In unserem Mietshaus hängt die Ankündigung aus, dass die Gasthermen im Auftrag des Vermieters am xx.xx.xxxx in der Zeit von 8 bis 14 Uhr gewartet werden sollen. Das wären im schlimmsten Falle satte 6 Stunden Bereitschaft. Muss ich solch ein großes Zeitfenster hinnehmen?
Ja. Bei uns sind es sogar zwei Tage. Wir haben jedoch die Firma angerufen und einen Fixtermin vereinbart.;)