youngdevil60,
ob der noch- bzw. derzeitige VM zu erreichen ist oder nicht, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass Ihr die Kündigung per Einwurfeinschreiben an Name und Adresse wie im MV angegeben schickt. Eure Absender und Unterschrift wie im MV angegeben.
Beiträge von Berny
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Ich korrigiere meine Aussage: "Quotenklauseln sind - meines unverbindlichen Wissens nach - nach neuester Rechtssprechung immer unwirksam."
... wobei hier evtl. zu unterscheiden wäre zw. Quotenklauseln und Quotenabgeltungsklauseln.
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Kann ich in diesem Fall darauf "bestehen", dass sie eine Kündigung bereits zum 31.6. akzeptieren und dann direkt sanieren?
Du wirst dem VM nicht vorschreiben können, wann er zu sanieren hat. Der 31.06. wird es gaanz bestimmt niemals sein.:o
Ihr beide könnt bestenfalls jetzt zum 31.08. kündigen. -
unser Vermieter lässt jetzt Rauchmelder einbauen die dann zur Miete sind. Wir haben laut Mietvertrag eine 2 einhalb Zimmer Wohnung. Also müssten ja 2 Rauchmelder eingebaut werden. Der Vermieter will aber 4 imstallieren. Müssen wir dann auch die Miete und Wartung für die 4 übernehmen oder nur für die 2 die ja gesetzlich vorgeschrieben sind.
Also bei Euch zwei, höchstens drei.
Wie sollen denn die Miete- bzw. Wartung(skosten) aussehen? -
Weitere Frage: Für welchen Zeitraum darf in meinem Fall die Miete gekürzt werden? Ab dem Tag, an dem das Problem auftrat (Dienstag), oder ab dem Tag an dem mich mein Untermieter auf das Problem hingewiesen hat (Donnerstag Abend, also eigentlich Freitag).
Ich würde hier Souveränität demonstrieren und ihm grosszügig "ein paar Mark Fuffzich" gönnen gemäss anitari's Berechnung.. -
Quotenklauseln sind nach neuester Rechtssprechung immer unwirksam.
Meines Wissens nicht, lasse mich aber gern belehren. -
Woher weiss das der Mieter? Ich meine, M.und VM belauern sich gegenseitig. Schwer zu sagen wer ist der Gute und wer der Schlechte.
Du sagst es...:) -
Hallo Sarah,
WER ist denn bitte lt. Mietvertrag Dein Vermieter? Er oder sie oder beide (mit Unterschrift/en!) -
Jetzt ist die Verwirrung aber komplett....

- Abnutzung "mehr als unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt"
- subjektiven Einschätzung
- vereinzelt Bohrlöcher
- Verfärbungen der Wandfarbe,"
- im großen und ganzen noch gut in Schuss.
- nicht zwingend die Notwendigkeit sehen,Bitte gebt mir doch eine eindeutige Rückmeldung ...
Die kann ich Dir bei den o.a. sechs Ungefährangaben leider nicht geben. -
Ich kenne keine Rechtsvorschrift, wo der Begriff "Renovierung" sicher erläutert ist. Eine Verbesserung der Mietsache können VM ohnehin nicht verlangen. Deshalb ist m.E. das Übergabeprotokoll bei Mietbeginn besonders wichtig - fast wichtiger als der MV, dessen Bestimmungen sich ja hauptsächlich an bestehenden Rechtsvorschriften orientieren.
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Kann der Vermieter die Kosten für leerstehende Wohnungen auf die übrigen Mieter umverteilen?
NEIN - Wohnungsleerstände sind so zu bewerten, als ob eine Person darinnen wohnt. -
Meiner Meinung nach dürfte eine Mietpreisüberhöhung von über 20% über vergleichbare Mieten nach § 5 WiStG vorliegen.
Wie kann ich den Richter davon überzeugen, dass ...
Bei welcher Behörde könnte man die Mietpreisüberhöhung anzeigen, gibt es da ein Bauamt/Wohnungsamt oder macht das die Staatsanwaltschaft?
Hallo Invictus, diese Fragen kann bzw. darf Dir nur ein Jurist, bspw. auch der Mieterverein, beantworten, Rechtsberatung ist hier unzulässig. Hierunter/hierüber wird allerdings kostenpflichtige Beratung durch einen RA angeboten. -
Wir sind der Ansicht, dass wir beim Auszug aus unserer Wohnung nach 5 1/2 Jahren KEINE Renovierungsarbeiten vornehmen müssen.
Schliesse mich meinem/r Vorposter/in an.
Was denkst Du, wie manche Mieter ihre Mietwohnungen nach weitaus weniger als gar 5 1/2 Jahren verlassen.... (siehe bspw. im Vermieter-Forum)
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Schon vergessen..?
Dich... nie!:o -
Mondstern87:
"Post von der Versicherung die den Schaden aber nun nicht übernimmt da wir laut denen nicht dafür verantwortlich sein können es handelt sich um eine Abnutzung."
- Ein sich lösender Schlauch kann m.E. keine Abnutzung sein. Welche Art von Versicherun?"was kann nun im schlimmsten Fall passieren? Könnte sie uns nun Kündigen ?"
- Nein, keinesfalls. -
Korrekt.
Alles was drüber hinaus geht darfst Du nach Mietende mit der Kaution verrechnen.
Angenommen Monatsmiete wären 310 €, für 3 Tage wären das im Mai 31 €, davon 10 % = 3,10 €.
Hat der Mieter um 31 € gemindert wären das 27,90 € zu viel.
Stimme zu. - Scheint ja ein "tolles" (Unter-)Mietverhältnis zu sein... -
Banane:
"Dass der Boden im Wohnzimmer raus ist hat Steffi86 geschrieben."
- Ja, sogar ich konnte das lesen..."Und ob es Mieter gibt, die das schaffen ist hier unerheblich"
- Richtig, da sind wir meinungskondom. -
"Der Mieter übernimmt die Reinigung des Bürgersteigs und der Strasse, gemäß der im Haus üblichen bzw. vom Vermieter vorgegeben Regelung,
... welche man sicher irgendwo nachlesen kann oder die dem MV beigefügt wurden. -
Das ist die klassische Kleinstreparaturklausel, die hier sicher auch Instandhaltungen an der EBK beinhaltet. Das heißt aber nicht, dass Du hier sämtliche Reparaturen auf deine Kosten durchführen musst.
... sondern nur nur, wenn es sich um Teile der EBK handelt, die dem Zugriff des Mieters unterliegen, bspw. Griffe. -
steffi86:
" Berny: ähm ist Deine Antwort ernst gemeint?"
- Ja."Ich habe doch geschrieben, dass bei uns im Wohnzimmer der Boden raus ist"
- Hattest Du nicht."Meinst Du wirklich, das wir selber den Holzboden raus gerissen haben"
- Es gibt Mieter, die schaffen das..."und selbständig Trocknungsgereäte besorgen ohne den Vermieter/die Hausverwaltung zu beauftragen?""
- Die HV/ den VM könnt Ihr gar nicht "beauftragen".
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