In der Zusatzvereinbarng steht:
"Dem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten."
-Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?
Antwort überflüssig, auf den Arm nehmen können wir uns auch selbst.