Mieter steigt aufs Dach um die 2te, unbewohnte Wohnung zu fotografieren...

  • ... und beschädigt dabei das Dach -> Wasserschaden

    Jetzt kommt Mieter mit Wasserschaden und Schimmel in der Wohnung.

    M verklagt VM jetzt auf Schadensersatz, weil die Möbel angeblich kontaminiert sind.
    Zusätzlich wurde M auch noch krank und befindet sich angeblich in ärztlicher Behandlung.

    Dann war so n bissel blabla von M... Facharzt, Gutachter, Bauamt usw..

    M hat die Miete seit Mai 2016 um 50% gekürzt.

    Da die 2te Wohnung unbewohnt ist, wurde vereinbart, dass die Energieversorger direkt vom M bezahlt werden.
    Nun erhielten wir vor ein paar Tagen eine Mahnung über nicht bezahlte Schmutzwassergebühren.
    Diese Rechungen werden also scheinbar auch nicht mehr beglichen.

    M hat vor kurzem noch versucht die Mutter auf Schadensersatz zu verklagen. Nun sind scheinbar wir dran.

    Hat jemand n Rat für mich?

  • Warum soll der Mieter die Schmutzwassergebühren bezahlen?

    Und warum soll M Strom für eine Wohnung bezahlen deren Mieter er nicht ist.

    Wer ist Mutter und wer sind wir?

    Ist die Mietminderung unberechtigt oder unangemessen hoch und es hat sich ein Betrag in Höhe von 2 MM "angesammelt" dem Mieter fristlos kündigen.

  • Warum soll der Mieter die Schmutzwassergebühren bezahlen?


    Da M seit Einzug in die Wohnung; Wasser, Strom, Gas selbst beim Energieversorger angemeldet hat.
    Das was an Energie-/Wasserkosten anfällt ist der Eigenverbrauch von M.

    Und warum soll M Strom für eine Wohnung bezahlen deren Mieter er nicht ist.


    Tut M ja auch nicht, die andere Wohnung hat einen eigenen Zähler, der abgemeldet ist.

    Wer ist Mutter und wer sind wir?


    Mutter von M (ich muß mich korrigieren bezüglich Schadensersatz, M hat "Mutter" bezüglich Unterhalts verklagt).
    Wir sind, meine Eltern, Bruder und ich.

    Ist die Mietminderung unberechtigt oder unangemessen hoch und es hat sich ein Betrag in Höhe von 2 MM "angesammelt" dem Mieter fristlos kündigen.


    Abmahnungen wurden bereits erteilt, nun sind auch die zurückhaltung von 2 MM erreicht.

    Für mich wäre halt interessant zu wissen, welche Befugnisse M auf die 2te Wohnung und des Grundstücks nehmen darf.

  • Wir sind, meine Eltern, Bruder und ich.

    Und was seid Ihr sonst?

    Eigentümer, Vermieter oder was?

    Was geht es Euch an das M seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Versorgern nicht einhält?

    Für leer stehende Wohnungen hat der Vermieter die Kosten zu tragen, nicht andere Mieter.

    M hat die Befugnisse die ihm vertraglich zugesichert sind, mehr nicht.

  • Beitrag in n Trollforum verschieben, halte ihn nicht für n Mietrechtthema.

    Sorry, hatte kein "Trollforum" gefunden, deshalb hab ich das Thema unter "sonstiges" erstellt.

    Ausserdem gehört es für mich durchaus zum Mietrecht, wenn jemand als Mieter mehr für sich beansprucht, als vertraglich vereinbart.
    Aber ich lasse mich diesbezüglich gerne aufklären, deshalb stelle ich hier ja Fragen, bzw. hole mir andere Meinungen ein.

  • Und was seid Ihr sonst?

    Eigentümer, Vermieter oder was?

    Eigentümer und VM

    Was geht es Euch an das M seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Versorgern nicht einhält?

    Weil M, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Versorger nun bei uns "anklopft", weil M seine Rechnungen nicht bezahlt.

    Für leer stehende Wohnungen hat der Vermieter die Kosten zu tragen, nicht andere Mieter.


    So wird das auch gemacht.

    M hat die Befugnisse die ihm vertraglich zugesichert sind, mehr nicht.


    Die Teilnutzung des Gartens, so wie die Erdgeschosswohnung von ~60m² wurden vertraglich vereinbart.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!