Nebenkostenabrechnung richtig?

  • Hallo zusammen,

    jedes Jahr wenn ich meine Betriebkostenabrechnung bekomme zweifel ich an der Richtigkeit der Abrechnung. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen und sagen ob mein Vermieter etwas falsch macht oder ich einfach nur ein Zweifler bin und die Kosten in Ordnung sind.

    Folgende Infos zur Wohnsituation:

    Wir wohnen in einer 74 Quadratmeter großen Wohnung. Heizung und Warmwasser werden über eine Gaszentralheizung gemacht. Für jede Wohnung gibt es einen Heizkostenzähler direkt nach dem heizkessel und für Warmwasser gibt es einen Wasseruhr. Strom für Hausflur und Keller wird über einen separaten Zähler ermittelt.

    Jetzt zu den Daten die uns in Rechnung gestellt werden.

    Heizleistung 905 kWh - Preis 0,10€ pro kWh

    Warmwasser 21 m³ , für die Erwärmung der 21 m³ werden 3990 kWh (190 kWh/m³) berechnet. Das erscheint mir viel zu hoch, wie seht ihr das?

    Für die gemeinschaftlichen Energiekosten werden 0,38 € pro Quadratmeter und Monat berechnet. Ist das rechtens? Dieser Wert hat sich über die letzten Jahre auch nie geändert, ist also unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Für die Gemeinschaftlichen Energiekosten gibt es keinen Zähler, aber 337,88€ pro Jahr nur für Wärmeverlust des Heizkessels erscheint mir mehr als reichlich. Muß nihct des gesamte Gasverbrauch des Heizanlage zu Grunde gelegt werden oder ist der tatsächliche Gesamtverbrauch egal und der Vermieter darf eine solche Pauschale nehmen?

    Die anderen Gebühren sind Zählergebühr 65€, Grundgebühr 15€, Kaminkehrer 25€, Kaltwasser 52m³ 93,60€, Grundgebühr 15€ Abwasser 105,04€, gemeinschaftlicher Strom 128,14€ Heizungsbetreuung 60€, Grundsteuer 203,93€, Gebäudeversicherung 68,47€

    Hauptsächlich sind mir die Kosten für die Warmwasserbereitung und die gemeinschaftlichen Energiekosten suspekt. Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

  • Die Abrechnung macht der Vermieter. Ich möchte auch einen Termin mit ihm machen damit erst mir das mal alles erklärt, aber es wäre gut wenn ich dann schon ein bisschen aufgeschlaut bin.

  • Die Abrechnung macht der Vermieter. Ich möchte auch einen Termin mit ihm machen damit erst mir das mal alles erklärt, aber es wäre gut wenn ich dann schon ein bisschen aufgeschlaut bin.


    Hier wirst Du "aufgeschlaut": Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
    Betriebskostenverordnung, bitte beachten, ob die einzelnen Positionen auch vereinbart wurden oder eben die ganze BetrkVO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
    Bei weiteren Fragen, bitte...

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (2. Oktober 2012 um 23:08)

  • Diese Veordnungen habe ich schon gelesen, mein Problem ist das ich diese nicht interpretieren kann. Ich weiß das laut Mietvertrag die 70/30 Regel in Frage kommt, trotzdem verstehe ich noch nicht wie ich jetzt meine Heizkosten selber ausrechnen kann. Wenn ich es richtig vertehe brauche ich noch Gesamtfläche von Haus und den tatsächlche Gasverbrauch. Fakt ist das ich aber in erste Linie nicht vertehe das man bei einer Gaszentralheizung 190kWh pro Kubikmeter Warmwasse braucht und wie erst an diesen Wert kommt. Zweitens ist mir nicht klar wieso für die Gemeinchftlchen Ernegiekosten (Flur, Waschküche, Wärmeverlust) ein Fixbetrag mal Quadratmeter genommen wird. Vor allem, egal wie das ganze aufgeschlüsselt wird steht der gesamte Gasverbrauch erstmal als Gesamtkosten (zzgl. Betriebskosten) im Rau die dann eben über die Schlüssel der Heizkostenverordnung verteilt werden, oder sehe ich das falsch?

  • Dirk955i:

    "Diese Veordnungen habe ich schon gelesen, mein Problem ist das ich diese nicht interpretieren kann. Ich weiß das laut Mietvertrag die 70/30 Regel in Frage kommt, trotzdem verstehe ich noch nicht wie ich jetzt meine Heizkosten selber ausrechnen kann."
    Ich auch nicht. Ich vermute, dass die Heizkörper keine HKVs haben und der VM nach irgendwelchen (mir) nicht nachvollziehbaren Schlüsseln die Kosten für Heizung und WW_Bereitung "ermittelt" hat. Ob das so i.O. ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Kannst ja mal die Abrechnung scannen und hier einstellen. (Ohne Erfolgsgarantie...)

  • Ja das kann ich mal machen, aber eigentlich steht nicht mehr auf der Abrechnung als das was ich geschrieben habe.

    Interessant wäre für mich zu wissen wie man es richtig machen könnte und genau das verstehe ich in der Heizkostenverordnung eben nicht ganz.

    Vielleicht mache ich mal ein Beispiel mit erfundenen Zahlen und irgend jemand schreibt mal eine Beispiel Rechnung dazu.

    Haus 200qm , Wohnung 1- 75qm , Wohnung 2- 65qm , Wohnung 3- 35qm.
    Heizleistung , Wohnung 1 - 1000kwh , Wohnung 2 - 1500kwh , Wohnung 3 - 750kwh
    Warm Wasserverbrauch , Wohnung 1 - 25qm , Wohnung 2 - 20qm , Wohnung 3 - 15qm

    Die Verteilung findet 70/30 statt.

    Was jetzt wohl noch fehlt ist die Angabe über den Gasverbrauch, ich nehme mal 10000kwh an.

    Jetzt habe ich keinen Plan wie man die an zu rechnenden Verbräuche auf die Wohnungen verteilt und wie der gemeinschaftliche Verbrauch für Hausflur und Keller, Wärmeverluste aufgeteilt werden, diese werden ja nicht mit einem Wärmemengenzähler ermittelt.

  • Hi Dirk,

    ich versuche es mal, jedoch etwas anders, so wie ich es selbst als Vermieter mache bzw. von einem Profiunternehmen, damit Du das Prinzip verstehst:

    "Vielleicht mache ich mal ein Beispiel mit erfundenen Zahlen und irgend jemand schreibt mal eine Beispiel Rechnung dazu."

    Haus 200qm, Wohnung 1- 75qm , Wohnung 2- 65qm , Wohnung 3- 35qm, Whng 4- 25qm. - Auf diese Wohnflächen sind 30% der Heizkosten anteilmässig zu verteilen. Soweit klar?

    Heizleistung (welche ermittelt wurde aufgrund der Verbräuche der einzelnen Heizkörper): Wohnung 1 - 1000kwh , Wohnung 2 - 1500kwh , Wohnung 3 - 750kwh, Whng 4 - 500kWh - in der Summe sind das 70% der Heizkosten.
    Wichtig: Heizkosten sind hier also die, die für die Heizung der Immobilie verballert werden, über den Daumen meist 75% der Gesamtheizkosten.

    Die restlichen meist 25% gehen in die Warmwasserbereitung:
    Warm Wasserverbrauch , Wohnung 1 - 25m³, Wohnung 2 - 20m³, Wohnung 3 - 15m³, Whng 4 - 10m³. (das hoch drei ³ bekommste durch gleichzeitig AltGr und 3 drücken)
    Die Verteilung findet 70/30 statt, also wie gehabt 30% auf die Einzelwohnungsflächen, 70% auf die Verbräuche der Wohnungen.

    Die o.g. 75% und 25% können am sichersten ermittelt werden, indem je ein Wärmemengenzähler in Heiz- und Warmwasserkreis installiert wurde und die Anzeigen dann zueinander in ein Verhältnis gesetzt werden. Bei meiner Immobilie waren es bspw. im letzten Abrechnungszeitraum 77,31% Hzg und 22,69% WW.

    "Was jetzt wohl noch fehlt ist die Angabe über den Gasverbrauch, ich nehme mal 10000kwh an."
    Und jetzt beginnt der leicht zu vermeidende Trugschluss: Der Gasverbrauch wird nicht in kwh, sondern in Euro angesetzt, ebenso die Kosten für Anlagenwartung, Schorni, Anlagenstrom, Betriebsraumreinigung, Berechnungskosten falls Provider vorhanden.
    So müsste es eigentlich klappen... Irrtum vorbehalten.

    "Gemeinschaftsräumlichkeiten ohne Heizkörper kann man beheizungsmässig weglassen. Allgemeinstrom kann man aufteilen (wenn keine Extrazähler vorhanden sind) 50/50. Wärmeverluste berücksichtige ich nicht (auch mein Provider nicht). Das ganze System basiert eigentlich darauf, dass die Einzelverbräuche+Grundflächen zueinander in's Verhältnis gesetzt werden und die Gesamtheizungskosten erheben.

  • Danke, jetzt hab ich grob verstanden wie man es aufteilt. Die fehlenden 25qm die sich bei meinem Beispiel ergeben haben waren für die gemeinschaftlich genutzten Kellerräume und Treppenhaus (Heizkörper vorhanden) gedacht.

    Wie man m³ schreibt weiß ich, bei mir allerdings nicht ALTGR weil ich vom Tablet aus schreibe. Da das schreiben beim Tablet eh bescheiden ist wollte ich darauf verzichten.

  • Dirk955:

    "Danke, jetzt hab ich grob verstanden wie man es aufteilt. Die fehlenden 25qm die sich bei meinem Beispiel ergeben haben waren für die gemeinschaftlich genutzten Kellerräume und Treppenhaus (Heizkörper vorhanden) gedacht."
    Und wer bezahlt die...?
    Wenn ich einen HK oder die Rohrverluste nicht zähle, werden diese Verbräuche automatisch prozentual auf die gezählten Heizkörper aufgeteilt.

    "Wie man m³ schreibt weiß ich, bei mir allerdings nicht ALTGR weil ich vom Tablet aus schreibe."
    Alles klar... (siehe auch Dein erster Beitrag):cool:

    Natürlich müsstest Du den Gasverbrauch wissen, falls der VM - was ich befürchte - die Kosten über die Kilowatt-Umwege ermittelt haben sollte, welches ich mich nicht bemühen werde zu beherrschen. afaik machen die Provider das auch nicht, nach dem Motto: Warum schwierig, wenn's auch einfach geht?":)

  • Ich habe gerade mit unserem Vermieter telefoniert. So wie es aussieht hat erst die Abrechnungen immer gewürfelt bzw. so verteilt wie erst es für richtig hält, jetzt bin ich erst mal ziemlich angepisst.

    Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird? Solche Regelungen habe ich in der Heizkostenverordnung nirgends finden können. Das ganze schon über ein paar Jahre, toll. Jetzt hab ich die Arbeit und kann gucken wie es richtig sein könnte.

  • Dirk955i:

    "Ich habe gerade mit unserem Vermieter telefoniert. So wie es aussieht hat erst die Abrechnungen immer gewürfelt bzw. so verteilt wie erst es für richtig hält,"
    Kennst Du den § 263 StGB?

    "Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird?"
    Nein.

  • Zitat

    "Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird?"

    der war gut ...

  • Naja, gut jetzt weiß ich halt das ich bzw. meine Freundin die letzten Jahre richtig übers Ohr gehauen wurden. Nun besteht natürlich die Frage der Einspruchsfrist bzw. der Verjährung. Mir sind die Unterschiede nicht ganz klar, kann ich zu viel gezahltes Geld nur 12 Monate nach Rechnungseingang zurück fordern oder gelten diese 3 Jahre Verjährungsfrist? Zum Glück sind in der 12 Monatsfrist noch 2 Abrechnungen, trotzdem hat meine Freundin auch die Jahre zuvor wohl viel zu viel bezahlt.

  • Hallo Dirk,
    da hier womöglich noch mehr granhängt, empfehle ich Dir, mit sämtlichen Unterlagen einen Fachanwalt aufzusuchen.
    Hier endet nämlich die legale Möglichkeit der Meinungsäusserung, und (unerlaubte) Rechtsberatung würde beginnen.

    "...ich bzw. meine Freundin die letzten Jahre richtig übers Ohr gehauen wurden. Nun besteht natürlich die Frage der Einspruchsfrist bzw. der Verjährung. Mir sind die Unterschiede nicht ganz klar, kann ich zu viel gezahltes Geld nur 12 Monate nach Rechnungseingang zurück fordern oder gelten diese 3 Jahre Verjährungsfrist? Zum Glück sind in der 12 Monatsfrist noch 2 Abrechnungen, trotzdem hat meine Freundin auch die Jahre zuvor wohl viel zu viel bezahlt."
    Einsprüche sind immer "gut" bzw. ratsam in diesen Fällen.
    Dein RA sollte auch mal den Sachstand einer strafrechtlichen Bewertung unterziehen.

  • Den Weg zu einem Anwalt wollte ich mir sowohl aus finanzieller als auch das es dem Vermieter gegenüber gleich so drohend wirkt eigentlich sparen.

    Ich werde meinen Einspruch erstmal gegen alle gemachten Nebenkostenabrechnungen einlegen, welche Ansprüche dann noch geltend gemacht werden können muß dann eine andere Stelle entscheiden.

  • Also in einem aktuell mir bekannten Fall dieser Art fordert der Anwalt seit 2007, ich bin aber der Meinung dass 2007 bereits verjährt ist und 2008 noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt.

    Denn 3 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist,
    die Abrechnungsfrist für 2008 endet 31.12.2009
    3 Jahre Verjährung 2010, 2011, 31.12.2012

  • Vielen Dank für die Info. Wenn das so ist wäre es für uns super, da 2007 lediglich 2 Monate abgerechnet wurden. Ich habe erst mal Einspruch gegen alle bis jetzt erhaltenen Abrechnungen eingelegt. Was ich am Ende geltend machen kann wir wohl ein Anwalt oder ein Gericht entscheiden müssen.

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