Auf Polemik reagiere ich nicht mehr, pardon.
Na, dann mal zu...![]()
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Auf Polemik reagiere ich nicht mehr, pardon.
Na, dann mal zu...![]()
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Hallo engel99,
da müsste wohl einiges richtiggestellt werden, damit Du keine Nachteile zu erleiden hast:
"Vor einigen Wochen hatte mein bisheriger Anwalt dem Anwalt der Vermieterin geschrieben, ich könne hier zum 01.01.2016 ausziehen,da ich eine neue Unterkunft gefunden habe, und angefragt, ob eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich sei. Daraufhin erhielt ich über meinen bisherigen Anwalt das Antwortschreiben des Anwalts der Vermieterin, wo es heisst, er habe mit ihr darüber sprechen können, und sie sei dazu bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 01.10.2016 zu beenden."
- Wohnraummietverhältnisse enden immer zum Monatsaublauf, also bspw. zum 30.09.2016.
"Leider steht mir mein Anwalt mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, und die Vermieterin reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage, wie sich der Auszugstermin mit oder ohne Wohnungsübergabe in der nächsten Woche gestalten soll. Ihr Anwalt hatte mir aufgetragen, dieses mit ihr selbst auszumachen."
- Er hatte wohl sicher Gründe...? Aber sei es drum, Euer Mietverhältnis kann nur mit gesetzlicher Frist (3 Monate) ODER per Mietaufhebungsvertrag, der von beiden Seiten zu unterschreiben wäre, enden.
"Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert. Muss ich dann noch eine Extra Kündigung formulieren"
- Trotzdem ist die Unterschrift Deiner Vermieterin erforderlich.
"oder genügt die Zusage der Vermieterin durch ihren Anwalt?
- Antwort wie vor.
"Diesem hatte ich bereits geschrieben, mich für diese vorzeitige Entlassung bedankt, und mitgeteilt, dass ich am 22.09. 2016 dann ausziehen werde, dass die Miete bis zum 01.10.2016 noch gezahlt wird und dass mein Klavier in der letzten Septemberwoche abgeholt wird und dann die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen werden."
- Nicht so gut. Du solltest mit der VMn unbedingt eine schriftliche Übergabe der Mietsache (Protokoll, 2-fach) machen.
"Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?"
- Nein, wenn es Euch "gelingt", einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.
"Am 01.09.2016, nachdem ich die sichere Zusage vom Jobcenter zu dieser Unterkunft hatte, ..."
- Meinst Du die nächste Wohnung ab dem 01.10.2016?
"Leider ist daraufhin nichts erfolgt, ich habe täglich auf eine Antwort gewartet, aber es kam nichts. Ich musste auch den Umzug und andere Dinge organisieren und war voll beschäftigt. Ich habe extra noch einmal angerufen, ob mein Fax angekommen ist, und mir wurde gesagt, ich würde in den nächsten Tagen etwas hören. Der Auszugstermin war nun ja bekannt, und dass dieser immer näher rückt. Aber es kam nichts. Nun habe ich vorgestern erneut angerufen und mir wurde gesagt, ich möge selbst mit der Vermieterin über das Prozedere am Auszugstag sprechen. Da ich mit dieser Frau aber nicht sprechen kann, habe ich ihr mein Antwortschreiben an ihren Anwalt in den Briefkasten gelegt mit der Bitte, sich hierzu zu äussern. Ich hatte auch vorgeschlagen, auf eine Wohnungsübergabe zu verzichten so dass sie sich im Falle von Beanstandungen aus der Kaution bedienen kann. Leider aber äussert sich die Vermieterin nicht."
- Wenn sie böswillig ist, kann sie Dich ganz schön lackmeiern...
"Nun habe ich ja doch eigentlich keine andere Möglichkeit, als dann am 22.09. hier auszuziehen, Miete wird bis 01.10. gezahlt, wie beschrieben, und dann dürfte das doch wohl erledigt sein, oder nicht?"
- Wart's ab... - und berichte uns dann weiter.
"Was soll ich machen, wenn die Gegenseite nicht fristgerecht antwwortet? Gar nicht antwortet?"
- Weiter für die bisherige Wohnung Miete (selbst) zahlen.
"Die Kaution wurde nicht einmal verzinst."
- Sie IST zu verzinsen!
"Aber die ist ohnehin verloren, da ein Dritter darauf Ansprüche geltend macht."
- Falsch. Ein Dritter kann zwar Ansprüche darauf anmelden, jedoch sie steht Dir als Ersten zu.
Hallo banana,
ich empfehle Dir, Dich mal an die WBS ausstellende Stelle zu wenden.
Hallo Manuela,
"...habe ich eine Mail der Maklerin/Hauverwalterin bekommen, dass mir pauschal 150,-EUR von der Kaution abgezogen werden, da zu meinem Einzug (November 2013) eine neue Duschabtrennung gekauft wurde."
- Das ist keine Begründung, da bei Rückgabe der Mietsache wohl kein Mangel festgestellt wurde.
"Muss ich die Kosten dafür übernehmen? Bzw. Wie kann ich mich dagegen wehren?"
- Nein, nach dem 30.09. kannst Du gegen die Ex-Vermieterin einen Mahnbescheid über die Kaution (oder was noch von ihr übrig bleibt) plus Zinsen beantragen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Bei Deinem Amtsgericht erfährst Du telefonisch, welches Mahngericht für den Ort Deiner EX-VMn zuständig ist.
Mieter-johannes,
es macht sich nicht soo toll, wenn Du uns verarschst. Zuerst hiess es:
"Hab mir ein Haus, mit Garage gemietet. Alles soweit gut. In der Garage ist eine Steckdose die auch funktioniert. Hab vor ein paar Tagen etwas eingesteckt. Als ich am nächsten Tag in die Garage bin, hat mein Vermieter das Gerät ausgesteckt und gesagt: '' ich darf die Steckdose nicht nutzen da der Strom über seinen Zähler läuft.
Jetzt schreibst Du:
"Als ich morgens auf die Arbeit bin, etwas spät dran war, hab ich die Garage nicht zugemacht. Nach der Arbeit passte er mich dann ab und meinte:“Ich solle doch die Steckdose bitte nicht nutzen da der Strom über seinen Zähler läuft.
Ich bin dann 'raus.
- Wie meinst du das mit Schadensminderung?
- Nochmal etwas genauer zu der Sache mit dem Thema Strafzettel: Unabhängig vom Leihwagen muss zur Instantsetzung der Anlage das Auto entfernt werden.
Egal, welche Situation, lt. BGB ist jedermannfrau verpflichtet, Schäden zu mindern.
Die Unterbringung des PKW während der Reparatur ist Sache der Firma bzw. des Vermieters.
Hallo Christian,
"Vor genau einer Woche ..."
- Wann hast Du das dem Vermieter nachweislich mitgeteilt?
"Aktuell bin ich am überlegen mir für diese Zeit einen Mietwagen zu besorgen."
- Da würde ich mich aber VORHER über eine evtl. Kostenübernahme kümmern. Ausserdem bist Du zur Schadenminderung verpflichtet.
"Wer übernimmt die Kosten für ... die anfallenden Strafzettel, da ich nicht meinen Parkplatz nutzen kann?"
- Das mag verstehen wer mag, ich jedoch nicht...
"Für die Wartung der Anlage ist meines Wissens die Hausverwaltung zuständig."
- Dein Ansprechpartner ist jedoch Dein Mietvertragspartner.
Petz,
ich kann zwar verstehen, dass Du ob der (m.E. berechtigten) Forderung des VM sauer bist; deswegen brauchst Du aber nicht gleich persönlich zu werden!![]()
... auch bei der Telekom. Es war auch ein Irrtum, dass ich nicht bei einem Kurs von 100 Euro verkauft hatte. Mein Irrtum war, dass ich dachte, sie würden noch weiter steigen.
... Du auch...![]()
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In der Garage ist eine Steckdose die auch funktioniert. Hab vor ein paar Tagen etwas eingesteckt. Als ich am nächsten Tag in die Garage bin, hat mein Vermieter das Gerät ausgesteckt und gesagt: '' ich darf die Steckdose nicht nutzen da der Strom über seinen Zähler läuft. Darf er das? Auch wenn es sein Strom ist?
Nein, darf er nicht. Nach Treu und Glauben konnte der Mieter davon ausgehen, dass die Steckdose in der Garage "seinen" Strom liefert. Ich würde mit dem VM zusammen eine Lösung finden. Dürfte fünf Minuten dauern...
Hallo FJS,
ich würde nicht weiter in der Schei... 'rumrühren, denn dan fängt es an zu stinken.
Tipp, wie bereits geschrieben: Alle zwei Schliesszylinder austauschen und bei Mietende wieder rücktauschen.
Hallo thellmiss,
wie bereits meine Vorproster schrieben, geht das nur mit Zustimmung des Vermieters. Die Erfahrung lehrt, dass bei Mieterwechseln mindestens einen Monat Miete doppelt zu zahlen ist, sinngemäss auch bei Euch.
Hallo Pulpat89,
"Gestern Abend stand mein Vermieter nun wieder ein erneutes mal in der Tür um mir mitzuteilen, dass meine Eltern, die vertraglich Mieter der Wohnung sind, den Mietvertrag kündigen sollen..."
- Wunschdenken...
"und ich dann einen neuen Mietvertrag bekäme."
- Ha ha...
"So wie es im Moment ist, ist das die beste Situtation für ihn, da ..."
- Darauf achten manche Zeitgenossen wohl nicht mehr, wenn Gier Gehirn frisst...
"meine Eltern quasi für mich bürgen..."
- Tun sie nicht, denn sie sind Mietvertragspartner.
"Ist es überhaupt nötig die Wohnung zu kündigen?"
- Weshalb sollten Deine Eltern den MV kündigen?
"kann ich als Neumieter in Spee und Sohn meiner Eltern nicht den vorhandenen Mietvertrag übernehmen?"
- Nur mit Zustimmung ALLER Beteiligten.
"Mir erscheint die ganze Situation ziemlich unglaubwürdig, da ich zu einem keine Sicherheit habe, dass er so wie er im Moment drauf ist einen neuen Vertrag aushändigt."
- Ein MV wird nicht "ausgehändigt", sondern zw. zwei Parteien abgeschlossen.
"Als ich ihn auf diese Punkte aufmerksam gemacht habe, wurde er ganz schnell ziemlich pampig.
Es folgte folgende Aussage:" dann Kündige ich Ihnen halt oder ich verkauf das Haus, dann müssen Sie sowieso raus""
- Spätestens hast Du seine Intension erkannt...![]()
"Er ist der Meinung er könne uns problemlos kündigen und sei dabei im Recht. Ist das so oder ist das nur wildes gedrohe seinerseits?"
- Letzteres. Es bleibt abzuwarten, wie er sich schriftlich äussert, worüber Du uns dann bitte informierst...
Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!
Wechselst Du soo oft?
Wie lange nach Einzug hast Du das Problem bemerkt?
ich habe Wasserschaden in der Wohnung, laut HV Bericht - siehe Bild, liegt's an nicht isolierte Leitungen
... welches ich bezweifele.
Nicht bezahlen und abwarten, ob der VM die Rechnung mit der Kaution verrechnet. Wenn er das macht, das Geld per Mahnbescheid einklagen.
Das wäre zwar eine Möglichkeit: jedoch ich würde es nicht machen...
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