Reparatur Herddose nach Auszug in Rechnung gestellt - Ohne Ankündigung

  • Hallo zusammen,
    meine Freundin ist aus ihrer Wohnung ausgezogen.
    Bei der Wohnungsübergabe bemerkte der Vermieter, dass aus der Anschlussdose des Herdes nur die Kabel lose raushängen, d.h. die DOse fehlt,.
    Die Küche wurde von meiner Freundin von ihrer Vormietering übernommen. D.h. dieser Zustand muss bei Einzug bereits so geherrscht haben.
    Die Küche hat meine Freundin dann aber mitgenommen, sodass eine leere Küche übergeben wurde.

    Jetzt kommt Post, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt hat um eine Dose (Kostenpunkt 8€) zu installieren. Rechnung: 90€.

    Er hat aber nie gesagt, dass er das zu Lasten meiner Freundin machen lassen wird.
    Kann er dann die Rechnung stellen?
    Ist es rechtens ohne Einwilligung bzw. ohne zu informieren einen Handwerker zu Lasten meiner Freundin zu bestellen?

    Ich bin Handwerker und hätte das auch selber machen können (für deutlich weniger als 90€).


    Fühlen uns ein wenig hintergangen. Daher wollte ich bei euch mal nachfragen.

    Viele Grüße und danke schonmal.
    Mattes


  • Ich bin Handwerker und hätte das auch selber machen können (für deutlich weniger als 90€).


    Auch wenn du Handwerker bist (der war ich auch mal) hättest du die Arbeiten nicht ausführen dürfen, oder hast du einen konzessionierten Betrieb?

    Aber, als die Küche abgebaut wurde, kam doch der Pfusch zum Vorschein. Warum hat deine Freundin dich nicht als "Handwerker" sofort informiert?

  • Hallo zusammen und danke für die Antworten.

    Also ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, jedenfalls hat meine Freundin nichts bekommen (wundert mich jetzt auch, wo ihr es sagt).

    Die Frage ist aber, ob der Vermieter einfach einen Handwerker bestellen darf und die Kosten dann auf meine Partnerin 'umwälzen' darf, ohne vorher darüber zu informieren, bzw in unserem Fall. Darum geht es ja eigenlich.
    Vielleicht hat da ja jemand von euch eine Idee, wie das rechtlich ist.

    Viele Grüße,
    Mattes


  • Also ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, jedenfalls hat meine Freundin nichts bekommen (wundert mich jetzt auch, wo ihr es sagt).
    Die Frage ist aber, ob der Vermieter einfach einen Handwerker bestellen darf und die Kosten dann auf meine Partnerin 'umwälzen' darf, ohne vorher darüber zu informieren, bzw in unserem Fall.


    Es gibt m.W. mehrere Möglichkeiten:
    Wie im vorliegenden Fall, nach Beendigung des Mietverhältnisses darf er das, zumal er den Mangel bei der Übergabe mdl. gerügt hatte.
    Oder, was man auch annehmen könnte: Er hätte die EX-Mn erst auffordern (und evtl. sogar in Verzug setzen) müssen.

  • Hallo Mattes,

    meine Einschaetzung: Deine Freundin war durch die mit dem Vormieter vereinbarte Uebernahme der Kueche zur Rueckgabe Wohnung mit ordentlicher Herdanschlussdose verpflichtet. Dadurch wurde dem Vermieter naemlich die Moeglichkeit genommen, den Vormieter fuer die fehlende Dose in Anspruch zu nehmen.

    Der Vermieter hat einen Anspruch auf eine "fachgerecht" ausgefuehrte Reparatur. Arbeiten am 230 Volt Netz sind nur dann "fachgerecht" erledigt, wenn sie von einer im Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers eingetragenen Elektrofachkraft ausgefuehrt wurden. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du das nicht bist. Im Endeffekt streitet Ihr Euch also um 10 Euro, fuer die Du - auch nur vielleicht - eine guenstigere Fachkraft gefunden haettest.

    Grundsaetzlich muss der Vermieter eigentlich eine Nachfrist zur Reparatur setzen. Dies gilt dann nicht, wenn die Behebung verweigert wurde. Hat Deine Freunding also bei der Uebergabe gesagt, das habe ich schon so uebernommen, das repariere ich nicht oder aehnliches, dann darf der Vermieter einen eigenen Elektriker bestellen und das in Rechnung stellen. Wenn nicht, waere die Berechnung der Kosten an Euch wohl nicht gestattet.

    Nicht vergessen duerft Ihr aber, dass Deine Freundin fuer den Mietausfall durch eine eventuelle Nachfrist schadenersatzpflichtig ist. Ist die Wohnung also z.B. schon weitervermietet, waere das mit Sicherheit teurer als EUR 90,-. In so einem Fall ist der Vermieter lediglich seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen, in dem er die Reparatur schnell selber in Auftrag gegeben hat. Schon alleine die Brieflaufzeit mit der Aufforderung, die Reparatur vorzunehmen, haette hoehere Kosten verursacht. Das ist zwar ein strittiger Punkt, aber ich meine, ein derartiges Urteil schon mal gelesen zu haben.

    Alles in allem ist es wegen dem in Rede stehenden Betrag sicherlich nicht empfehlenswert, hier Streit anzufangen oder gar eine Klage einzureichen.

    cu
    Guenni

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