Eigenbedarf- Wohnungstausch

  • Ein Dreifamilienhaus. Vermieter (mit Frau und Tochter) wohnt im Erdgeschoss. Wir (2 Personen) wohnen im 1.Stock.
    Dachgeschoss ist auch bewohnt (2 Personen). Wir wohnen seit 3 Jahren hier, Leute im Dachgeschoss seit 12 Jahren.
    Die Tochter des Vermieters (30 Jahre alt) möchte nun ins Dachgeschoss ziehen weil diese Wohnung auch wesentlich kleiner ist (eben auch viel billiger) als unsere. Nun hat der Vermieter den Bewohnern der Dachgeschosswohnung gekündigt (Eigenbedarf für die Tochter). Die Bewohner der Dachgeschosswohnung sind nun der Meinung er sollte doch uns kündigen damit sie einen Stock tiefer in unsere Wohnung ziehen könnten und dadurch ja die Dachgeschosswohnung für seine Tochter auch frei würde. Ist so etwas zulässig und darf der Vermieter uns kündigen? Möchte noch erwähnen
    das die Mietverträge unbefristet sind.


  • Die Bewohner der Dachgeschosswohnung sind nun der Meinung er sollte doch uns kündigen damit sie einen Stock tiefer in unsere Wohnung ziehen könnten und dadurch ja die Dachgeschosswohnung für seine Tochter auch frei würde. Ist so etwas zulässig und darf der Vermieter uns kündigen?

    Klar, kann er auch Ihnen kündigen. Mietwohnungen haben das nun mal so an sich.

  • Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. Welche ist egal. Wenn dann nun aber nach eurem Auszug der oberer Mieter und nicht die Tochter einzieht, wäre das sicher nicht in Ordnung. Leider ist das aller reichlich graue Theorie, und erfordert eurerseits mindestens einen Prozess, nachdem ihr ausgezogen seid.
    Klar, wenn der Eigenbedarf für die Dachgeschosswohnung gilt, betrift euch das nicht, aber das kann der Vermieter ändern. Das muß er dann aber natürlich auch machen.

  • Klar, wenn der Eigenbedarf für die Dachgeschosswohnung gilt, betrift euch das nicht, aber das kann der Vermieter ändern. Das muß er dann aber natürlich auch machen.


    Richtig. Der VM ist in seiner Entscheigung frei. Falls es jemanden nicht gefällt...: Rechtsanwälte, Gutachter und Richter reiben sich schon die Hände...

  • Hallo mieter55,

    der Vermieter kann fuer eine Tochter nur eine Wohnung wegen Eigenbedarf kuedigen. Ob er Euch oder die andere Partei kuendigt, kann er sich frei aussuchen.

    Er kann allerdings nicht Euch kuendigen, um den anderen Mieter einziehen zu lassen, den er wegen Eigenbedarf fuer seine Tochter gekuendigt hat. Das gibt das Mietrecht ganz einfach nicht her.

    cu
    Guenni

  • Möchte mich für die Antworten bedanken. Soetwas hilft Allerdings gibt es auch Ausnahmen wie der Beitrag (wenn man es so nennen mag) von "Kolinum". So eine lapidare Antwort kann man sich sparen denn dass hätte auch der Dümmste gewusst.
    Aber es gibt ja zum Glück noch andere vernünftige Antworten. Nochmals Danke!

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