abgemeldete Autos abstellen - Vermieter droht mit Abmahnung

  • Ich wohne seit 3 Monaten mit meiner Familie in nem 3-Familien-Haus im EG in Miete.
    Bin KFZ-Mechaniker und schraub in der Freizeit gerne an alten Autos um sie wieder zu verkaufen.

    Beim Einzug habe ich zwei solcher Autos zum Reparieren mitgebracht und sie vor dem Haus abgestellt. Bin aber noch nicht dazu gekommen, weshalb sie immer noch da stehen. Nun hat der Vermieter ein paar Mal gesagt, ich soll die Autos wegbringen oder in die Doppelgarage stellen, er will nicht, dass es ums Haus wie beim Autohändler aussieht. In der Doppelgarage stehen aber unsere normalen Autos. Leider hatte ich viel um die Ohren und konnte die Autos nicht reparieren um sie dann zu verkaufen. Nachdem ich günstig an ein drittes Auto gekommen bin und es ebenfalls am Haus abgestellt habe, hat mir der Vermieter eine Abmahnung in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, wenn die Autos in 2 Wochen nicht weg sind werde ich fristlos gekündigt (was auch so in der Abmahnung steht).

    Das Haus steht relativ allein, mit viel Grün drum herum. Außer den andern Mieter und deren Besuch kommt also auch niemand an dem Haus vorbei, der die Autos sieht. Auf der Nordseite haben die 2 Mieter von oben ihren Eingang + Parkplätze und wir haben unseren Eingang, die Doppelgarage + unseren Garten auf der Südseite. Und genau an der Südseite stehen auch die 3 Autos zwischen Haus und meinem Garten.

    Ich habe dem Vermieter gesagt, dass ich für die Wohnung, den Garten und wenn man so will auch für den Teil der Zufahrt zwischen Haus und Garten, den nur wir allein nutzen, Miete bezahle. Entsprechend kann ich auch selbst entscheiden, was ich dort abstelle oder nicht. Daraufhin ist er ausgeflippt und meinte in 2 Wochen ist der Schrott weg oder wir sind weg, woraufhin das Gespräch beendet war.

    Muss ich mir Sorgen machen? Er besteht darauf, dass nur Autos vorm Haus abgestellt werden, die angemeldet sind, also von uns auch genutzt werden. Was das für ihn für einen Unterschied machen soll verstehe ich nicht…
    Ich glaube ihm ist langweilig und er will sich wichtigmachen. Vielleicht will er uns auch los haben, ich weiß es nicht. Eigentlich kann es ihm scheiß egal sein ob da Autos stehen, zumal er vielleicht 1 mal im Monat hier ist um aus seinem Schuppen irgendwas zu holen.
    Ich habe mir auch schon überlegt, ihn darum zu bitten, zumindest ein Auto dort abstellen zu dürfen, aber wer weiß, mit welchem Wutausbruch er darauf reagiert. Vielleicht gibt er aber auch nach, wenn er sieht, dass mich die Abmahnung kalt lässt und sucht sich jemand anderen zum nerven. Deshalb die Frage, ob der Vermieter überhaupt entscheiden darf, was ich auf mein Grundstück stelle…?

  • Zitat

    Ich habe dem Vermieter gesagt, dass ich für die Wohnung, den Garten und wenn man so will auch für den Teil der Zufahrt zwischen Haus und Garten, den nur wir allein nutzen, Miete bezahle. Entsprechend kann ich auch selbst entscheiden, was ich dort abstelle oder nicht.

    Irrtum. Miete zahlst Du allein für die Wohnung. Das andere darfst Du bestenfalls nutzen bzw. mit nutzen.

    Zitat

    Deshalb die Frage, ob der Vermieter überhaupt entscheiden darf, was ich auf mein Grundstück stelle…?

    DEIN GRUNDSTÜCK? Du beliebst zu scherzen.

  • Irrtum. Miete zahlst Du allein für die Wohnung. Das andere darfst Du bestenfalls nutzen bzw. mit nutzen.


    DEIN GRUNDSTÜCK? Du beliebst zu scherzen.


    Im Mietvertrag steht der Garten aber auch drin, sogar mit genauer Quadratmeterzahl und wenn der Weg zwischen Garten und meinem Eingang bzw. Doppelgarage liegt und ihn kein anderer nutzen kann, ist er ja wohl auch Teil des Vertrags.
    Der Begriff Grundstück war falsch, das stimmt


    Taylor87,

    ich habe vollstes Verständnis für die Meinung Eures Vermieters und würde es genauso wie er machen.

    Ich verstehe nicht, warum das jemand stören sollte. Bald bekomm ich ne Abmahnung weil meine Freundin das Fahrrad draußen stehen lässt oder ich Blumen vors Haus stelle...
    Der Witz ist, laut seiner Aussage darf ich angemeldete Autos draußen abstellen, aber nicht abgemeldete Autos. Was macht das für einen Unterschied???


    Dann werde ich ihn zumindest fragen, ob ich 1 Auto abstellen kann. Soll ich mein Hobby aufgeben, weil dem Vermieter langweilig ist?

  • Zitat

    Soll ich mein Hobby aufgeben, weil dem Vermieter langweilig ist?


    Kapierst du nicht? Wenn dein Hobby das Sammeln von abgemeldeten Autoleichen ist, dann musst du dir eine Halle mieten und keine Wohnung. Abgemeldete Autos haben zum einen nichts auf der Straße zu suchen. Und zum anderen kannst du die Schrottlauben in die Garage stellen, da kann niemand etwas sagen.

    Hoffentlich ist dein Vermieter so konsequent und macht die fristlose Kündigung wahr. Und da du bereits abgemahnt wurdest wird diese Kündigung auch bei Gericht durchgewinkt werden.

  • @Taylor87
    Ich denke nicht, dass der Vermieter sein Verbot alleine von der Tatsache abhängig machen darf, ob die Autos an- oder abgemeldet sind. Vielmehr wird er schätzungsweise im Streifall den ordnungs- und sachgemäßen Gebrauch der vermieteten oder zur (Mitbe-)Nutzung ausgewiesenen Flächen anmeckern.

    Das Abstellen von nunmehr insgesamt fünf Fahrzeugen auf dem Grundstück stellt sicherlich schon in eine Art von Sondernutzung dar, bei der ich mir gut vorstellen kann, dass der Vermieter da mitzureden hat. Dazu kommt, dass drei der Fahrzeuge nicht angemeldet sind und (zumindest derzeit) dort quasi nur gelagert werden. Zwei von ihnen bereits seit Monaten. Vermutlich sehen die abgemeldeten Fahrzeuge auch entsprechend aufbereitungswürdig aus, so dass wohl nicht nur die fehlende Plakette sie von fahrtüchtigen, in Gebrauch befindlichen Fahrzeugen unterscheidet.

    Sicherlich spielen vor einem Richter noch einige Details mehr eine Rolle, von denen das eine oder andere durchaus auch für Deine Ansicht sprechen könnten, aber sollte der Vermieter Dich wirklich fristlos kündigen und seine Begründung nicht von vorneherein unwirksam formulieren, dürfte er meiner Ansicht nach nicht völlig chancenlos sein.

    Was Du Hobby nennst, sieht für den Vermieter halt aus wie eine Schrottsammlung. Ich vermute übrigens nicht, dass er aus Langeweile dieser Ansicht ist. ;) Daher solltest Du vielleicht tatsächlich nochmal das ruhige Gespräch mit ihm suchen ... ?

  • Ich sage es Ihnen auch, das Sie keine Chance haben. Sie haben eine Wohnung, eine Garage und einen Garten mitgemietet.
    Mehr aber auch nicht. Der Vermieter ist verärgert, weil Sie glauben, nach Belieben schalten und walten zu können.
    Den Garten können Sie sicher als solchen nutzen, ebenso die Zufahrt zu Ihrer Garage. Ein kurzzeitiges Abstellen vor Ihrer Garage moniert der Vermieter auch nicht. Ich würde aus meinen Grundstück auch keinen Schrottplatz machen lassen.
    Jedoch sind Sie nicht berechtigt, diese mitgemieteten Objekte zweckentfremdet zu nutzen. Da geht sicherlich auch auf dem Rechtswege nix.

  • zumal eines im Raum steht:
    Der Mieter "sammelt" alte ausgediente Autos, repariert sie und verkauft sie. Er kann das Hobby nennen, so viel er will. Wenn das regelmäßig vorkommt, und das ist es ja, wenn es nicht nur einmalig war sondern "hobbymäßig" (Ha ha!) immer wieder gemacht wird, ist es eine gewerbliche Tat. Und das sogar schwarz.
    Unzulässige Ausübung eines Gewerbes ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.


  • Der Mieter "sammelt" alte ausgediente Autos, repariert sie und verkauft sie.

    Das Reparieren stellt für mich einen nicht ganz unwichtigen Aspekt dar. Zum einen dürfte dies mit Lärm verbunden sein, zum anderen könnten auch Belastungen für den Boden entstehen. Ich bin zwar kein KFZ-Mechaniker, könnte mir aber vorstellen, dass hierbei der eine oder andere Tropfen Öl oder ähnliches austreten könnte.

    Wäre ich Mietinteressent, würden mich derartige "Schrottautos" auch abschrecken. Es geht um das Gesamtbild des Objektes.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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