Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten? (bereits fast 1,5 Jahre)

  • Ich habe letztes Jahr zum 30.04.15 die Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass die Kaution bis zur Abrechnung der Betriebskosten einbehalten werden kann. Das wäre in meinem Fall bis zum 31.12.16. Ich habe bereits mehrfach mit der Hausverwaltung gesprochen, die verwiesen jedoch immer auf die Betriebskosten. Muss ich jetzt wirklich bis zum Ende des Jahres warten oder habe ich doch schon früher einen Anspruch darauf?

    Danke schon mal im Vorraus

    Ulrike

  • Ich habe letztes Jahr zum 30.04.15 die Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass die Kaution bis zur Abrechnung der Betriebskosten einbehalten werden kann. Das wäre in meinem Fall bis zum 31.12.16. Ich habe bereits mehrfach mit der Hausverwaltung gesprochen, die verwiesen jedoch immer auf die Betriebskosten. Muss ich jetzt wirklich bis zum Ende des Jahres warten oder habe ich doch schon früher einen Anspruch darauf?


    Hallo Ulrike,
    grundsätzlich ist die Kaution spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen, bis auf einen Betrag von ca. 2 mtl. Betriebskostenvorauszahlungen. In Deinem MV ist das jedoch miteinander vermischt...
    Grundsätzlich sind Regelungen zum Nachteil des Mieters unzulässig. Ich würde es jedoch nicht drauf ankommen lassen, denn Rechtstreitereien können sich locker laaange hinziehen.
    Richtig ist, dass die BK innerhalb eines Jahres nach Ende des Berechnungszeitraums abzurechnen sind.

  • Es kommt darauf an um welchen Kautionsberag es geht. Der VM darf nur soviel von der Kaution einbehalten was dem evtl. Betrag einer Nachzahlung ausmacht. Immer wieder - es kommt darauf an. Wieviel hast Du als Vorauszahlung geleistet?

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