Untermiete kündigen, wegen möblierten Zimmer!

  • Hallo,

    hoffentlich könnt Ihr mir helfen oder wenigstens die Angst nehmen die ich momentan habe.
    Ich versuche mich auch kurz zu halten.

    Ich wohne zur Untermiete zusammen mit meinem Vermieter in einer Wohnung, welcher auch täglich da ist.
    Wenn man die Wohnung betritt, steht man im Flur welcher an 4 weitere Zimmer angrenzt -> Küche, Bad, Vermieter Zimmer, mein Zimmer.
    Im Küchezimmer steht naja, die Küche steht dort, welche ich auch mitbenutze -> Herd, Backofen & Kühlschrank.
    Badezimmer sind keine Möbel drin.
    Vermieter Zimmer ist möbliert, nutze ich aber nicht (weils halt nicht mein Zimmer ist)
    Mein Zimmer war bei Einzug möbliert mit Bett, Tisch, Beistellschränkchen und kleines Schuhregal.
    Die paar Kleinigkeiten hab ich meinem Vermieter halt abgekauft, damit ich mit dem Kram machen kann was ich will (weil es dann mir gehört).

    Nun hab ich mich mit meinem Vermieter zerstritten, und er möchte mich aus der Wohnung raus haben.
    Er sagt, das er mich aus folgenden Gründen innerhalb 1 - 2 Wochen kündigen und rauswerfen kann & wird:
    - Nachzahlungsschulden von Nebenkostenabrechnung (oder so ähnlich, weis nicht genau wie das heist)
    - Mein Zimmer ist möbliert und die paar Möbel gehören ihm. Er hätte auch Zeugen dafür die das bestätigen würden (Belege hat er definitiv keine).

    Beide Anschuldigungen sind schlicht gelogen. Das hat er mir bisher auch nur gesagt. Es kam noch nichts per Post und es gab keine Unterschrift meinerseits auf irgendein Papier.
    Die Miete habe ich bisher immer pünktlich gezahlt, allerdings unterschrieb er nie eine Quittung. Aber Monatliche-Mietschulden wirft er mir nicht vor, zumindest noch nicht.

    Ausziehen werde ich bald, keine Frage, am 01.08.16 ist die neue Wohnung bezugsfertig. In zwei Monaten.
    Kann der Kerl mich vorher noch aus meinem Zimmer bekommen? Mit Polizei? Gerichtsverfahren? Kündigungsschreiben und Schloss auswechseln? Und das noch vor meinen Umzug?
    Zur Zeit trage ich immer Ausweis & Untermietvertrag mit mir rum, falls ich mir mit Schlüsseldienst und Polizei Zutritt verschaffen muss. Stress Pur.

    Ich möchte nicht auf der Straße landen :(

    Hilfe... :(

    Danke fürs lesen

  • Zitat

    Mein Zimmer war bei Einzug möbliert mit Bett, Tisch, Beistellschränkchen und kleines Schuhregal.
    Die paar Kleinigkeiten hab ich meinem Vermieter halt abgekauft, damit ich mit dem Kram machen kann was ich will (weil es dann mir gehört).

    Ist der Kauf nachweisbar?

    Was genau steht im Mietvertrag zu einer evtl. Möblierung des Zimmers?

    Zitat

    Kann der Kerl mich vorher noch aus meinem Zimmer bekommen? Mit Polizei? Gerichtsverfahren? Kündigungsschreiben und Schloss auswechseln?

    Keine Angst, so schnell schießen die Preußen nicht.

  • Hi, danke schonmal für die schnelle Antwort.

    Der Kauf ist nicht nachweisbar, allerdings wird er auch nichts nachweisen können. Weil er die Dinger vom Sperrmüll hat.
    Ausser das Bett. Da muss ich berichtigen; Das haben wir damals zusammen bei einem Pärchen abgeholt was es privat verkauft hat. Barverkauf ohne Quittung.


    Den Untermietvertrag hatte ich damals aus dem Internet gezogen und es steht eigentlich alles wichtige drin: (ich schreibs mal in stichworten auf)
    - Name & Adresse von Hauptmieter & Untermieter

    §1. 1 Zimmer wird untervermietet. Räumlichkeiten sind möbliert: NEIN. Mitbenutzung der Räume vereinbart: Küche + Bad + Keller. Alle Schlüssel übergeben. Mituntervermietet wird nichts.

    §2. Miete + Nebenkosten = Monatlich zu zahlender Mietzins beträgt XXX€. Barzahlung angekreuzt!

    §3. Mietdauer beginnt am 01.04.2015 und endet ''auf unbestimmte Zeit''
    - ''Der Untermieter hat nach Kündigung des Untermietvertrages 3 Monate Zeit die Mietsache zu räumen. Eine fristlose Kündigung ist nicht zulässig.'' (habe ich damals selbst verfasst um mich abzusichern; aber keine Ahnung ob das so gültig ist, hab leider nicht weitergedacht).

    §4. Bei Kündigung des Hauptmietvertrages gilt auch für Untermieter. Untermieter erhält Kopie (ich hab das Original). Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag gelten auch für Untermietvertrag.

    §5. Rückgabe der Mietsache: Bei Ende des Untermietvertrag ist die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Schlüsselübergabe. Renoviertes Zimmer zurücklassen und für Schäden haftet Untermieter etc pp ...

    Unterschrieben von Mieter und Untermieter


    Sorry für soviel Text. Und JA, ich weis was ich da geschrieben habe und sich das mit meiner Frage eigentlich selbst beantworten müsste :) Aber ich hab mal angefangen in den Gesetzen zu blättern... Kann ich nicht. Viel zu kompliziert.

    Und wieder: DANKE fürs lesen.

  • 1 Zimmer wird untervermietet. Räumlichkeiten sind möbliert: NEIN.


    Wenn Dein Vermieter Dir die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" (beste Formulierung!) bis 03.06.2016 übergibt, wäre das dann zum 30.11.2016.
    Du hingegen kannst kündigen zum 31.08.2016.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (3. Juni 2016 um 00:06)

  • Im Mietvertrag, und nur das zählt, steht Räumlichkeiten sind möbliert: NEIN.

    Folglich gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Einen Grund Dir zu kündigen, weder fristlos noch fristgerecht, kann ich nicht erkennen.

    Dein Vermieter könnte bestenfalls von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

    Du kannst mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wäre, wenn Du heute noch die Kündigung abgibst, zum 31.08.2016.

  • Hallo,

    der Vermieter möchte dich loswerden und du hast eine Wohnung zum 01.08.

    Schafft ihr es nicht euch darauf zu einigen, dass du am 01.08. weg bist?

    Alternativ könnt ihr euch aber auch gegenseitig das Leben zur Hölle mache, inkl. Polizei und Anwälten. Jeder, wie er mag.

    Gruß
    H H

  • Danke für eure Worte. Dennoch bin ich noch etwas Misstrauich. Mein Termin für den Anwalt ist erst in einer Woche.

    Nach über einem Jahr ''zusammen'' wohnen glaube ich zu wissen, wie der Typ tickt. Und ich traue ihm zu, das er mir die Zeit zur Hölle machen will. Warum? Weil er es kann. Und da könnte nicht mal die Polizei oder ein Anwalt was gegen machen und ich müsste es ertragen. Egal, damit könnte, bzw müsste ich mit Leben.

    Eine Frage zu den angeblichen Schulden von Nebenkosten Nachzahlungen von über 700€. Die hab ich zwar längst gezahlt, aber mal wieder in bar und ohne Quittung.
    Nehmen wir mal an, ich hätte diese Schulden tatsächlich seit 6 Monaten bei ihm; Wäre das ein Grund mir den Strom abzustellen?

  • Und ich traue ihm zu, das er mir die Zeit zur Hölle machen will.
    Nehmen wir mal an, ich hätte diese Schulden tatsächlich seit 6 Monaten bei ihm; Wäre das ein Grund mir den Strom abzustellen?


    Wenn Dein VM heute noch die Kündigung bekommt, wäre sie zum 31.08. wirksam.
    Ein VM darf seinem M den Strom nicht abstellen. Sollte er es dennoch machen, kann der M beim AG eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach ihm dies bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250t€ untersagt wird.
    Strom oder Wasser oder evtl. Heizung sperren darf nur der Versorger (i.d.R. bei Rückständen).

  • Hallo Buffti,

    das theoretische haben Dir mein Vorposter ja schon mitgeteilt. Aus praktischer Erfahrung kann ich Dir allerdings sagen, dass es alles andere als ein Zuckerschlecken ist, mit jemandem in einer Wohnung zusammenleben zu muessen, der einen auf Teufelkommraus loswerden will.

    Mein Rat waere, entweder einigst Du Dich mit Deinem Vermieter auf einen Auszug zu dem von Dir gewuenschtem Termin und Ihr geht Euch bis zu diesem Zeitpunkt nach Moeglichkeit aus dem Weg. Oder Du suchst Dir ein anderes Zimmer zur Zwischenmiete. Im Zweifelsfall ist sogar ein teures Zimmer in einem Boardinghaus besser als das, was Dir bevorsteht, wenn der Vermieter tatsaechlich beschliesst, Dich rausekeln zu wollen und das auch konsequent durchzieht.

    cu
    Guenni

  • Danke für deine Antwort.
    Das hab ich mir auch schon überlegt. Aber ich hab eine Katze. Um die ich mir auch Sorgen mache.
    Hoffe das ich mich mit dem Vermieter aussprechen. Weis nur noch nicht wie ich das ansprechen werde.
    Denn das ist einer von den Typen; egal was man sagt, es wird entweder abgestritten oder etwas gesagt im sinne von ''aber du hast dies & jenes'', selbst wenn es nichts mit der Sache zu tun hat oder völlig belanglos ist. Muss mir echt ein Plan machen wo ich da am besten anfange...

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