Jeder Bürge (ingesamt drei) bürgt für drei Monatsmieten. Das möchte ich zumindest erreichen.
Dann haste Pech gehabt: Für max. insgesamt 3 NMM kann gebürgt werden.
Jeder Bürge (ingesamt drei) bürgt für drei Monatsmieten. Das möchte ich zumindest erreichen.
Dann haste Pech gehabt: Für max. insgesamt 3 NMM kann gebürgt werden.
wobei es auch die Option "Verzicht der Vorausklage" gäbe.
Aber wenn der VM nicht will, da könnt ihr lange warten.:p
An der Stelle wirst Du Realitäten akzeptieren müssen, höchstwahrscheinlich. Wobei ich wär glatt zu 6d eingezogen ![]()
Nein. Es geht darum, dass unsere Bürgen Bürgen bleiben und nicht als Mitmieter in den Vertrag mitaufgenommen werden.
Liebe Grüße,
Luise
Ja, ok, bedeutet das, das ihr eine Kaution+3Bürgschaft geben sollt? Dann hat sich eines von beiden eh erledigt. Wenn der Vermieter nur 3 Bürgen will die auch noch mieter sein sollen, keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist, gefühlt würde ich erst mal sagen nein, aber das braucht auch euch im grunde auch alles wenig kümmern, denn es gilt im Zweifel eh das BGB. Über alles andere informiert dich und den Vermieter dann Kostenpflichtig ein Rechtsanwalt oder der Richter.
Jedenfalls ist meine Erfahung in Mietrecht, je trickreicher der Mietvertrag, desto wahrscheinlicher ist es das der in weiten Teilen eh nicht gilt.
Jedenfalls ist meine Erfahung in Mietrecht, je trickreicher der Mietvertrag, desto wahrscheinlicher ist es das der in weiten Teilen eh nicht gilt.
Nicht umsonst heisst es oft, dass Regelungen zum Nachteil des Mieters ungültig sind.
Dann haste Pech gehabt: Für max. insgesamt 3 NMM kann gebürgt werden.
Sie meinen: Wir hätten dann insgesamt 9 Monatsmieten und das ist nicht rechtens?
Sie meinen: Wir hätten dann insgesamt 9 Monatsmieten und das ist nicht rechtens?
Diese Frage(?) braucht nicht beantwortet zu werden.
Ja, ok, bedeutet das, das ihr eine Kaution+3Bürgschaft geben sollt?
Wie es konkret mit der Kaution aussieht kann ich nicht sagen. Sie steht zumindest im Mietvertrag. Wir werden zunächst drei selbstschuldnerische Bürgschaften einreichen und eine jede davon ist auf drei Monatsmieten als Höchstbetrag festgelegt. Berny erhebt hier aber anscheinend Einspruch:
ZitatFür max. insgesamt 3 NMM kann gebürgt werden.
Ich bleibe fragend zurück.
Liebe Grüße,
Luise
Diese Frage(?) braucht nicht beantwortet zu werden.
Wieso denn nicht?
Liebe Grüße,
Luise
wobei es auch die Option "Verzicht der Vorausklage" gäbe.
Darauf und auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit wird in unserer Bürgschaft verzichtet.
Liebe Grüße,
Luise
as sich sollte ja die 3mm Kaution vorab reichen
Aber irgendwie leidet der VM unter eine "Sicherungszwang".![]()
Also Verzich wurde akzeptiert..... bisserl seltsam der VM.
Also Verzich wurde akzeptiert..... bisserl seltsam der VM.
Wir hoffen nun, dass er auf das "Angebot", also die Bürgschaften, eingeht.
Hallo Luise,
wenn Du in deinem Eingangsthread alle Fakten offen gelegt hättest, gäbe es nicht so viele Ungereimtheiten und Unklarheiten.
Du schreibst von Dir + deiner Freundin, die also den MV unterzeichnen - und erst später kommt eine 3. Mieterin (Studentin) hinzu. Diese steht also gar nicht mit im Mietvertrag (zwischen euch und dem Vermieter) - somit wäre es ein"sog." Untermietverhältnis - und das wiederum wäre genehmigungspflichtig.
Des Weiteren hast du kein Wort darüber verloren, dass jeder von euch einen eigenen Bürgen bietet. Ich denke, das ist sicher möglich - warum nicht. Mit der Höhe bin ich mir nicht ganz sicher. Da ihr ja keine freiwillig unbegrenzte Bürgschaft abgeben wollt, greift wohl das BGB mit den max. 3 KM INSGESAMT. Andererseits wäre es eine Individualvereinbarung....
Ich gebe dir in einem Punkt (wiederholt) recht: Die Bürgen haben im Mietvertrag (als Mieter) nichts zu suchen. Wenn dies der Vermieter nicht einsieht - vom Bezug der Wohnung Abstand nehmen und eine Alternativwohnung suchen.
Gruß,
anonym2
Wieso denn nicht?
Denk' nach!
Zu meiner Frage bzgl. der zwei Jahre Mindestmietbindung haste vorsichtshalber(?) noch gar nicht Stellung bezogen...?
Denk' nach!
Nein.
ZitatZu meiner Frage bzgl. der zwei Jahre Mindestmietbindung haste vorsichtshalber(?) noch gar nicht Stellung bezogen...?
Es handelt sich um einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beide Mietparteien distanzieren für zwei Jahre von dem Gebrauch der ordentlichen Kündigung. Somit können wir zwei Jahre nicht ordentlich kündigen. Der Vermieter kann das allerdings auch nicht. Nach Ablauf dieser Frist ist dann die ordentliche Kündigung möglich, davor nicht. Eine außerordentliche Kündigung ist natürlich weiter möglich.
Zu anonym2:
ZitatDu schreibst von Dir + deiner Freundin, die also den MV unterzeichnen - und erst später kommt eine 3. Mieterin (Studentin) hinzu. Diese steht also gar nicht mit im Mietvertrag (zwischen euch und dem Vermieter) - somit wäre es ein"sog." Untermietverhältnis - und das wiederum wäre genehmigungspflichtig.
Sie haben recht! Das war in der Tat missverständlich formuliert. Die Sache ist so geregelt, dass die dritte Person mit als Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen wird, sobald sie feststeht. Der Vermieter ist sich dessen bewusst und akzeptiert das auch. Es tut mir leid, durch meine unsaubere Formulierung wurde hier unnötig Konfusion provoziert.
ZitatDes Weiteren hast du kein Wort darüber verloren, dass jeder von euch einen eigenen Bürgen bietet. Ich denke, das ist sicher möglich - warum nicht. Mit der Höhe bin ich mir nicht ganz sicher. Da ihr ja keine freiwillig unbegrenzte Bürgschaft abgeben wollt, greift wohl das BGB mit den max. 3 KM INSGESAMT. Andererseits wäre es eine Individualvereinbarung....
Hier haben Sie nicht ganz recht. Ich habe den Begriff des Bürgen stets im Plural benutzt; auch in meinem Eingangsposting. Ein Beispiel:
ZitatSo mussten wir die Bürgen eine Selbstauskunft + Schufaauskunft ausfüllen lassen, dann die Lohnnachweise der Bürgen sowie deren Personalausweiskopien liefern.
Aber auch hier hätte ich klarer formulieren können, das stimmt. Und was die Höhe betrifft, so bin ich mir eben auch nicht sicher. Ich würde dem Vermieter gerne gewähren, dass er im Umfang von drei Monatsmieten und das pro Person seine Ansprüche befriedigen kann. Das wären dann einige tausend €uro und da wäre ich auch der Meinung, dass das gerechtfertigt ist - nur wenn das rechtlich nicht geht, dann müssen wir das irgendwie anders lösen.
Liebe Grüße,
Luise
und die 2 Jahre mietbindung sind der Grund warum der VM auf Nummer sicher gehen will.
Also dürfte es wie gehabt so bleiben.... vermute ich mal sehr stark.
und die 2 Jahre mietbindung sind der Grund warum der VM auf Nummer sicher gehen will.
Sein Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
ja aber er hat 2fel dass ihr die Knete habt........![]()
ja aber er hat 2fel dass ihr die Knete habt........![]()
Dann sollte er einen Blick in die Lohnnachweise und in die Schufa-Auskunft werfen.
...Zusammen mit einer Freundin bin ich im Moment auf der Suche nach eine Dreizimmer-Wohnung. Unser Plan ist eine WG-Neugründung und für diesen Zweck möchten wir das dritte Zimmer an eine weitere Person vergeben (diese Person existiert im Moment noch nicht, wird aber wohl ab nächster Woche feststehen). ....und uns wurde zugesichert, dass wir in den nächsten Tagen diese Zusatzvereinbarung per Mail geschickt bekommen, dies von unseren "Bürgen" auszufüllen hätten und wir diese dann zurück an die Maklerin schicken sollten....
mal schlau gefragt
weshalb sprichst Du den Makler/VM nicht direkt drauf an (hätte man heute machen können), dass ihr das gar nicht machen wollt (ausfüllen) zv? ![]()
Du solltest das alles mal eine ganze Stufe tiefer hängen. Den Kopf den du dir hier machst, der ist eigentlich absolut unnötig. Warum fragst du nicht erst mal, ob ihm eine Barkaution nicht lieber wäre, dann sparrt ihr euch die ganzen Debatten, die dir eh keiner wirklich beantworten kann, bis es ausgeklagt ist.
Und ehrlich gesagt hätte ich, auf ein Mietverhältniss, das schon mit solchen Debatten startet schon eh keine Lust mehr.
Außerdem, was habt ihr schon zu befürchten? Wenn ihr die Bude nicht im Chaos hinterlassen wollt, ist doch eh jedes Wort darüber zu viel?
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