ZitatNun meine Frage, wer weiß, wieviel Prozent Mietminderung mir dafür zustehen.
Dafür gibt es Tabellen im Internet, nennen sich Mietminderungstabellen. Erwarte bitte nicht, dass hier jemand für dich auf die Suche geht.
ZitatNun meine Frage, wer weiß, wieviel Prozent Mietminderung mir dafür zustehen.
Dafür gibt es Tabellen im Internet, nennen sich Mietminderungstabellen. Erwarte bitte nicht, dass hier jemand für dich auf die Suche geht.
Zitatsondern die fehlende nachvollziehbare Darstellung warum eine Nachzahlung zu leisten ist.
Wenn eine Abrechnung der Betriebskosten eine Nachzahlung für den Mieter ergeben hat, dann ist der Vermieter berechtigt für die Zukunft die monatlichen Vorauszahlungen entsprechend zu erhöhen. Und 7,- € pro Monat verhindern, dass wieder ein Minus in Höhe von 70,- € entsteht.
ZitatGibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann?
Der Mieter hat 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung für die Prüfung.
ZitatWas kann man da machen?
In diesem Fall fordert man Kopien der infrage kommenden Belege und bezahlt pro Kopie bis zu 50 Cent.
ZitatIch hoffe ihr wisst Rat.
Wende dich an das Ordnungsamt deiner Gemeinde, findest du im Rathaus oder im Landratsamt.
ZitatUnd wenn wir umziehen wollen, müssen wir dann die 3 Monatsfrist einhalten ?
Sag mal, liest du die Antworten nicht, oder verstehst du nicht, was wir antworten?
ZitatGibt es dazu irgendwo ein Gesetz, das sie die 15 euro mehr nicht einfach schreiben kann ?
Für Gesetze gibt es "Bücher", z.B. das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da kannst du dann selbst suchen.
Klar, schon mal dran gedacht, dass du Hilfe benötigst, nicht wir, die hier antworten? Aber zum Denken braucht man etwas, das bei dir scheinbar nur rudimentär vorhanden ist.
Abwarten bis der neue Eigentümer die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht (die dann in der Regel auch gültig ist), oder vom jetzigen Vermieter die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nur leisten, wenn entsprechend Bares rüberwächst. Aufhebungsverträge sollten von beiden Vertragspartnern so gestaltet sein, dass auch beide zufrieden sind.
Zitatwäre das dann ein Grund für eine fristlose Kündigung unsererseits (also dem Mieter) ?
Nein, natürlich nicht! Schon alleine der Gedanke ist so etwas von lächerlich..... Aber wenn ihr nur mit dem Vermieter alleine in dem Haus wohnt, dann kann er euch ohne Angabe von Gründen kündigen: Mietrecht: Die Kündigung
Und warum machst du hier nicht weiter?
Ja, auch wenn logisches Denken nicht zu deinen Stärken gehört!
Natürlich darf er die Grundsteuer umlegen, denn diese Betriebskostenart ist im Mietvertrag ganz deutlich vereinbart. Vielleicht mal mit einer Lesebrille versuchen, wenn die Arme nicht mehr lang genug sind.
ZitatWie ist dabei die rechtliche Situation? Was kann ich unternehmen, dass ich das nicht bezahlen muss?
Wie Kolinum schon schrieb, beauftrage einen Sachverständigen.
Zitataber die Ablesegebühr würde ich auch noch geren wissen.
Eine "Gebühr" für die Abrechnung der Heizkosten ist in den Unterlagen nicht aufgeführt, obwohl sie zu den umlagefähigen Kosten gehört. Denkbar wäre es, dass dies unter Verwaltung läuft, weil ista die komplette Abrechnung erstellt hat.
ZitatMuss den die Vereinba(h)rung explizi(e)t im Mietvertrag festgehalten sein
Ja!
Für die Berechnung der Betriebskosten werden ALLE infrage kommenden Rechnungen des Abrechnungszeitraums addiert. Da dein Mietvertrag im März auslief, bezahlst du auch nur anteilmäßig für diese 3 Monate diese und auch die anderen Kosten.
ZitatDiese müssen Sie nicht zahlen.
Außer es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
ZitatSoll ich mein Hobby aufgeben, weil dem Vermieter langweilig ist?
Kapierst du nicht? Wenn dein Hobby das Sammeln von abgemeldeten Autoleichen ist, dann musst du dir eine Halle mieten und keine Wohnung. Abgemeldete Autos haben zum einen nichts auf der Straße zu suchen. Und zum anderen kannst du die Schrottlauben in die Garage stellen, da kann niemand etwas sagen.
Hoffentlich ist dein Vermieter so konsequent und macht die fristlose Kündigung wahr. Und da du bereits abgemahnt wurdest wird diese Kündigung auch bei Gericht durchgewinkt werden.
Tu uns bitte einen großen Gefallen und unterlasse deine Kommentare, aus denen hervorgeht, dass du nicht lesen und verstehen kannst. Oder bist du der Meinung, dass die User, die dich korrigieren, einen an der Waffel haben?
ZitatMeine Meinung hierzu:
Hast du überhaupt gelesen, verstanden, worum es hier geht? Scheinbar nicht!
ZitatKann ich einen Schlüss(ß)eldienst beauftragen und die Kosten von der Gesellschaft tragen lassen?
Was hat der Vermieter denn damit zu tun, wenn der Verursacher für diesen "Scherz" bekannt ist? Bau den Schließzylinder aus und lass dir von einem freundlichen Nachbarn einen neuen mit den gleichen Maßen aus dem Baumarkt besorgen. Und die Sachbeschädigung durch den Nachbarn hast du hoffentlich bei der Polizei angezeigt.
Betriebskostenvorauszahlungen werden in der Regel zusammen mit der Miete bezahlt. Warum das bei dir anders ist, solltest du uns erklären.
ZitatKann mir da jemand Hinweise geben?
Erzähl doch erst einmal, was das überhaupt soll.
Es ist nicht zu fassen. Hier sind scheinbar erwachsene Menschen an den Tastaturen und konstruieren einen Fall ohne zu fragen, ob die TE überhaupt mit dem Partner verheiratet ist. Für mich liest sich das so, dass hier eine Beziehung in die Brüche geht und der männliche Part verschwinden soll. Nix mit Heirat, Scheidung, o.ä.
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