Und wie lange dauert das rausklagen gewöhnlich?
Je nach Gerichtsbelastung bis zu einem Jahr. Nähere Auskunft erhältst Du beim zuständigen AG.
Und wie lange dauert das rausklagen gewöhnlich?
Je nach Gerichtsbelastung bis zu einem Jahr. Nähere Auskunft erhältst Du beim zuständigen AG.
Hallo Aqua,
"ich habe eine Mietaufhebungsvereinbarung mit dem Eigentümer meiner Wohnung geschlossen. Darin ist eine Abfindung für mich vereinbart und mir wurden 6 Monate Zeit gelassen aus der Wohnung auszuziehen."
- So weit, so klar.
"Leider ist die Lage am Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich trotz intensiver Bemühungen keine neue Wohnung mieten konnte. Das sich um Mietwohnungen 50 Leute am Tag bewerben, erlebe ich als keine Seltenheit. Da ist es wirklich sehr schwer etwas zu finden."
- Wenn interessiert's? (Verzeihung!)
"Daher wollte ich mich hier erkundigen, welche Möglichkeiten ich nun habe. Kann mich der Eigentümer aus meiner Mietwohnung schmeißen?"
- Er kann Dich 'rausklagen und Schadenersatz fordern.
"Soll ich dann auf der Straße leben oder habe ich auch Möglichkeiten in der Wohnung zu bleiben?"
- Kein Kommentar.
Hallo Behrga,
der VM ist verpflichtet dem M auf Verlangen die Berechnungsunterlagen zu zeigen und e.F. auch zu erklären.
Wie oft muß man denn den Vermieter rein lassen damit er die Renovierungsarbeiten angucken kann?
Ich würde sagen: Einmal im Jahr.
Hallo Berny,
um Gottes Willen selbstverständlich werde ich nichts machen was nicht jederzeit rückbaubar ist! Wie gesagt ich tapeziere und streiche nur und leg lose ein Teppich auf den Boden. Den Fliesenspiegel hab ich einfach übertapeziert(alles weisse Vliestapete + weisse Wandfarbe).
Mein Vermieter möchte nächste Woche meine Renovierungsarbeiten sehen ich hab so ein komisches Gefühl.
... und über das Ergebnis wirst Du uns sicherlich informieren...
Du kannst deine Wohnung umräumen wie du willst. Aber du mußt mindestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.
So sehe ich das auch - also kein Eingriff in die Bausubstanz.
Klar, wenn der Eigenbedarf für die Dachgeschosswohnung gilt, betrift euch das nicht, aber das kann der Vermieter ändern. Das muß er dann aber natürlich auch machen.
Richtig. Der VM ist in seiner Entscheigung frei. Falls es jemanden nicht gefällt...: Rechtsanwälte, Gutachter und Richter reiben sich schon die Hände...
Nichts desto Trotz, irgendwie geht es weiter!
Beste Wünsche für Dich!!;)
Hallo Megapunk,
da werde ich Dich leider enttäuschen müssen. Unwichtiges lasse ich mal weg.
"Da mein Mitbewohner immer unseren Verbrauch von Gas/Strom im Blick hat, ist uns aufgefallen, dass wir verdammt viel Gas verbrauchen. Wir besitzen eine Gasetagenheizung (älteres Modell - startet alle 20-30 mins neu - subjektives Wahrnehmen auf jeden Fall), die Temperatur ist laut Thermostat immer zwischen 20-22 Grad."
- Wird denn die Therme - wie es vorgeschrieben ist - einmal jährlich gewartet?
"Doch jetzt zum Frühjahr kam das böse Erwachen.... trotz einen angegebenen 3-4 Personenhaushaltes, müssen wir über 6 Monate je 150€ nachzahlen."
- Diese Angabe ist nichtssagend, da Du nicht angibst, wieviel mtl. vorausgezahlt wurde.
"Es wurde nämlich gefühlt (oder auch nicht) Farbe auf Stein gepinselt."
- Nix versteh...
"Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn, die besser auf uns zu sprechen sind, hat ergeben, dass ähnliche Sorgen vorliegen. Von der Viermietergesellschaft hört man nur, dass dies ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, weswegen keine Änderung vollzogen werden kann"
- Richtig.
"(die Armen - wahrscheinlich auch Grund für unsere Knopfsicherungen)."
- Das nennt sich zutreffend Bestandsschutz, welcher solange bleiben kann, wie die einwandfreie Funktion gegeben ist.
"Kann man da Mietminderung beantragen?"
- MM wird nicht beantragt, sondern durchgeführt. Aber in Eurem Fall sehe ich keinen Grund dafür.
"Des weiteren ist auch wie erwähnt die Elektronik komplett veraltet in dem Gebäude (ein Handwerker der einmal vorbeikam hat sogar gelacht und sich gewundert dass so ein Sicherungskasten noch existiert). Es handelt sich um sogenannte Knopfsicherungen."
- Wie bereits gesagt... Und die guten alten Diazet-Auromaten tun ihre Arbeit anscheinend immer noch, womöglich noch länger als der Handwerker in der Lade sein wird...
Hallo Frank,
Bitte mache Dich hier schlau: https://www.google.de/#q=mietrecht+k…C3%BCmerwechsel
Dein bisheriger Vermieter hat recht; "("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer"). Hierbei fehlt zumindest der Zusatz "vorerst".
Übrigens: Der Besitzer einer Wohnung ist der Mieter, der Eigentümer bzw. Vermieter ist jedoch jemand anders...:D
Als ich eingezogen bin, war mein Balkon leider schon sehr stark von Tauben befallen.
... mit Übergabeprotokoll belegbar?
Capfu:
"Aber der Ex-Vermieter hat doch vor unserem Auszug eine weitere leere Wohnung gekauft in welche er eingezogen ist. Diese Information haben wir auch vom Katasteramt bestätigt (noch telefonisch).
Somit hätte er mir doch zumindest diese anbieten müssen. Auch dass er in diese andere Wohnung (in viel besserer Lage und wesentlich hochwertiger ausgestattet) einzieht spricht doch dafür dass er nie vorhatte in unsere alte Wohnung einzuziehen."
- Hätte hätte Fahrradkette. Ich würde nicht in der alten Scheixx herumstochern, denn dann kann es anfangen, (teuer) zu stinken. Du solltest Dich lieber um noch offene BK-Abrechnungen kümmern.
"Ich wende mich erstmal an einen Anwalt und lasse mich beraten."
- Bitte einen Fachanwalt konsultieren.
"Vielen Dank - ich werde den Verlauf hier posten."
- ok
Hallo Tess,
"Ich Tippe den Absatz mal ab "Der Mieter kann die von ihm in den Mieträumen geschaffenen Einrichtungen wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese Einrichtungen in den Mieträumen verbleiben."
- Beide Parteien "können"... Regelungen zum Nachteil des Mieters sind grundsätzlich ungültig.
"In diesem Fall hat der Vermieter an den Mieter einen Geldbetrag zu leisten, der für die Neuanschaffung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich wäre. abzüglich eines angemessenen Betrag für die bereits eingetretene Abnutzung der Einrichtungen."
- Und schon wäre für trefflichen Diskussionsspielraum gesorgt...
"Es geht dabei um eine Küche bzw. ging. Diese hatte ich bereits im November letzten Jahres verkauft mit einem Abholungstermin zu Ende Dezember."
- Sie wurde also noch während Deiner Mietzeit verkauft und abtransportiert: also DEINE Angelegenheit.
"Bei der Vorbesichtigung Anfang Dezember, fand der Vermieter die Kücheneinrichtung doch ganz passend für das Zimmer."
- Klar, ich kenne das als VM: Meistens ist eine vorhandene Kücheneinrichtung für Mietinteressenten ein Argument für bessere Vermietbarkeit.
"Er meint, er habe von mir verlangt, dass die Küche stehen bleibt und ich dafür entschädigt werde."
- Leider hat er versäumt, mit Dir rechtzeitig eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
- Lass' Dich nicht bange machen - und halte uns weiterhin informiert.
Und wie geht die dann dem Mieter zu? Der wird mit den Raum mit der Kündigung gestellt? Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen.
Du sagst es...:eek:
ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...
Muss ich auch nicht. Es genügt ganz einfach, wenn ich als VM aussage, dass ich nicht vermiete (ohne einen Grund anzugeben).
(4) Da Fr. x und Fr. y gleichberechtigte Mieterinnen sind und die Form einer
Haupt- und einer Untermieterin nur gewählt wurde, um dem Vermieter einen festen
Ansprechpartner zu geben ...
Ja, was denn nun? Es dreht sich hier ausschliesslich um (Miet-)Vertragspartner. Es gibt im Mietrecht sogar noch nicht einmal (Haupt- und) UNTERmieter.
Ist so eine Kündigung wenn ich es bis dahin nicht schaffe überhaupt rechtens ?
Ergänzend zu anitari: Je nach Vorgeschichte: Ja.
Hallo Dom2,
"Ich ziehe demnächst um und habe bei meiner Vermieterin bereits die Kündigung auf 31.06.2016 eingereicht."
- Wohl eher zum 30.06.2016?
"Die neue Wohnung werde ich am 01.06 beziehen, habe also einen Monat "Überschneidung"."
- Verstanden. Ist aber bei den meisten Mieterwechseln der Fall, dass oftmals mindestens eine Monatsmiete verloren geht auf Mieter- und auch Vermieterseiten.
"Deswegen versuche ich nun, schnell einen Nachmieter zu finden. Da hat meine Vermieterin aber genaue Vorstellungen und ich wollte deswegen fragen: ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht: was kann ich tun ?"
- Nichts.
"Zuerst: Sie behauptet Sie will keine Ausländer...."
- Das darf sie.
"Ich hätte sehr viele ausländische interessierte, wodurch ich meine letzte Monatsmiete ja nicht zahlen müsste."
- Wen interessiert's (ausser Dir).
"Kann meine Vermieterin so eine Forderung stellen ?"
- Ja.
"Macht es einen Unterschied ob der Interessierte einen deutschen Pass hat oder nicht ?"
- Es ist dem Vermieter überlassen, wen er akzeptiert und wen nicht. Eine Ablehnung gewisser Personengruppen hat der VM nicht zu begründen.
Dine,
Widerspruch u.ä. ausschliesslich per Einwurfeinschreiben.
Nein, Berny.
Banane wird uns gleich schreiben auf welcher Gesetzesgrundlage das beruht. Etwas Geduld.
Wird wohl irgendein Bananenrepublik-Gesetz sein...![]()
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