In unserem Mietshaus hängt die Ankündigung aus, dass die Gasthermen im Auftrag des Vermieters am xx.xx.xxxx in der Zeit von 8 bis 14 Uhr gewartet werden sollen. Das wären im schlimmsten Falle satte 6 Stunden Bereitschaft. Muss ich solch ein großes Zeitfenster hinnehmen?
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