Hallo,
da ich kaum koche ( evtl. mal Wasser oder Milch warm machen oder Gemüse im Schnellkochtopf) möchte ich aus meiner Küche ein Schlafzimmer machen. Es wird baulich NICHTS verändert! Es wird tapeziert und gestrichen, ein Teppichboden wird lose auf den PVC-Boden gelegt und ein Bett und Kleiderschrank werden drin stehen.
Aus dem Schlafzimmer wird ein 2.Wohnzimmer. Dort möchte ich einfach meine Induktionsherdplatte in Fensternähe stellen. Abgespült wird in einer großen Plastikschüßel.
Kann mein Vermieter das verbieten?
Wie sieht das rechtlich aus?
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!
Schöne Grüße
Orla