Wassereinbruch und nun ?

  • Hallo ihr lieben,

    hier eine kurze Schilderung meiner Situation.
    Vor etwa 10 Monaten ist über das Haus Dach durch ein paar verschobene
    Dachpfannen Wasser in meine Wohnung eingedrungen. Die Folge war, dass
    ich in bei starken regenergüssen Eimer in der Wohnung stehen hatte um das
    von der Decke tropfende Wasser abzufangen.

    Der anschließende Schaden in meinem Wohnzimmer war nicht unerheblich. Die
    abgehängte Zwischendecke war komplett aufgeweicht, der Kronleuchter ist von
    der Decke gefallen.
    Jetzt habe ich einen ganz schönen Schandfleck in der Decke.
    Ich habe die Vermieterin, die eine Besitzerin mehrerer Wohnung hier im Haus ist, direkt informiert.
    Nach etwa 3 Wochen wurde ein Dachdecker bestellt, der sich um die Dachpfannen gekümmert hat.

    Von dem Zeitpunkt an ist kein weiteres Wasser in die Wohnung eingedrungen.

    So und jetzt zum wesentlichen.

    Meine Vermieterin hat sich nach dem der Dachdecker da war, nicht darum gekümmert
    die Wohnung wieder Instand zusetzen.
    Ich habe dann angedroht eine Mietminderung nach der Hamburger Tabelle vorzunehmen
    und auch durchgeführt.
    Seit etwa 8 Monaten zahle ich nur 50% der Warmmiete.

    Gestern ist ein befreundeter Architekt von Ihr vor Ort gewesen um sich die Sache anzuschauen.
    Er hat lediglich einen Feuchtigkeitsmesser rausgeholt und die abgehängte Zwischendecke mit den
    Feuchtigkeitswerten der anderen Wände verglichen. Ergebniss alles i.O!

    Was ist den mit evtl. Schimmel der über der abgehängten Decke ist? Darauf hat er nicht geprüft.
    Kommt meine Vermieterin so durch wenn Sie die Decke einfach wieder tapezieren lässt?

    Ich hätte gerne die Sicherheit, dass die Luft hier in der Wohnung frei von Pilzen und irgendwelchen
    etwaigen anderen Giftstoffen ist.
    Muss ich jetzt einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen oder wie ist das Vorgehen?

    Lieben Dank schonmal an die Leute die sich das hier durchlesen und mir Helfen.

    Eure
    Lisa

  • 1. 50% Mietminderung wegen eines "Schandfleckens" in einem Zimmer ist schon heftig und wenn ich richtig gerechnet habe, ist das Maß für eine fristlose Kündigung bei weitem überschritten.
    2. Weitere Einlassungen auf deine andere Fragen lasse ich unkommentiert weil dein Verbleib in dieser Wohnung eh nur noch von kurzer Dauer ist.
    3. Für die Zukunft solltest du wirklich mal üben, wie man eine Mietminderungstabelle richtig liest.

  • Wenn keine zu Hohe Feuchtigkeit mehr in der Decke ist kann sich auch kein Schimmel bilden.

    Auch ich meine das die Mietminderung unangemessen hoch ist.

    Ich vermute mal da Hast einfach die komplette Miete um 50 % gemindert, nicht wie es korrekt wäre, anteilig für den Raum der von dem Schaden betroffen ist. Wobei 50 % für einen lediglich optischen Mangel unangemessen hoch ist.

    Folglich dürfte sich schon ein Mietrückstand in Höhe von 2 MM "angesammelt" haben. Grund für den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

  • Vor etwa 10 Monaten ...


    hättest Du sofort nach Bekanntwerden des Mangels den VM informieren sollen, Beweise sammeln und bei Untätigkeit nachweislich schriftlich informieren und terminlich in Verzug setzen sollen.
    Was erwartest Du nun noch? Halte uns bitte weiterhin informiert.


  • Was ist den mit evtl. Schimmel der über der abgehängten Decke ist? Darauf hat er nicht geprüft.
    Kommt meine Vermieterin so durch wenn Sie die Decke einfach wieder tapezieren lässt?

    Ich hätte gerne die Sicherheit, dass die Luft hier in der Wohnung frei von Pilzen und irgendwelchen
    etwaigen anderen Giftstoffen ist.
    Muss ich jetzt einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen oder wie ist das Vorgehen?

    Hallo Lisa,

    Ja wenn du der Meinung bist das da noch weitere Schäden sind,
    dann musst du die natürlich auch beweisen!

    Nachdem dir der Gutachter so ein halbes bis zwei dutzend Grüne Scheine abgenommen hat hast du Sicherheit.

    VG Syker

  • hättest Du sofort nach Bekanntwerden des Mangels den VM informieren sollen, Beweise sammeln und bei Untätigkeit nachweislich schriftlich informieren und terminlich in Verzug setzen sollen.
    Was erwartest Du nun noch? Halte uns bitte weiterhin informiert.


    Achso, hier noch eine wichtige Ergänzung.

    Ich habe die Vermieterin direkt und umittelbar nach Wasserintritt informiert.
    Dann habe ich im wöchentlichen Turnus bei Ihr angefragt was nun weiter passiert.

    Leider ist 8 Wochen lang keine Antwort bei mir angekommen und erst danach erst habe ich
    die Mietminderung vorgenommen.
    Die Androhung der Mietminderung ist sogar als Einschreiben an sie versandt worden.
    Selbstverständlich wurde in diesem Einschreiben eine Frist genannt.

    Desweiteren wollte ich noch ergänzen, dass das Wohnzimmer etwa 40% der Gesamtfläche der Wohnung ist.
    Somit ist das der Hauptraum in dem ich mich normalerweise aufhalte.

    Um Missverständnisse vorzubeugen, es geht hier nicht um den Schandfleck. Klar der sieht übel aus aber
    so schlimm wäre das für mich nicht. Es geht eher um die Sicherheit, ob Schimmel in der abgehängten Decke ist.

    Die Vermieterin will einfach neu tapezieren und anschließend ist für Sie alles in Ordnung.

    Viele liebe Grüße
    Lisa

    Einmal editiert, zuletzt von Lisa1984 (7. August 2016 um 19:37)

  • Die Vermieterin will einfach neu tapezieren und anschließend ist für Sie alles in Ordnung.


    Dann lass' sie Dir doch anhand eines Sachverständigengutachten nachweisen, dass ihr Vorhaben bedenkenlos sein würde.

  • Dann lass' sie Dir doch anhand eines Sachverständigengutachten nachweisen, dass ihr Vorhaben bedenkenlos sein würde.

    Da das völlig unnötig ist wird der VM völlig zurecht eine Kostenübernahme vom M verlangen.

  • Da das völlig unnötig ist wird der VM völlig zurecht eine Kostenübernahme vom M verlangen.

    Wieso sollte ein Monatelanger Wasserschaden in der Zwischendecke als unnötig eingestuft werden?
    Ich erachte eine längeres vorhanden sein von Wasser in einer Zwischendecke sehr wohl als kritisch!

    Zumal in dem Bereich kein wirklicher Luftaustausch stattfinden konnte, weiß man ohne ein Gutachten auch nicht
    ob sich Schimmel gebildet hat.

  • Wieso sollte ein Monatelanger Wasserschaden in der Zwischendecke als unnötig eingestuft werden?
    Ich erachte eine längeres vorhanden sein von Wasser in einer Zwischendecke sehr wohl als kritisch!

    Aha und wieso war da jetzt auf einmal monatelang Wasser in der Decke?
    Du hast doch geschrieben, dass das Wasser vom Dach durch die Decke in deine Wohnung gekommen ist...


    Zumal in dem Bereich kein wirklicher Luftaustausch stattfinden konnte, weiß man ohne ein Gutachten auch nicht
    ob sich Schimmel gebildet hat.

    Dann beauftrage ein Gutachter auf deine Kosten,
    und du siehst ob da Schimmel in der Decke ist.


    VG Syker

  • Wieso sollte ein Monatelanger Wasserschaden in der Zwischendecke als unnötig eingestuft werden?
    Ich erachte eine längeres vorhanden sein von Wasser in einer Zwischendecke sehr wohl als kritisch!

    Zumal in dem Bereich kein wirklicher Luftaustausch stattfinden konnte, weiß man ohne ein Gutachten auch nicht
    ob sich Schimmel gebildet hat.


    Um es mal abzukürzen, ein reiner "verdacht" auf Schimmel der enststeht, oder entstehen könnte berechtigt dich zu gar nichts. Davon abgesehen, sollte es nach der Zeit, auch trocken genug sein, wie dir ja wohl auch bestätigt wurde. Insofern würde ich hier nicht zu viel heiße Luft bewegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!