Beiträge von Berny
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Wohl eher nicht, ist eine Wohnung in einem Gebäude, wo sonst fast nur Rentner wohnen

Dann dürfte die normale Frist von 3 Monaten gelten. -
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Die Vermieterin will einfach neu tapezieren und anschließend ist für Sie alles in Ordnung.
Dann lass' sie Dir doch anhand eines Sachverständigengutachten nachweisen, dass ihr Vorhaben bedenkenlos sein würde. -
Vor etwa 10 Monaten ...
hättest Du sofort nach Bekanntwerden des Mangels den VM informieren sollen, Beweise sammeln und bei Untätigkeit nachweislich schriftlich informieren und terminlich in Verzug setzen sollen.
Was erwartest Du nun noch? Halte uns bitte weiterhin informiert. -
SanKo,
ist der Einsatz einer Hausmeisterfirma tatsächlich erforderlich geworden, nachdem die damit mietvertraglich vereinbarten Tätigkeiten durch Nichtbeachten trotz Abmahnung durch die Mieter nicht erfolgten?
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Ja, habe ich eigentlich oben erwähnt ("öffentlich gefördert" ist ja das gleiche wie soziale Wohnung, oder?)
Naja, ob das wirklich eine soziale Wohnung ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Bei manchen Zeitgenossen klingt Sozialwohnung auch icht soo toll, ich rede da lieber von einer öffentlich geförderten Wohnung. -
Hallo SanKo,
der VM kann nur solche Kosten auf die M umlegen, wenn sie explizit im MV vereinbart wurden ODER einfachshalber auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Der VM muss die ihm entstandenen Kosten nachweisen. Sie sind jährlich abzurechnen, DANACH kann er die mtl. VZ entsprechend anpassen. Bei meinen Mietern sind dann die jährlichen (+/-) Ausgleichszahlungen stets nur im zweistelligen Bereich. Es gibt übrigens kein Gewohnheitsrecht. -
Hallo Wolke2016,
ich als VM stelle Wohnungsbescheinigungen nur für meine Mieter (lt. MV) aus. -
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Ch_Hummel:
"Ich habe jetzt mehrfach gelesen: "Wird das Haupt- mietverhältnis durch Kündigung beendet, so hat der Untermieter kein Recht mehr zum Besitz. Der Untermieter muss seine Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wobei der Untermieter gegen den Hauptmieter (Zwischenmieter) Schadensersatzansprüche hat."
- Der "Haupt"mieter ist Vermieter des "Unter"mieters. Rechtlich gibt es nur Mieter und Vermieter."Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?"
- Nein, niemand kann Dich dazu zwingen. Ausserdem sähe ich dann Schwierigkeiten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. -
Hallo Fabienne;
"Die Parkplätze die zu der Bar gehören können wir nicht benutzen auch nicht unsere Kunden, weil diese durch ein Tor versperrt sind"
- Falls im MV ausdrücklich mit aufgeführt: VM abmahnen, Frist setzen, evtl. Mietminderung, äusserstenfalls sogar fristlos kündigen + Schadenersatzforderung."genauso können wir die Personaltoilette nicht nutzen."
- Antwort wie vor."Den Müll müssen wir im Geschäft lagern, da wir weder einen Kellerraum haben noch in den Hof können."
- Was besagt der MV dazu?"Sie möchte die Nebenkosten in bar ausbezahlt haben"
- Mietvertraglich Vereinbart?"schummelt sich somit ständig in den Laden,"
- Erteile ihr doch Hausverbot."letztens habe ich mich extra vor die Tür gestellt um Ihr die NK zu überreichen"
- Unüblich."und da hat sie durch gedrückt und ist in den Gastraum gestürmt und sagte daraufhin das es Ihr jetzt reichen würde mit meiner Dekoration"
- Erteile ihr doch Hausverbot."Sie würde ständig anrufen bekommen, das wir die Straße verkommen lassen würden und das Unkraut bis ans Fenster wächst und die Leute würden Sie anflehen das sie die Bar wieder übernimmt weil keiner uns mag. Dann möchte Sie unseren Kunden verbieten das sie Ihr Kartenspiel am Stammtisch spielen. Es war auch schon der Fall das sie ca. 1 Stunde am Balkon stand und die Kunden beobachtet hat und wenn sie nicht am Balkon steht dann am Fenster. Einmal hat Sie mich sogar morgens um halb sieben mehrmals angerufen und hat behauptet das ich um 3 Uhr Nachts die Musik so laut aufgedreht habe das sie mit Stuhl die ganze Zeit auf Ihren Boden hauen musste, obwohl der Laden schon um 1 geschlossen. Das sind nur Kleinigkeiten, die Liste ist fast unendlich. Meine Nerven liegen echt blank und ich bin verzweifelt da auch mein Umsatz sehr gesunken, da mir die Kunden ausbleiben aber ich habe eineiges an Geld investiert."
- Kein weiterer Kommentar, da wohl kein Mietrecht verletzt wird."Ich bedanke mich schon im vor raus herzlich für jeden Rat und entschuldige mich für einige Tippfehler
wünsche allen noch einen wunderbaren Abend :)"
- Danke, ebenfalls. -
Ich glaube nicht, da der VM den Wohnraum nicht auch selbst bewohnt.
Oder besser. "Ich glaube, da der VM den Wohnraum auch selbst bewohnt." (?) -
... aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.
Ich meine doch, denn dieses Manko hat sich der VM selbst zuzuschreiben. -
Für Ausreden ist Berny nie verlegen....:p
Richtich, nur kein Neid...:p -
Dann bitte alle Beiträge aufmerksam lesen. Es gibt fürs ganze Haus nur 1 Briefkasten und der Name des Vermieters steht dran.
Richtich, mir fehlte eine Seite (war verreist).:p -
Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?
Frage ich auch.
Kannst ja mal Protokoll führen, wann er immer seinen BK leert UND ob Dein Brief drinnen bleibt.
VM im Ausland, Unterlagen beim Steuerberater usw. - sind so die üblichen Ausreden...
Wichtig ist, dass der Schrieb in seinen Verfügungsbereich gelangt(e). Das wäre bspw. komplett unter die Wohnungstür geschoben oder auch in seinen BK eingelegt (wie es offiziell so schön heisst). Sein Interpolgeschwafele oder angebl. derzeitiger Aufenthaltsort ist lächerlich und bedarf keines Widerspruchs oder Kommentars. -
Gibt es eine andere Einschätzung von Euch/Ihnen?
Hallo Barbara,
in Vermieter-Foren könnte man/frau evtl. noch andere finden. -
pippo:
"Im Mietvertrag steht: "Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 1. des Monats, schriftlich. Kündigungsfrist beiderseits -3- Monate." Hätte ich also zum 01.11.2016 und nicht zum 31.10.2016 kündigen müssen?"
- Beides wäre richtig gewesen. Tipp: Wenn man "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigt, genügt das bereits. Eine Datumsangabe ist dabei nicht erforderlich."Ich habe also die Kündigung in den Briefkasten der Adresse die im Mietvertrag steht geworfen."
- Und der BK war mit des VM's Namen beschriftet? Dann wohl OK.
Tipp. Aufpassen!!! Der hat sicherlich etwas Negatives im Sinn. Biete ihm rechtzeitig eine Vorabnahme der Mietsache an und melde Dich bei Bedarf wieder hier. -
Nun kam die Vermieterin heute zu mir und verlangte den zweiten alten Schlossschlüssel zurück. Ich sagte daraufhin, naja der wurde geklaut, deswegen habe ich ein neues Schloss bezahlt. Sie meinte, das sei nicht ihr Problem als Vermieterin und ich habe den Schlüssel zu ersetzen. Sie könne ja in fünf Jahren das alte Schloss wieder verwenden und nun fehle ihr aber einer der Schlüssel.
...nach dem Motto, dass man es ja zumindest mal versuchen kann...:o
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