Beiträge von Berny

    Hallo Benjosh,

    der MSV hat recht. Die Klausel ähnelt m.E. einem Fristenplan, welche vom BGH gekippt wurde. Bei Mietende ist die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben.

    Was der VM sagt, wird er wohl nicht mit einer Rechtsgrundlage begründen können.

    Hallo dica,
    was Deinen Mietvertrag betrifft, so sollteste Dich mit Deinem Untervermieter und dessen Vermieter in's Benehmen setzen.
    Die von Dir geschilderten Mängel waren wahrscheinlich bereits bei Mietbeginn vorhanden, sie sind kein Grund für eine Miietminderung. Auch heutzutage soll es noch Leute mit nicht nur zwei linken Händen geben...

    sebastian794:

    "[Ich hab 2 Mitbewohner, der eine sagt von sich aus dass er nichts gegen eine gemeinsame kündigung hat weil es ethis nicht vertretbar wäre mich festzuhalten.'
    - Wer oder was ist 'ethis'?

    'Der andere wird von seiner Mutter erpresst(er wird kein Geld mehr bekommen sollte er ein 'ja' zur gemeinsamen kündigung geben), also sagt er nein zu einer gemeinsamen kündigung]"
    - Dann kannst Du versuchen, seine Zustimmung einzuklagen (kann dauern).
    Übrigens kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen, falls der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Das nur so btw.

    "Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse. Die Leute dort haben gesagt dass ich unter keinen Unständen raus aus der Wohnung kann wenn die anderen was dagegen haben,"
    - Dummes Zeug, aber ich habe diese Interpretation schon verstanden. Raus aus der Wohnung kannste immer, nur nicht raus aus dem Mietvertrag...

    Hallo Petra2016,
    wie bereit geschrieben, müssten wir hier mal das Kündgungsschreiben lesen.
    Wann ging der Mieterin das KdgSchreibenzu? Kdg zu wann? Wann war grundbuchmässig der Eigentumsübergang?

    "Was für Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren."
    - Keine...:rolleyes:

    Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?


    Den Wasserpreis "kann" der VM garnicht heraufsetzen, sondern höchstens der Versorger.

    Durch Kinder bemalte Wände hat der Mieter zu renovieren, und zwar fachmännisch. Das würde bedeuten den ganzen Raum zu streichen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fleckenweises Darübermalen nur ansatzweise fachmännisch aussieht. Bekanntlich gibt es kaum Wandfarben die 100%ig gleich wären, man wird stets den Ansatz einer anderen Farbe sehen.
    Dies hat auch nichts mit der Mietzeit zu tun. Selbst bei kürzerer Mietzeit als 1,5 Jahren müßte in diesem Fall das Zimmer renoviert werden. Meine Meinung.


    Auch meine Meinung. Von weiss gibt es ca. 600 RAL-Farbtöne...
    Und manche Leute schaffen es, innerhalb von anderthalb Jahren eine Wohnung quasi unbenutzbar zu machen...

    Hallo phipsi92,

    "Ich habe einfach mal die Vermietung angesprochen und gefragt, ob man einen neuen Boden verlegen könnte. Der Deal war:
    Vermietung bezahlt die Materialkosten und Wir verlegen es!"
    - Wenn es für den VM unangenehm oder (zu) teuer werden könnte, wirst Du in Beweisnot kommen. Da Du schon von "Deal" sprichst, scheint es sich wohl hier nicht unbedingt um grosse Seriösität zu handeln... (sorry!).

    "Soweit so gut..nun sind schon 7 Wochen nach dieser Anfrage vergangen und wir haben immer noch keinen neuen Boden."
    - Dann solltest Du weiter am Ball bleiben und den VM durch Nachfragen bei Dritten nicht hintergehen.

    "Habe ich auf irgendeine Art und Weise das Recht auf Entschädigung bzw. auf Mietminderung für den Monat August, da ich in der Wohnung nicht leben kann, da wir nur Küche und Bad fertig haben?"
    - Nein.

    Vielen Dank für die Antworten, ich mag deine trockene Art Bernie :)

    Eine Rechtsgrundlage für eine Übergabe am Dienstag den 4.10 (erster Werktag da Mo 3.Okt Feiertag) scheint ja wirklich ein streitiges Thema zu sein wenn man unterschiedliche Rechtssprechung und Paragraphen im BGB dazu findet....

    Auf Zeichen und Wunder ist stets zu hoffen! Letztendlich ist das Ganze ja auch noch nicht geklärt, ich bvorzuge es nur immer vorher informiert zu sein....

    viele Grüße

    Ach ja, "glücklicherweise" noch ein Feuertag dazwischen...

    Ich würde den VM fragen, wie er sich dazu stellt und ob er zu Beginn eines "glücklichen" Mietverhältnisses gerne am Rad dreht um Macht zu demonstrieren oder/und wie er an meiner Stelle als Betroffener reagieren würde. (Darüber eine Aktennotiz machen).

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