Erlaubt? Aus Küche Schlafzimmer

  • Hallo,

    da ich kaum koche ( evtl. mal Wasser oder Milch warm machen oder Gemüse im Schnellkochtopf) möchte ich aus meiner Küche ein Schlafzimmer machen. Es wird baulich NICHTS verändert! Es wird tapeziert und gestrichen, ein Teppichboden wird lose auf den PVC-Boden gelegt und ein Bett und Kleiderschrank werden drin stehen.

    Aus dem Schlafzimmer wird ein 2.Wohnzimmer. Dort möchte ich einfach meine Induktionsherdplatte in Fensternähe stellen. Abgespült wird in einer großen Plastikschüßel.

    Kann mein Vermieter das verbieten?
    Wie sieht das rechtlich aus?

    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!

    Schöne Grüße
    Orla

  • Du kannst deine Wohnung umräumen wie du willst. Aber du mußt mindestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.


    So sehe ich das auch - also kein Eingriff in die Bausubstanz.

  • Hallo Berny,

    um Gottes Willen selbstverständlich werde ich nichts machen was nicht jederzeit rückbaubar ist! Wie gesagt ich tapeziere und streiche nur und leg lose ein Teppich auf den Boden. Den Fliesenspiegel hab ich einfach übertapeziert(alles weisse Vliestapete + weisse Wandfarbe).
    Mein Vermieter möchte nächste Woche meine Renovierungsarbeiten sehen ich hab so ein komisches Gefühl.

  • Hallo Berny,

    um Gottes Willen selbstverständlich werde ich nichts machen was nicht jederzeit rückbaubar ist! Wie gesagt ich tapeziere und streiche nur und leg lose ein Teppich auf den Boden. Den Fliesenspiegel hab ich einfach übertapeziert(alles weisse Vliestapete + weisse Wandfarbe).
    Mein Vermieter möchte nächste Woche meine Renovierungsarbeiten sehen ich hab so ein komisches Gefühl.


    ... und über das Ergebnis wirst Du uns sicherlich informieren...

  • Hallo Orla,

    solange der Vermieter nicht irgendwo nachvollziehbar eine Gefaehrdung der Wohnung darlegt, kannst Du die Zimmer nutzen, wie Du willst.

    Abgerechnet wird halt zum Schluss, Du musst also vor Auszug alles wieder so herrichten, wie Du es uebernommen hast. Wenn beispelsweise durch die Abwaschwerei im Wohnzimmer das Parkett aufgequollen ist, musst Du das reparieren lassen. Tapeten auf Fliesen muessen entfernt und die Fliesen und Fugen sauber und ordentlich gereinigt werden, etc.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    ich hab auch schon überlegt aber mir fällt wirklich nichts ein warum man das einem verbieten könnte. Hast Du eine Idee was zb ein Grund/Gefährdung sein könnte bis auf die Gründe die Du mir schon genannt hast?

    LG
    Orla

  • Wie oft muß man denn den Vermieter rein lassen damit er die Renovierungsarbeiten angucken kann? Ich fühle mich da etwas bedrängt. Sowas hab ich noch nie erlebt und noch nie gehört. Hat der Vermieter das Recht und muß man quasi jede Tapetenbahn die man an die Wand klebt vom Vermieter begutachten lassen? Warum?
    Ich habe die Wohnung übrigens unrenoviert übernommen das heißt es waren/sind die kahlen Betonwände in jedem Raum.

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