Mieterhöhung, Mitbewohnerwechsel, Fristen

  • Hallo,

    wir haben eine 3er WG. Jeder Mitbewohner steht gleichberechtigt im Mietvertrag. Der Mietvertrag besteht seit über einem Jahr. Deswegen ist wahrscheinlich eine Mieterhöhung (Mietspiegelverweis) prinzipiell rechtens.

    Allerdings sind die JETZIGEN Mitbewohner erst vor wenigen Monaten eingezogen und auch durch Änderungsverträge offiziell im Mietvertrag eingetragen worden. Könnte dies die Sperrfrist verlängern? Ich denke es wäre ein wenig unfair wenn man ein Zimmer für 250 EUR gemietet hat und ein Monat danach kommt schon die erste Mieterhöhung reingeflattert.

  • Die Frist wann eine Mieterhöhung erfolgen darf richtet sich nach der Dauer des Mietvertrages, nicht danach wann Personen der Partei Mieter gewechselt haben.

    Es steht jedem Mieter frei die Mieterhöhung "zu umgehen" in dem er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

    Der Partei Mieter als ganzes wohlgemerkt.

  • Hallo,

    ja, wenn die Welt so einfach wäre. Als WG tauscht man jedes Jahr einen Bewohner aus und kann dann niemals eine Mieterhöhung kriegen, weil immer irgendeiner weniger als 12 Monate dort wohnt.

    Funktioniert leider nicht. Die Dauer des Mietvertrages zählt.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    ja, wenn die Welt so einfach wäre. Als WG tauscht man jedes Jahr einen Bewohner aus und kann dann niemals eine Mieterhöhung kriegen, weil immer irgendeiner weniger als 12 Monate dort wohnt.

    Funktioniert leider nicht. Die Dauer des Mietvertrages zählt.

    Gruß
    H H

    Soweit das Wort zum Montag...:D

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