Beiträge von Berny

    In der Zusatzvereinbarng steht:
    "Dem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten."
    -Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?


    Antwort überflüssig, auf den Arm nehmen können wir uns auch selbst.

    Hallo ajax_francis,

    Mietminderung scheint bei Euch wohl der erste Gedanke zu sein...? Dann beauftrage doch (auf Deine ) Kosten einen Gutachter, welcher die Nutzungseinschränkung bestätigt.

    "ich sehe keinen Sinn darin den Schimmel 3 weitere Wochen wuchern zu lassen,"
    - Er wird womöglich den Küchenschrank so weit von der Wand wegdrücken, bis er den Abstand erreicht hat, den Ihr bei geschickterer Einrichtung der Küche direkt eingeplant haben solltet.

    "Die Feuchtigkeit verschwindet ja auch nicht einfach durch das Entfernen des Schimmels?"
    - Richtig, aber man kann selbst im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schadensminderungspflicht einiges dazu beitragen.

    Hallo AyKayAy,

    der VM muss keine vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, und seien auch noch soo viele.
    Von Dir oder Besuchern verursachte Mängel solltest Du beheben. Solltest Du früher als dem 31.12.2016 aus dem MV heraus wollen, sollteste mit dem VM einen Aufhebungsvertrag (einzige Möglichkeit) abschliessen.

    Ich ändere Deinen Entwurf einmal ab:

    Absender, Datum

    Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung in der STRASSE, Nr, STADT,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich den Mietvertrag vom --------- über die o.a. Wohnung zum 30.09.2016, hilfsweise dem nächst möglichen Termin.

    Folgende Person/Dame/Herr (siehe Anlage) würde gerne ab dem 01.10.2016 ein Mietverhältnis über die o.g. Wohnung mit ihnen eingehen.
    Ich bitte Sie höflich um Überprüfung und sehe Ihrer Nachricht gerne entgegen.
    Bis dahin verbleine ich
    mit freundlichen Grüssen

    Wenn unmittelbar nach einen Auszug wieder vermietet wird wäre es doch recht schwierig auf wessen Part der Mangel/Beschädigung zutrifft. Da müßte ja der Mangel bei Auszug und beim folgenden Einzug übersehen worden sein..

    Ich meine hier besteht ein Irrtum. Ich verstehe es so, dass ein Mangel, der nicht unmittelbar beim Auszug erkannt wurde, erst etwas später, gemeint ist. Diesen Mangel kann der VM 6 Monate nach Auszug geltend machen, aber nicht den Mangel, der erst nach 6 Monaten festgestellt/erkannt wird.

    Beziehe mich auf #2


    Weshalb zerredest Du das Thema? Das Posting in #2 ist eindeutig und korrekt.

    Hallo Benjamin,

    "Die Wohnung stellte sich nach wenigen Tagen dort nicht als fertig renoviert heraus. Bei der Besichtigung ungefähr eine Woche vor Einzug waren nur noch kleinere Arbeiten geplant, die bis zum Einzugstermin erfüllt sein sollen ..."
    - Die Mietsache gilt als gemietet in dem Zustand, den sei bei der Übergabe hat - es sei denn, dass der Vermieter dem Mieter bei der Übergabe mietvertraglich noch irgendwelche Zugeständnisse macht.

    "Die Hauptgründe für meine fristlose Kündigung sind folgende: ..."
    - Fristlos??? Dass ich nicht lache. Die Wohnung ist doch nutzbar, oder?

    "...stieß beim Verwalter auf taube Ohren, weshalb dieser Vorschlag nun direkt zum Eigentümer geschickt wurde, zusammen mit einem Mietaufhebungsvertrag. Die Verwaltung bezeichnete das Anliegen als lächerlich."
    - Zurecht. Dein Vertragspartner ist übrigens Dein im MV genannter VM, nicht irgendeine Verwaltung.

    "Ich will das Zimmer mit möglichst geringem Verlust und möglichst schnell loswerden. Was ist ihr Rat?"
    - MV "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt) schriftlich nachweislich kündigen.

    Darf der Vermieter nach einer Wohnungsübergabe mit Protokoll nochmal in die Wohnung und Schäden aufnehmen und diese einem in Rechnung stellen?


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Der VM darf natürlich sein Eigentum betreten.

    Auch umgekehrt. Man kann immer behaupten: "das war ja schon bei Einzug". Meine Meinung, wenn der Föhn defekt war gibt es Kurzschluß. Zur Kontrolle den Föhn in eine andere Steckdose einstecken, dann wird man sehen woher der Kurzschluss kommt.


    Und wenn dann der zweite Gutachter seine Arbeit gemacht hat, bewegen wir uns kostenmässig NOCH im dreistelligen Eurobereich...:(

    Sind die Fristen oben dann immer noch richtig? (Ich bin ja nicht dafür verantwortlich, dass mein Ex-Vermieter einmal die HK und einmal die "anderen" NK zu unterschielichen Zeiträumen abrechnet)


    Das macht nichts, die Frist von einem Jahr für die HK- oder NK-Abrechnung gilt m.E.

    Hallo,

    ja, wenn die Welt so einfach wäre. Als WG tauscht man jedes Jahr einen Bewohner aus und kann dann niemals eine Mieterhöhung kriegen, weil immer irgendeiner weniger als 12 Monate dort wohnt.

    Funktioniert leider nicht. Die Dauer des Mietvertrages zählt.

    Gruß
    H H

    Soweit das Wort zum Montag...:D


    Also ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, jedenfalls hat meine Freundin nichts bekommen (wundert mich jetzt auch, wo ihr es sagt).
    Die Frage ist aber, ob der Vermieter einfach einen Handwerker bestellen darf und die Kosten dann auf meine Partnerin 'umwälzen' darf, ohne vorher darüber zu informieren, bzw in unserem Fall.


    Es gibt m.W. mehrere Möglichkeiten:
    Wie im vorliegenden Fall, nach Beendigung des Mietverhältnisses darf er das, zumal er den Mangel bei der Übergabe mdl. gerügt hatte.
    Oder, was man auch annehmen könnte: Er hätte die EX-Mn erst auffordern (und evtl. sogar in Verzug setzen) müssen.

    Hallo revoman2006,

    "Ich bin aus meiner alten Wohnung Ende Februar ausgezogen."
    - Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    "Die 6 Monate “Überlegungsfrist“ ist ja nun rum. Kann ich jetzt einfach die Kaution (+Zinsen) zurückfordern oder kann der VM dann immernoch wegen irgendwelchen nicht erstellten NK-Abrechnungen die Kaution zurückhalten?"
    - Ja, aber nur noch in Höhe von einer evtl. Nachzahlung, max. Höhe (erfahrungsgemäss) zwei Monats-NK-Abschläge:

    "Ich verstehe das so, dass der VM innerhalb der 6 “Monatsfrist“ eine Begründung mir schicken hätte müssen."
    ... und seine Ansprüche definieren.

    Hallo Werner,
    Du bist aber "lustich"...

    Wenn Dir der Vermieter mietvertraglich garantiert, dass dort nicht eingebrochen wird, kannste ja ruhig schlafen. Wenn das Gegenteil Dich aber so psychich belastet, würde ich sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    In unserer EG-Wohnung ist bspw. die Eingangstür ausgerüstet mit Sicherheitsbeschlägen und dazu passenden verstärkten Winkelschliessblechen mit Spezialbolzen, die Balkontür wurde von mir persänlich umgerüstet auf Pilzkopfverriegelungen.

    Auch wenn du Handwerker bist (der war ich auch mal) hättest du die Arbeiten nicht ausführen dürfen, oder hast du einen konzessionierten Betrieb?


    Auch ohne Konfession gelang es mir neulich, eine Herdanschlussdose https://www.amazon.de/Kopp-791190-194002002-Herdanschlussdose-UP-Standard/dp/B0002YYZN2/ref=sr_1_2?s=diy&ie=UTF8&qid=1474022000&sr=1-2&keywords=herdanschlussdose korrekt auzuwechseln...:p;)

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