Beiträge von Berny

    Hallo kathihund,
    Du schneidest hier sehr viele Themen an und erschwerst uns zusätzlich das Lesen durch Deine mangelhafte Rechtschreibung. Ich werde mich nur äussern über Themen, welche Deinen Mietvertrag, also Deine Mietsache/Dein Mietverhältnis betreffen.

    "zu meiner Wohnung gehört ein grosser Garten.Leider steht davon nichts im Mietvertrag."
    - Also gehört er nicht zu Deiner Wohnung.

    "Bei mir regnet es seit Einzug in ein Zimmer rein,"
    - Beim ersten Bemerken des Mangels hättest Du den VM, falls er auf mündliche Meldung nicht reagiert, per Einwurfeinschreiben den Mangel melden sollen und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen. Das würde ich also an Deiner Stelle jetzt schleunigst nachholen.

    "Angeblich wurde unser Haus von 3 Leuten gekauft,hätten die anderen 2 nicht auch unterschreiben müssen?"
    - Das geht Dich nichts an. Was Dich zu interessieren hat, ist, wer Dein Vermieter lt. Mietvertrag ist.

    "Wir haben nie etwas schriftlich bekommen das er nun Vermieter ist sondern nur einen Zettel mit seiner Kontonummer."
    - Auf sowas würde ich nicht hereinfallen. Dem Mieter steht zu, vom bisherigen VM schriftlich den Wechsel mitgeteilt zu bekommen, dann aber auch analog das gleiche vom neuen VM mit seinen Daten. Ich kann also nicht erkennen, was derzeit bei Euch "Sache" ist.

    "Warum fällt ihm jetzt ein das er die Wohnung benötigt?Er hätte doch ..."
    - Frage das nicht uns, sonder ihn.

    Brandenburger:

    "Daraufhin hieß es dann: Im Wohnzimmer komplett alle Wände neu tapezieren und streichen.
    Aber nein, es soll dort ebenso komplett alles neu tapeziert und gestrichen werden.
    Der Vermieter guckte: Die Küche müssen sie auch komplett neu tapezieren und streichen. Fliesen sind ebenso zu entfernen."
    - Ich würde ihn fragen, Du nicht das ganze Haus sanieren solltest

    "Immer wenn ich ausgezogen war, musste ich nur Schäden ausbessern und streichen."
    - Ähem..., tendierst Du zum öfters-umziehen...:rolleyes::confused:

    Meiner Meinung nach sind 2 Kaltmieten als Ausgleichszahlung ausreichend. Da die Renovierungen ja nicht zwingend von einem Fachmann ausgeführt werden müssen, müsste der Betrag ausreichen, um selbst zu renovieren. Für 650,-- EUR kann man wirklich vieeeel Farbe und Tapete kaufen.


    Richtig. Mein neuer Mieter bspw. hat auch 2 Nettomieten erlassen bekommen, zusätzlich habe ich sämtliche Auslagen (Materialeinkäufe) bezahlt, und alle sind's zufrieden.;)

    Der Vermieter hatte gesehen, dass im Wohnzimmer z.B. an einer Tapete eine Ecke nicht an der Wand klebt. Daraufhin hieß es dann: Im Wohnzimmer komplett alle Wände neu tapezieren und streichen.

    Im Kinderzimmer ist die Tapete in der Ecke von zwei Wänden etwas gerissen. Kann man natürlich ausbessern. Aber nein, es soll dort ebenso komplett alles neu tapeziert und gestrichen werden.

    In der Küche hing eine kleine Ecke (ca 2 cm) über den Fliesen. Der Vermieter guckte: Die Küche müssen sie auch komplett neu tapezieren und streichen. Fliesen sind ebenso zu entfernen.

    Hier finde ich, übertreibt es der Vermieter dermaßen.


    Wie heisst es in einem Lied von Neil Diamond?: "The higher the top, the longer the drop". Ich schätze, dass ein Gericht diese VM-Träume kippen würde.

    Wie schon mal hier ausgeführt, gilt eine unrenovert übernommene Wohnung, für deren Renovierung der Mieter bei Einzug eine angemessene (!) Ausgleichszahlung erhalten hat, als "bei Einzug renoviert übergeben" und müsste dann eben bei Auszug auch wieder renoviert übergeben werden, wenn (!) die Abnutzung über das "normale Maß" hinaus geht.


    Wo steht das, wo kann ich das nachlesen?

    Ich hatte vor etlichen Jahren auch ein Mietverhältnis abgebrochen, bei dem ich dem Vermieter auch einen Spruch mitgegeben habe. Dieser Spruch bestand aus einem Sixpack Hühnereier, für die ich einen guten Platz im Keller gefunden hatte. Ich denke, das hat gut gerochen.


    Waren die Eier angepiekt:confused:

    Ach was? Überrscht dich das jetzt etwa? Das es so, oder so änlich kommt habe hier viel doch schon vor 1 1/2 Jahren vorhergesagt. Und wenn Herr Maas so weiter macht, wird es wohl noch schlimmer werden.
    Lustiger weise kann sich jeder Vermieter darüber nur freuen, denn nichts treibt die Mieten aktuell wohl so, wie die Verbotspolitik von Herrn Maas und Kollegen. Was ich mich nur ernsthaft frage, ist das Absicht, oder wissen Sie es wirklich nicht besser?


    Falls Dich die(se) Politik ärgert, findeste stets ein offenes Ohr bei der (jeweiligen) Opposition.:o

    Der Vermieter sagt jetzt, dass die Begrüßung "schönere, größere Wohnung" für den Eigenbedarf ziehen würde. Er würde es allerdings Lieber auf dieser freiwilligen Basis machen. Was haltet ihr davon? Reicht diese Begründung?


    M.E. reicht diese Begründung nicht (ganz), bin mir jedoch nicht sicher. Im Zweifelsfall wird der Richter die gegenseitigen Interesen abzuwägen haben. Vielleicht könnt Ihr dem VM ein finanzielles Zugeständnis abringen.

    Wie mein Vorposter bereits richtig schreibt...

    Nun möchte der Vermieter uns raus haben und gibt an, dass er uns nach 3 Monaten aufgrund von Eigenbedarf kündigen könnte.


    Ausspruch der Kündigung und Wirksamkeit der Kdg. sind Zweierlei.
    Tipp: Schriftliche Kündigung und Eigenbedarfserklärung sorgfältig prüfen. Kannst uns ja hier auf dem Laufenden halten.:o

    Ebenfalls ohne Gruss:

    PetQuinz:

    "Seitdem das Bestellerprinzip gilt, bin ich nicht mehr umgezogen, deswegen war ich jetzt mal gespannt was mich erwartet bzw. wie der Vermieter diese Kosten auf mich umlegen will."
    - Welche Kosten?

    "Ich sollte unterzeichnen dass ich die Kosten trage oder der liebe Vermieter hat mir ganz offen gesagt, dass meine Nebenkosten wohl aus diesem Grund höher werden."
    - Lass' ihn doch die NK erhöhen, wenn die Betriebskostenjahresabrechnung vorliegt, muss der VM Dir sämtliche Originalbelege auf Verlangen vorzeigen - und dann hast Du "Munition".

    "Jetzt hab ich aber gelesen, dass Vermieter schon soweit gehen, dass sie die Wohnungen nur noch im Bekanntenkreis vermieten um sich den Makler komplett zu sparen."
    - Das ist ihnen überlassen.

    Und ich traue ihm zu, das er mir die Zeit zur Hölle machen will.
    Nehmen wir mal an, ich hätte diese Schulden tatsächlich seit 6 Monaten bei ihm; Wäre das ein Grund mir den Strom abzustellen?


    Wenn Dein VM heute noch die Kündigung bekommt, wäre sie zum 31.08. wirksam.
    Ein VM darf seinem M den Strom nicht abstellen. Sollte er es dennoch machen, kann der M beim AG eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach ihm dies bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ untersagt wird.
    Strom oder Wasser oder evtl. Heizung sperren darf nur der Versorger (i.d.R. bei Rückständen).

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