Beiträge von Berny

    Ahimsa:

    "ein Bekannter meint, es hätte im Mietvertrag drin stehen müssen, das das Haus verkauft wird, ist das Richtig?"
    - Nein, braucht nicht im MV zu stehen.

    "Ich habe nach dem Anruf der Maklerin nun herausgefunden, dass unser Haus auf einer Internetplattform zum Verkauf steht, mit Einzug nach Vereinbarung. Auch hier meine Frage, ist das Rechtens?"
    - Ja, (noch) nicht zu beanstanden.

    "Welche Rechte haben wir als Mieter,"
    - Die üblichen.

    "wann wäre eine Kündigung durch den neuen Käufer möglich?"
    - Bspw. wenn er Eigenbedarf hat.

    Hallo Drake,

    "... Betriebskostenabrechnung bekommen und musste feststellen, dass mein qm-Preis deutlich erhöht wurde, gut 24% über dem des örtlichen Versorgers."
    - Das verstehe ich nicht. Was hat der Versorger mit Deiner Mietfläche zu tun?

    "Nach kurzer Einsicht in die Unterlagen fiel mir eine Differenz vom Hauptwasserzähler zu den einzelnen Zählern der Mietparteien auf, dieser liegt bei rund 150m³."
    - Aha, also vom EVU wv. m³ berechnet?
    Wv. m³ hat der VM den Mietern insgesamt berechnet?

    "Der Vermieter kann sich das nicht erklären und hat kurzer Hand einfach den m³-Preis erhöht, um so die Kosten für die 150m³ wieder reinzuholen."
    - Das verstehe ich wiederum nicht.

    "Darf er das überhaupt in der Größenordnung?"
    - Nein. Irgendwas stimmt da jedenfalls nicht; bspw. hat in meiner Immobilie das EVU 130m³ berechnet, während die Summe der Mieter-Einzelzähler 127,951m³ betrug - also lediglich 1,6% daneben.

    schmoof:

    "Der Einzug in eine neue Wohnung fällt auf einen Samstag (1.10.,"
    - Ist doch schön...

    "dies ist auch vertraglicher Mietbeginn)."
    - Aha...

    "Die Hausverwaltung (Tochter des Besitzers als Subunternehmerin) hatte sich aber vorgestellt die Mietsache erst zum 4.10. zu übergeben"
    - Mit anderer Leute Vorstellungen hast Du nichts zu tun.

    "(Handwerker werden mit Renovierung wohl nur SEHR zeitknapp fertig werden)"
    - Welches abzuwarten sein wird. Vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder...

    "da man nicht erwarten könne dass eine Hausverwaltung Samstags arbeite. Dabei beruft sich die Dame diesbezüglich auf eine rechtliche Gegebenheit wobei es für solche Fälle (Wochenend- und/oder Feiertage) eine "Übergangsfrist" von bis zu 5 Tagen gäbe."
    - Welche nachvollziehbare Rechtsgrundlage? Ich tendiere ebenfals zum Montag als öetztes Übergabedatum der Mietsache.

    "Ich meine dies ist absoluter Schwachsinn (und einfach nur sehr dreist formuliert um am Samstag nicht arbeiten zu müssen) und der Vermieter hat (egal durch welche beauftragte Person auch immer) sicher zu stellen dass die Mietsache zum Datum des Mietvertrages bezugsfertig übergeben werden kann."
    - Meine ich zwar auch, jedoch wäre ich nicht so unflexibel, da mir ein hohes Ross fehlt.

    Hallo sebastian794,

    "Ich habe vor Knapp 1 Jahr mit 2 Freunden eine WG gegründet."
    - Das sagt gar nichts, Hier interessiert das Mietverhältnis.

    "Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter."
    - D.h., dass Ihr drei alle Mieter in dem einen MV seid. Damit haftet jeder gesamtschuldnerisch, und Ihr könnt nur gemeinsam kündigen.

    "Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen."
    - Das lesen wir hier über WGs allwöchentlich...

    "Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?"
    - Nicht nur theoretisch, auch praktisch. Du müsstest sie auf Zustimmung verklagen, besser: auf eine gemeinsame Kündigung.

    "Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?"
    - Das wäre Privatrecht, solange es sich nicht um Mietkaution handelt.

    Hallo Ahimsa,

    "Wir haben hier Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und wir sind noch ganz am Anfang, der Vermieter weiß noch nicht das wir Insolvent werden, da wir die Miete auch trotz Insolvenz weiter zahlen können."
    - Braucht der VM auch nicht zu wissen.

    "der Mietvertrag ist super, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen."
    - Vorsicht!!!

    "Nun haben wir aber erfahren, dass der Vermieter gedenkt das Haus zu verkaufen"
    - Das ist sein gutes Recht, jedoch dürfte es sich auf Euren MV nicht auswirken, da der neue VM den MV übernimmt.

    "ich bekam auch sofort eine Mail von unserem Vermieter mit einem beruhigenden Schreiben, ich soll mir keine Sorgen machen, das wäre ein Missverständnis."
    - Das bedeutet zunächst gar nichts.

    "Was passiert wenn das Haus dennoch verkauft wird?"
    - Wie gesagt, der Erwerber übernimmt die Mieter.

    "Wir haben unser komplettes Erspartes in den Umzug gesteckt (wir sind von Hessen nach Niedersachsen gezogen) wir haben keinen Cent mehr zur Verfügung um wieder umzuziehen."
    - Das kann passieren...

    "Wie ist das wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird?"
    - Erst mal abwarten...

    "Gibt es eine Sonderregelung bei insolventen Mietern?"
    - Nein.

    "Kann unser wirklich toller Mietvertrag geändert werden (Dieser Mietvertrag ist klasse,"
    - Vorsicht mit solchen Äusserungen!!!

    "wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen, ohne den Mieter fragen zu müssen)"
    - Mieter oder Vermieter?

    "oder muss er so übernommen werden?"
    - Wer ist "er"?

    Hallo Schöneswohnen/Schönerwohnen!,

    natürlich könnt Ihr Eure HV bitten, in Euren Wohnungen begehbare Duschen einzurichten. Das wäre jedoch recht plump, also würde ich erstmal "vorfühlen", wie sie darauf reagiert.
    Ist die HV Euer Vermieter?
    Verpflichtet ist sie jedoch, auch bei Kostenübernahme durch Euch, nicht - das mal vorab. Teile uns bitte das Gesprächsergebnis mit.

    der Mietvertrag über Wohnraum wurde nur mit einem Eigentümer der Erbengemeinschaft geschlossen. Nun habe ich gelesen, dass Mietverträge mit beiden zu schließen sind bzw. wenn der Mietvertrag nur mit einem geschlossen wurde im Mietvertag aber beide stehen müssen und von dem zweiten Vermieter eine Vollmacht beizulegen ist. Ist der Mietvertrag gültig?


    Ja, ist er. Sogar ich könnte mit Dir einen MV über diese Mietsache abschliessen. Für Dich wäre er gültig, für mich wohl eher ein Problem...:rolleyes:
    Fazit: Der Mieter braucht sich über Eigentumsverhältnisse etc. nicht den Kopf zerbrechen.

    Ich habe lediglich um Beantwortung meiner Frage gebeten, nicht darum angemeckert zu werden. Auch wenn das keine Absicht ist, kommt es gerade von Ihnen so rüber.


    Nichts kommt "so rüber", im Gegenteil: es kommt noch dicker:
    1. Stellst Du uns eine Frage, welche Du besser Deinem Vermieter stellen solltest.
    2. In Deinem nächsten Posting hast Du einen Satz begonnen, ohne ihn abzuschliessen.

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die
    Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach
    Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 01.03.2017 mit gesetzlicher
    Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist."


    "Tolle" Formulierung, daher gilt die für den Mieter günstigere Lösung: Er kann frühestens bis spätestens :rolleyes:am 3. Werktag im Dezember 2016 zum 28.02.2017 kündigen.

    Im MV gefällt mir § 2.2 nicht: Da es sich um ein möbl. Zimmer handelt, dürfte die Kündigungsfrist anders sein: bis zum 15.d.M. zum Monatsende.
    § 15.5 2) betrachte ich grenzwertig...: " Einigkeit bzgl. Nichtrauchen".
    § 15.5. 3) Der Ausdruck "renoviert" ist nicht rechtlich klar definiert.

    Nein, das möchte ich nicht! Aber wenn die Begründung für ein Hundeverbot uns gegenüber lautet: " Unser Hund ist letztes Jahr verdtorben und wir möchten keine Tierhaare im Treppenhaus" Sind m.E die Gründe für ein Hundeverbot mit Anschaffung des Hundes des Vermieters NICHTIG. Soweit ich informiert bin, darf ein Vermieter ein Tier nicht willkürlich verbieten.


    Er müsste es aber ausdrücklich genehmigen, und das hat er Euch ggü. nicht. Soo solltest Du das sehen...

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