Beiträge von Mainschwimmer

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    Aus nachvollziehbaren Gründen wird überall die Zusendung per Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen empfohlen.


    Warum so kompliziert, wenn es auch einfacher geht? Es reicht doch vollkommen, wenn die Briefe per Einwurfeinschreiben auf den Weg geschickt werden. Da bestätigt der Postbote, die Zustellung und die ist dann anhand der Einlieferungsnummer im Internet nachvollziehbar.

    - es kommt im oberen Bad nur lauwarmes Wasser an

    diesen Mangel schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen rügen

    - das Treppenhaus ist eine einzige Baustelle

    diese Baustelle war doch auch bei der Besichtigung der Wohnung, oder wurde erst danach mit den Arbeiten begonnen? Dieser Mangel berechtigt zu einer Mietminderung, wenn durch Dreck und Lärm die Wohnqualität leidet.

    - die Dachterrasse ist nicht fertig obwohl es der Vermieter zugesagt hat

    Wenn die Dachterrrasse nicht nutzbar ist muss für diesen Teil der Wohnung auch keine Miete entrichtet werden.

    -die kompletten Internetleitungen sind tot und müssen neu gelegt werden obwohl ich gesagt hab das ich das zum arbeiten brauche.

    Wurden diese Leitungen im Mietvertrag zugesichert?

    - bei der Übergabe musste meine Frau komplett die Wohnung putzen obwohl angeblich eine Putzfrau da gewesen sein sollte.

    Das dürfte wohl nicht so gravierend sein, um Schadensersatz o.ä. zu beanspruchen, oder?

    - es ist nur eine kleine Mülltonne für 3 Parteien da.

    Das glaube ich nicht. In der Regel gibt es eine Biotonne, eine Restmülltonne und eine Papiertonne. Wenn die Größe der Gefäße nicht ausreicht sollte der VM größere auf Kosten der Mieter beantragen

    - und noch paar kleinere Sachen.

    Wie ist denn das mit der Gleichbehandlung von Mietern? Hat eigentlich ein Energie-, Bedarfs-oder Verbrauchsausweis für eine Wohnung Einfluß auf eine Mieterhöhung?

    Nö, der hat nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Wohnung einen Einfluss.

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    Wer bestellt den Anstreicher,

    Der Eigentümer des Hauses, der auch den Dachdecker bestellt, wenn es ins Dach reinregnet.

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    und wer trägt die Kosten ?

    Na, wer wohl?

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    Ich freue mich auf eine rechtliche Auskunft

    Die kriegst du bei Gericht, eventuell auch von einem Anwalt oder von deiner Interessenvertretung Haus&Grund. Hier gibt es Ratschläge, Tipps und Meinungen.

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    Ich weiß nicht ob es drei vergleichbare Wohnungen mit den aufgeführten Eckdaten und Mängeln gibt und der höhere Mietpreis gerechtfertigt ist.


    Aber diese 3 Wohnungen müsste der Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren genannt haben, wenn nicht, dann ist diese Mieterhöhung nicht gültig.

    Zitat

    Aber wir haben in 6 Jahren Miete in Höhe von ca. 35.000 € gezahlt.

    Was soll das denn jetzt? Es ist üblich, dass in Deutschland für das Wohnen in einer Wohnung Miete bezahlt wird.

    Zitat

    Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?

    Wenn tatsächlich keine Vergleichswohnungen exakt beschrieben sind, dann ist der Brief auch kein förmliches Mieterhöhungsverlangen und ich würde garnichts machen, denn ich muss meinen Vermieter nicht auf seine Fehler aufmerksam machen.

    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/101114.htm]Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin[/url]

    Wenn ich das richtig verstehe, ist das Mietverhältnis bis heute nicht wirksam gekündigt worden, oder?

    Jetzt bin ich buff. Also wenn ein Vermieter eine Kündigung nicht aktzeptiert ist man gezwungen da wohnen zu bleiben. Ich habe schrieftlich gekündigt ja aber diese hat er mir nie bestätigt. Es ist halt die Datei noch vorhanden auf dem Rechner. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mir einen Anwalt nehmen

    Wie finde ich heraus ob meine Kündigung wirksaqm war ?

    Da musst du garnicht suchen. Du hättest in deinem Fall entweder mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, oder aber vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen können. Erst wenn der sich geweigert hätte, wäre eine außerordentliche Kündigung möglich gewesen. Da du dich aber nicht an die Regeln gehalten hast, musst du jetzt für deine Fehler bezahlen.

    Widersprichst du dem Mahnbescheid, wird die Sache vor Gericht gehen. Und das heißt dann für dich, dass du die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bezahlen darfst.

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    Wie ist hier die Rechtslage ?


    Das frage bitte den Anwalt, der auch die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht vertritt. In diesem Forum versuchen Laien das Mietrecht aufzudröseln, andere Rechtsgebiete bedeuten auch andere Laien. Oder noch besser entsprechende Fachanwälte.

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    Ich würde am liebten keinen mehr hier reinlassen, dann gibts kein "Kaufen wie gesehen" ,
    dann gibts nur Kaufen Ohne sehen...

    Wenn du die dann folgende Reaktion des Noch-Eigentümers vertragen kannst, dann kannst du das machen. Du bist nämlich dazu verpflichtet, Besichtigungen zu ermöglichen. Wie und wann kannst du hier nachlesen: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

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    Was ist wenn wir nach der Frist NICHTS neues haben??

    Dann kann der neue Eigentümer eine Räumungsklage beantragen. Und was dann bedeutet, muss ich wohl nicht erzählen, oder?

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