Meine (Ober)Wohnung wird ab sofort von einer Immobiliengesellschaft verwaltet, da der Hausbesitzer diese Aufgabe abgegeben hat.
Hallo,
1. was ist "(Ober)Wohnung?"
2. Hausbesitzer ist/war Vermieter?
3. Wie erfolgte an Dich die Mitteilung der Abgabe?
Meine (Ober)Wohnung wird ab sofort von einer Immobiliengesellschaft verwaltet, da der Hausbesitzer diese Aufgabe abgegeben hat.
Hallo,
1. was ist "(Ober)Wohnung?"
2. Hausbesitzer ist/war Vermieter?
3. Wie erfolgte an Dich die Mitteilung der Abgabe?
Von wortgewandten Maklern und Verkäufern mal ganz abgesehen...:o
Lydia60:
"... Spülmaschine. Diese war schon längere Zeit sehr laut, hat aber noch gespült."
- Ein 10 Jahre alter Geschirrspüler ist eh' abgeschrieben.
"Darauf hin haben wir unseren Vermieter kontaktiert und dieser meinte, wenn sie kaputt geht müssen wir eine Neue kaufen, da wir einem Zusatzvertrag unterschrieben haben, alle Elektrogeräte wieder in einwandfreiem Zustand zu übergeben (bei Auszug dann)."
- Ich halte solche Vereinbarung für nichtig, da noch nicht einmal feststeht, ob Ihr den defekten Zustand zu verantworten habt.
"Nun ist es soweit, sie funktioniert nicht mehr und wir stellen uns die Frage, ob wir wirklich verpflichtet sind, dafür aufzukommen. So ein Vertrag ist doch nichtig oder?"
- Ein Vertrag ist grundsätzlich erst mal nicht nichtig, er könnte aber angefochten werden.
"In unseren monatlichen Mietkosten sind auch schon 35€ für die Küche inkludiert."
- Das wäre m.E. für die Abnutzung der Küche.
"Somit müsste doch nach klarem Menschenverstand der Vermieter für ein defektes (ca. 10 Jahre altes) Gerät aufkommen."
- Richtig, denn lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, (auf seine Kosten) die Mietsache(n) i.O. zu halten.
Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags.
Wenn so der Rechtsvertreter des Klägers argumentieren würde, würde ihm der Richter dieses Argument gleich um die Ohren hauen.
Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.
Wen interessiert's (mietrechtlich)?
Hallo Idreal,
mit solchen Unzulänglichkeiten, welche Euch bereits vor/bei der Anmietung bekannt waren, musstet Ihr schon rechnen. Grund für MM sehe auch ich nicht.
Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags. Nachts werden dort keine Kinder spielen, da gebe ich dir recht. Aber morgens am Wochenende und abends wenn man in Ruhe seine Terrasse nutzen möchte.
Dann schlage ich zur Problemlösung vor: Ein grosses Schild aufstellen." Spielen unerwünscht. da wir in Ruhe unsere Terasse nutzen wollen."
Scheinbar bin ich hier aber im falschen Forum gelandet...
Richtig....:o
Hallo Gast7,
Ihr habt die Wohnung - und nicht die Umgebung - gemietet.
Verbindliche vertragliche wasserdichte Zusagen über die Umgebung werdet Ihr nicht erhalten haben. Deshalb sehe ich für Euch keine guten Chancen.
... habe gehofft von euch eine Meinung zu bekommen um eventuell einen Gutachter kommen zu lassen... Aber wer die Musik bestellt, der muss sie auch zahlen.
Richtig - und was willst Du damit erreichen?
seit etwas über einem Jahr bewohne ich mit meiner Freundin eine doch recht große Souterrain Wohnung. usw....
Scheint wohl aufgrund der maroden Bausubstanz recht preis"wert" zu sein...?
Ich empfehle eine neue Wohnung zu suchen.
Hallo Ermo,
da hast Du m.E. recht: Thermenwartungen kosten erfahrungsgemäss ~80€.
Austausch von Geräteteilen zählen zur Instandsetzung, vom VM zu tragen.
Die Kleinreparaturklausel greift hier nicht, da die ausgetauschte Dichtung nicht dem ständigen ordnungsgemässen Gebrauch, wie bspw. der eines Fenstergriffes, unterliegt.
Zum 31. Juli habe ich dann gekündigt. Am 13. August bin ich schließlich ausgezogen.
Jetzt habe ich eine Nachricht erhalten, dass ich eine halbe Monatsmiete nachzahlen soll, weil ich dann schließlich ausgezogen bin. Ist das rechtens?
Da fragst Du noch??? *kopfschüttel*
Nein es sind keine Gauben da. Wird da trd. zu 50% berechnet, weil theoretisch könnte ich ja die Fenster sperrweit öffnen und hätte dann eben darunter Wohnfläche mit einer Höhe von über 2m. Kann mir eigentlich nicht vorstellen das man das dann anders anrechnet nur ich hatte vor einigen Tagen gelesen, dass es bei Dachfenstern nicht ganz eindeutig sei. Kann ja nicht sein, dass ich meine Fenster offen haben muss um mehr Wohnfläche zu nutzen oder :eek:
Im Zweifelsfalle hilft Google mit der Wohnflächenverordnung weiter.
Nur bei den Großen Dachfenstern bin ich mir nicht ganz sicher, die befinden sich genau zwischen 1 und 2m also müsste ja die Fläche darunter auch zu 50% angerechnet werden oder sehe ich das Falsch?
aber selbst wenn ich das Fenster Parallel zum Boden geöffnet habe liegt es noch unter 2 m höhe.
Wenn das senkrechte Fenster sind mit Gauben zw. 1 u. 2m, dann eben diese Flächen zu 50%
Da liegt also der Hund begraben.
Ähm..., hast mal wieder ein bisschen weiter gedacht als ich...![]()
![]()
Hallo CarlottaLis,
"...leider müsste einiges saniert werden zB. Fußboden abschleifen, neue Tapeten, neues Badezimmer, neue Küche etc."
- Das wären entweder auf Deine Kosten durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Wohnwertverbesserungen.
"Eines Abends bin ich von der Arbeit gekommen und die Luft war klamm/feucht in unserem Arbeitszimmer. Der Schornstein in dem Zimmer war feucht und gelbe/braune Flecken haben sich von der Decke bis zur Mitte des Schornsteins ausgebreitet."
- Sind also sozusagen über Tag so passiert?
Ich würde den VM auffordern, diese Mängel innerhalb zwei Wochen zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und der Mietsache, ferner Schadenersatzforderungen wegen evtl. folgender Gesundheitsschäden und Mietminderungen zu vermeiden. Den Maler kannst Du evtl. als Zeugen benennen?
Falls nicht erfolgreich, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das könnte evtl. auch recht teuer werden wegen Gerichts- und Gutachterkosten.
"Was würdet ihr jetzt machen? Wir würden in nächster Zeit sowieso gerne umziehen ob man fristlos kündigen kann unter den Umständen?"
- Fristlos nur, wenn das Gesundheitsamt/der Amtsarzt die Wohnung für unbewohnbar erklärt.
Aber auch genau so wenig das Wasser, das der Erdgeschossmieter im Garten verbraucht. Genau so ist es, dass über den Hausstromzähler nicht das Hobby (Werzeugmaschinen, Aquarien, etc.) eines Mitmieters abgerechnet werden kann.
Daher mein Vorschlag: VM ansprechen, evtl. ergänzende Vereinbarung/en treffen.
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