Hallo Forum.
Wir hatten 2012 eine Wohnung unrenoviert übernommen. Sprich die komplette 4 Raum incl. Flur war auf Beton.
Nur die Decken wurden vom Vermieter tapeziert und gestrichen.
Der Vermieter bot uns Geld an um selber renovieren zu können. Firma wäre teurer gewesen und wir brauchten dringend eine neue Wohnung.
Jetzt nach 3 Jahren hat sich die Familie vergrößert und wir beabsichtigen einen Umzug in eine größere Wohnung.
Laut Gesetz ist es ja seit 2015 so, dass eine unrenovierte Wohnung auch so wieder übergeben werden kann ohne jegliche Schönheitsreparaturen.
Dennoch habe ich auch auf einigen Seiten gelesen, dass wenn ein Ausgleich des Vermieters erfolgt sei, müssen Schönheitsreparaturen ganz normal durchgeführt werden bei Auszug.
Unter Ausgleich wurde erwähnt: z.B. 2 Monate Mietfrei.
Zählt das sogenannte Geld was wir vom Vermieter bekommen hatten um selber streichen zu können/müssen ebenfalls dazu?
Der Vermieter verlangt nun eine komplett neue Renovierung der Wohnung. Sprich: Tapete abreißen, neue Tapete ran und weißen.
Als Entgegenkommen bot er uns an: Das wir die Tapete wieder komplett abreißen sollen und Geld zurück, was uns damals gegeben wurde, um die Wohnung bewohnbar zu machen.
Hoffe hier ist wer, der mir helfen kann. Danke schon mal.
MfG