Schönheitsreparaturklausel ungültig und dann?

  • Hallo an alle,

    habe schon ein paar mal gelesen, dass der BGH Schönheitsreparaturklauseln kippt. Aber wann muss der Vermieter dann die Wohnung streichen während der Mietzeit oder nur am Ende der Mietzeit? Oder muss er sich dann an die Fristen die es da im Mietvertrag gibt halten? Aber Fristen die ungültig sind? Wäre wirklich interessant zu wissen. :confused:

  • Aber wann muss der Vermieter dann die Wohnung streichen während der Mietzeit oder nur am Ende der Mietzeit?


    Oh, Himmel, hilf lenken! Er muß garnicht streichen, weder während noch am Ende der Mietzeit.


    Zitat

    Oder muss er sich dann an die Fristen die es da im Mietvertrag gibt halten? Aber Fristen die ungültig sind?


    Wenn die Fristen noch gültig sind, dann achten Sie auch auf deren Einhaltung. Es wäre ratsam, den Vermieter rechtzeitig auf seine Pflicht zur Renovierung hinzuweisen.
    Wenn die Fristen ungültig sind, sollten Sie das ebenso tun, damit er nicht unnötig Vorbreitungen trifft.:confused:

  • Wenn der Vermieter zur Renovierungsfinanzierung während der Mietdauer herangezogen wird, kann dieser auch bestimmen, in welcher Weise die Renovierung stattfindet bzw welche Farbgestaltung vorgenommen wird.
    Zudem kann er die Kosten auf die Miete als Modernisierung aufschlagen.

  • Unfug. Die Kosten sind keine Modernisierung und auch nicht umlegbar. Bei der Farbecht ist er hingegen genauso frei/ unfrei wie der Mieter bei Rueckgabe. Alle hellen neutralen Farben sind okay, dunkle hingegen eine Beschädigung.

  • Unfug. Die Kosten sind keine Modernisierung und auch nicht umlegbar. Bei der Farbecht ist er hingegen genauso frei/ unfrei wie der Mieter bei Rueckgabe. Alle hellen neutralen Farben sind okay, dunkle hingegen eine Beschädigung.


    Und wann genau MUSS ein Vermieter auf eigene Kosten während der Mietdauer renovieren?

    2 Mal editiert, zuletzt von sober (1. September 2016 um 08:38)

  • Zitat

    Und wann genau MUSS ein Vermieter auf eigene Kosten während der Mietdauer renovieren?

    Wenn es erforderlich ist....

    Ob und wann das der Fall ist, muss im Zweifel ein Richter entscheiden. Ob man sich den Stress als Mieter antun möchte, ist eine andere Farbe. Ich würde dann aus Trotz auch ein zartrosa an die Wände bringen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und wann genau MUSS ein Vermieter auf eigene Kosten während der Mietdauer renovieren?


    Wenn er z.B. einen mündlichen, gültigen Mietvertrag abgeschlossen hat. Sobald aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt und in ihm auch die Pflicht zur Ausführung an die Mieter übertragen wurde, hat der Mieter den "Schwarzen Peter". Während seiner Mietzeit kann er nicht zur Renovierung verdonnert werden, aber beim Auslaufen des Vertrages spielt der Zustand eine große Rolle, ob z.B. Schäden vorhanden sind. Und Schäden sind, wie wir schon oft gelesen haben, bunte Tapeten und Wandfarben, Wandbilder o.ä.

  • Zitat

    Während seiner Mietzeit kann er nicht zur Renovierung verdonnert werden

    Da bin ich mir nicht so sicher. Grundsätzlich können die (laufenden) Schönheitsreparaturen ja nur auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ist vertraglich nichts vereinbart, greift automatisch die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB.
    Das betrifft dann auch die laufenden Schönheitsreparaturen.

    Oder anders: Es kann ja nichts vom Mieter verlangt werden, was sonst der Vermieter nicht machen müsste.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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