Rückwirkende Mietminderung aufgrund vom Lärm

  • Halli hallo ,

    ich wohne derzeit in einer großen Wohngemeinschaft (10 Personen), natürlich gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, doch jetzt möchte einer der Mitbewohner eine rückwirkende Mietminderung aufgrund von permanenter zu Lauter Musik am Wochende. Meine Frage an euch ist nun inwiefern ist eine rückwirkende Mietminderung in diesem Fall möglich und ist überhaupt eine Mietminderung in einer großen Wohngemscheinschaft möglich ? Danke schon mal im vorraus für die Antworten.

  • Ja das dacht ich mir auch leider ist die Situation etwas prikärer, da es sich hierbei auch um den Hauptmieter handelt. Ich habe bis jetzt im Internet nur Einzelfälle gefunden. Bewegt er sich hier auf irgend einer Rechtlichen Grundlage ?

  • Nun ist die Frage: Wie ist der Vertrag gestaltet:

    a) Gibt es EINEN Mietvertrag, mit einem Vermieter und zehn Mietern,

    oder
    b) gibt es einen Mitertrag mit einem Vermieter und einem Mieter, und der Mieter hat mit neun weiteren Untermietern Untermietverträge?

    zu a) Die Zehn Mieter zählen als EIN Vertragpartner gegenüber dem Vermieter. Sie bilden eine GbR. Sie haften gesamtschuldnerisch für alles, was in der Wohnung abgeht. Wenn jetzt einer der zehn Mietminderung geltend macht, dann nur bei Mängeln, die der Vermieter zu vertreten hat. Wenn der Mangel von der Mieterseite aus verursacht wird, kann diese Mieterseite nicht gleichzeitig Mietminderung geltend machen.

    zu b)
    Ein Untermieter kann gegenüber seinem Vermieter (also dem untervermietenden Mieter) Mietminderung geltend machen, wenn
    a) der Vermieter den Mangel zu vertreten hat
    b) der Vermieter nachweislich mit dem Mangel konfrontiert wurde und Mietminderung angekündigt wurde
    c) der Vermieter nichts dagegen unternommen hat.

    Eine rückwirkende Mietminderung ist also nur möglich, wenn der Mangel angezeigt wurde und die vollen Zahlungen unter Vorbehalt erfolgt sind.
    VORSICHT: Gerade bei WG's kommt es vor, dass jeder Untermieter seinen Mietanteil an den Hauptvermieter (also quasie den Eigentümer) überweist. Da er jedoch nicht dafür verantwortlich ist, wenn der Hauptmieter seine Untermieter nicht unter Kontrolle hat, betrifft die Mietminderung nicht ihm. Der Eigentümer hat das Recht auf volle Miete. Du müsstest also die geminderte Miete an den Hauptmieter zahlen und er müsste die volle Miete an den Eigentümer zahlen.

  • Ja das dacht ich mir auch leider ist die Situation etwas prikärer, da es sich hierbei auch um den Hauptmieter handelt. Ich habe bis jetzt im Internet nur Einzelfälle gefunden. Bewegt er sich hier auf irgend einer Rechtlichen Grundlage ?

    Das kam schneller als mein Geschreibsel.
    Somit dürfte wohl b) gemeint sein.

  • Ja genau er ist als MIeter des Objekts also als Hauptmieter eingetragen und wir sind die Untermieter.
    Also kann er das nur rückwirkend machen wenn er es angezeigt hat ??

    Es git es in dem Fall ja um keine Mängel sondern nur um eine Lärmbelästigung die zumeist auch nur am Wochende ist.

  • Zitat

    Ja genau er ist als MIeter des Objekts also als Hauptmieter eingetragen und wir sind die Untermieter.

    Auch vermeidbare Lärmbelästigung wie z. B. zu laute Musik, egal in der Woche oder am WE, ist ein Mangel.

    Allerdings was habt Ihr als Untermieter damit zu tun wenn der Hauptmieter die Miete mindert?

    Zitat

    Also kann er das nur rückwirkend machen wenn er es angezeigt hat ??

    Er kann die Miete ab dem Zeitpunk rückwirkend, im Voraus geht ja wohl schlecht, die Miete mindern ab dem der Mangel bekannt war.

    Allerdings muß er den Vermieter zeitnah, nicht erst nach Monaten, über den Mangel informieren und in ihn auffordern für Abhilfe zu sorgen.

    Das Problem in diesem Fall ist aber das er (der Hauptmieter) der Vermieter der "lärmenden" Mieter ist. Also müßte er sich bei sich selbst beschweren und bei sich selbst die Miete mindern. Verstanden?:o

  • ich wohne derzeit in einer großen Wohngemeinschaft (10 Personen), natürlich gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, doch jetzt möchte einer der Mitbewohner eine rückwirkende Mietminderung aufgrund von permanenter zu Lauter Musik am Wochende. Meine Frage an euch ist nun inwiefern ist eine rückwirkende Mietminderung in diesem Fall möglich und ist überhaupt eine Mietminderung in einer großen Wohngemscheinschaft möglich ?


    Kommt drauf an, wie laut Euer Vermieter ist.

  • Ja das dacht ich mir auch leider ist die Situation etwas prikärer, da es sich hierbei auch um den Hauptmieter handelt. Ich habe bis jetzt im Internet nur Einzelfälle gefunden. Bewegt er sich hier auf irgend einer Rechtlichen Grundlage ?

    Der Vermieter möchte Miete mindern? Interessant!
    Bei wem möchte er denn die Miete mindern? Bei der Hausverwaltung?

    Ist er Hauptmieter kann er die betreffenden Untermieter höchstens mal abmahnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ist er Hauptmieter kann er die betreffenden Untermieter höchstens mal abmahnen.

    Oder sein Vermieter ihn, da er ja für seine Untermieter verantwortlich ist.

    § 540
    Gebrauchsüberlassung an Dritte

    2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

  • Oder sein Vermieter ihn, da er ja für seine Untermieter verantwortlich ist.

    § 540
    Gebrauchsüberlassung an Dritte

    2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

    Das könnte natürlich auch passieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe zwei Fragen, weil ich nicht mehr durchsteige:

    Person A: Hauptvermieter
    Person B: Hauptmieter und gleichzeitig Untervermieter
    Person(en) C: Untermieter

    Wer ist der Krachmacher (A, B oder einer von C)?
    Wer will bei wem die Miete mindern (B bei A oder einer von C bei B?)

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