Beiträge von Berny

    Hallo Marcus,

    "Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.08.2016 gekündigt und am 29.08.2016 an die Vermeiterin übergeben. Bei der Übergabe hatte Sie zwar einige Punkte genannt, die Ihr nicht gefallen haben. Jedoch hat Sie mir keine "Aufträge" erteilt oder Auflagen genannt, die zur korrekten Übergabe notwendig wären."
    - Ein Übergabeprotokoll gibbet also nicht?

    "Ich habe der Vermieterin bei der Übergabe eine Frist von eine Woche für die Auszahlung gesetzt, nach deren Verstreichen ich eine Mahnung verfasst habe. Gegen diese Mahnung hat die Vermieterung Wiederspruch eingelegt.
    - Ich würde ebenfalls widersprechen, jedoch aus anderen Gründen.

    "... Begründung, erste wenn die Nachmieter eingezogen wären, wüsste Sie, ob nicht noch versteckte Mängel vorhanden wären!"
    - Quatsch. Der VM hat nach Rückgabe der Mietsache noch sechs Monate Zeit, versteckte Mängel zu reklamieren.

    "Besteht mit diesem Hintergrund tatsächlich ein Recht auf Einbehalt der Kaution, oder kann ich diesen Wiederspruch abwehren?"
    Den Widerspruch kannst Du nicht abwehren - nur abwarten bis längstens zum 28.02.2017 (mit den Zinsen:rolleyes:).

    die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.


    Ist rechtlich nicht zulässig, sondern lt. HeizkVO nach Verbräuchen, genau: (bspw.) 35% der Gesamtheizkosten mietflächenanteilig, 65% nach Verbrauch. Meistens sind es 30/70.

    die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.


    Ist rechtlich nicht zulässig, sondern lt. HeizkVO nach Verbräuchen.

    Hallo Leandinho,
    meine Meinung: Spielt mit offenen Karten.


    Schliesse mich an.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine recht grosse Anzahl von Anrufern die inserierte Wohnung "für jemanden" etc suchen. Wurden direkt aussortiert. Im Endeffekt waren von ~90-100 Bewerbern lediglich bestenfalls 10% interessant...:( (falls überhaupt zum Besichtigungstermin erschienen (niederrheinische Mentalität...) ).

    Das OLG Duesseldorf war zumindest mal der Ansicht, dass es ein unkuendbares Dauerschuldverhaeltnis nicht gibt (24 U 264/97). Buergschaften koennen nach diesem Urteil gekuendigt werden, mit einer Frist, die der Kuendigungsfrist des Vermieters + einer gewissen Ueberlegungsfrist enspricht. Allerdings werden Buergschaften neueren Datums so abgefasst, dass sie diesen Punkt nach Moeglichkeit umgehen.


    Danke für die Recherche!

    Was sollen wir unternehmen für Kinderzimmer Geschichte???
    Wie soll ich vorgehen noch mit unser Rechtsanwalt und Gutachter???
    Was ist mit Mietminderung???
    Es ist jetzt schon schlimm genug hier zu wohnen in diese Wohnung in diesem Zustand, und es wird noch viel schlimmer wann die Handwerker hier arbeiten müssen, wo sollen wir dann hin in diese Zeit???


    Hallo Borgos,
    da Du bereits anwaltlich vertreten wirst, kannst Du (zumindest von mir) nicht erwarten, dass ich Dir Ratschläge gebe, welche evtl. Deinem RA nicht gefallen würden.
    Es wäre allerdings klug von Dir gewesen, wenn Du die gesamten Schäden den betreffenden Besuchern gezeigt hättest.

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