neudeutsch: Bestechungsgeld).
    Aber es ist und bleibt Verhandlungssache!!! Sie sitzen am kürzeren Hebel.


  • Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig (...)


    Das ist doch eigentlich ganz klar. Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du erst kündigen. D.h. kündigen bis zum dritten Werktag des September dann endet das Mietverhältnis am 30.11.2016.
    Und vergiss bitte den Kündigungstermin 15.11. Mietverhältnisse laufen immer bis zum Monatsende.

  • Hallo, Kolinum,

    ich glaube, der Fragesteller möchte wissen, ob die 3-monatige Kündigungsfrist erst nach ab Ablauf des Kündigungsausschlusstermins gilt oder ob er schon 3 Monate vor Ablauf dieses Kündigungsausschluss kündigen kann (nämlich direkt zum letzten Tag des Kündigungsausschlusstermins).

    Ich selber kann dazu nur so viel sagen, dass man bei einer 4-jährigen Kündigungsausschlussklausel DEFINITIV 3 Monate vorher kündigen kann und somit dann pünktlich zum Ablauf der 4 Jahre das Mietverhältnis endet.

    Grund: Die Klausel darf nur für maximal 4 Jahre vereinbart werden.

    Ich weiß leider nicht, wie dies bei nur 2 Jahren ist. Vom Wortlaut des Fragestellers her würde ich meinen, dass der Vertrag erst mit Ablauf der 2 Jahre (also August) gekündigt werden kann - und zwar für November. Allerdings gilt doch eigentlich immer 30./31 des Monats?

    Und noch etwas:

    "...2 Jahre ab Vertragsbeginn..." bedeutet nicht (!) "Mietbeginn". Wenn Du den Mietvertrag also z.B. bereits im Juli 2014 abgeschlossen hast, ist meines Wissens nach der Ablauf der 2 Jahre dann September/Oktober 2014.

    Viele Grüße,
    anonym

    4 Mal editiert, zuletzt von anonym2 (6. April 2016 um 19:09)

  • Mietvertragsbeginn 16.08.2014

    Ab da Kündigungsverzicht beider Parteien für die Dauer von 2 Jahren

    Ende der 2 Jahre 16.08.2016

    Ab dann fristgerechte Kündigung möglich

    Heißt für Dich frühestens zum 30.11.2016

    Mietverträge können, egal wann Mietbeginn war, nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Das ist kein Zeitmietvertrag, sondern ein unbefristeter Mietbetrag mit Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit.

    Außer vertraglich wurde etwas anderes vereinbart. Was mich aber sehr wundern würde.

    Der Einwand von anonym2, Vertragsbeginn/Mietbeginn, ist jedoch nicht ganz unwichtig.

    Wann wurde denn der Mietvertrag unterschrieben/abgeschlossen?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (6. April 2016 um 19:14)

  • Und wenn ja, könnt ihr mir Tips geben, wie ich eventuell mit dem Mieter etwas anderes vereinbaren kann ?
    Meine Antwort bezog sich lediglich auf diesen Satz.

  • Und wenn ja, könnt ihr mir Tips geben, wie ich eventuell mit dem Mieter etwas anderes vereinbaren kann ?
    Meine Antwort bezog sich lediglich auf diesen Satz.


    Hmm, Koli, was haste vor?:rolleyes:

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