Vermieter berechnet jetz 15 euro für Stellplatz nach 3,5 Jahren

  • Hallo zusammen :)

    Folgender Sachverhalt, wir wohnen seit knapp 3,5 Jahren in einer Mietwohnung. Heute kam die Nebenkostenabrechnung, wo drin steht, das die Vermieterin ab 01.07.2014 15 euro für den Autostellplatz verlangt. Sie sagt/Sei der meinung, dass wir bei Mietvertragsabschluss mündlich vereinbart hätten, das dort nur ein Roller steht und kein Auto (Ich/Wir können uns daran nicht erinnern).
    Im Mietvertrag steht: 1 Auto-Stellplatz und den haben wir auch bis heute immer genutzt mit dem Auto und Roller(hat beides draufgepasst).

    Darf sie jetzt einfach nach 3,5 Jahren 15 euro zusätzlich dafür verlangen ?

  • Darf sie jetzt einfach nach 3,5 Jahren 15 euro zusätzlich dafür verlangen ?

    Du zahlst nur das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Kosten für den Stellplatz sind keine umlagefähigen Betriebskosten, weshalb ich nicht verstehe, warum das im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung mitgeteilt wird.

    Wenn der Vermieter Geld für den Stellplatz haben möchte, hätte er dies im Mietvertrag festlegen müssen, oder könnte euch nun einen separaten Mietvertrag für den Parkplatz unter die Nase halten, den ihr dann selbstverständlich niemals unterschreiben würdet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du zahlst nur das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Kosten für den Stellplatz sind keine umlagefähigen Betriebskosten, weshalb ich nicht verstehe, warum das im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung mitgeteilt wird.
    Wenn der Vermieter Geld für den Stellplatz haben möchte, hätte er dies im Mietvertrag festlegen müssen, oder könnte euch nun einen separaten Mietvertrag für den Parkplatz unter die Nase halten, den ihr dann selbstverständlich niemals unterschreiben würdet.


    würdet bzw. solltet. Schliesse mich meinem Vorbeter an.

  • Der Vermieter wohnt unten drunter und es gab mal ein Disput, weil Freunde (mehrere Personen und Autos) der Vermieterin zu Besuch waren und ein Auto auf unserem Stellplatz stand. Der Besuch war im Keller in einer Partylounge und wir hatten dann 2-3 mal geklingelt weil es keiner hörte. Am nächsten Tag meinte dann die vermieterin wie wir denn nur sturmklingeln könnte wegen dem Stellplatz, es wären ja ihre Freunde gewesen. daraufhin kam sie uns dann auch damit, das wir ja angeblich mündlich vereinbart hätten, das dort nur ein Roller stehen dürfte. 3,5 Jahre war es egal und jetzt auf einmal nach diesem Vorfall kommt dann so etwas :D

    Dazu mal eine andere Frage, wenn sie das durchsetzen will/würde, wäre das dann ein Grund für eine fristlose Kündigung unsererseits (also dem Mieter) ?

  • Zitat

    wäre das dann ein Grund für eine fristlose Kündigung unsererseits (also dem Mieter) ?


    Nein, natürlich nicht! Schon alleine der Gedanke ist so etwas von lächerlich..... Aber wenn ihr nur mit dem Vermieter alleine in dem Haus wohnt, dann kann er euch ohne Angabe von Gründen kündigen: Mietrecht: Die Kündigung

  • Dazu mal eine andere Frage, wenn sie das durchsetzen will/würde, wäre das dann ein Grund für eine fristlose Kündigung unsererseits (also dem Mieter) ?


    "Durchsetzen würde": So wie sie das angegangen ist, geht das ohne Dein Dazutun ( = Akzeptanz einer Mietvertragsänderung) ja eh nicht.

    "Durchsetzen will": Auch wenn sie - wie es ausschaut - derzeit im Unrecht ist, dürften weitere Versuche, dieses Unrecht durchzusetzen, nicht gleich ein Fristlos-Grund sein. Du könntest die Dame auf ihr Unrecht einmal schriftlich hinweisen und danach weitere, gleichgeartete Versuche theoretisch ja einfach ignorieren.

    Noch zu der "Roller-Vereinbarung":
    Der Mietvertrag scheint eindeutig zu sein ("Auto") und irgendwelche mündliche Vereinbarungen - so es sie gegeben hat - verlieren sicherlich sowieso auch an Gewicht, wenn 3,5 Jahre zugeschaut wurde, wie dagegen "verstoßen" wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Juni 2014 um 10:36)

  • Und wenn wir umziehen wollen, müssen wir dann die 3 Monatsfrist einhalten ? Wenn man zu Grunde ziehen würde, das sie 15 euro für den Stellplatz will.

    Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, das sie die 15 euro mehr nicht einfach schreiben kann ?

    Einmal editiert, zuletzt von fc76 (29. Juni 2014 um 12:56)

  • Zitat

    Und wenn wir umziehen wollen, müssen wir dann die 3 Monatsfrist einhalten ?

    Sag mal, liest du die Antworten nicht, oder verstehst du nicht, was wir antworten?

    Zitat

    Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, das sie die 15 euro mehr nicht einfach schreiben kann ?

    Für Gesetze gibt es "Bücher", z.B. das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da kannst du dann selbst suchen.

  • Ich habe mir den Mietverrag noch einmal genau durchgelesen und folgendes steht darin:

    Unter §1: Mietsache: Dort stehehn dann Zimmer und unter anderem auch der Auto-Stellplatz. Zusätzlich steht dort: Mietvermietet wird 1 Stellplatz auf dem Nachbarsgrundstück.

    § 6 Miete: unter b Garage/Stellplatz: durchgestrichen, steht also kein Betrag.

  • Ja, so hatten wir das bisher auch schon verstanden.

    Sie kann die 15 Euro mehr nicht extra für den Stellplatz verlangen. Dafür gibt es kein extra Gesetz sondern Euren Mietvertrag, in dem der Stellplatz ohne Extrakosten mitvermietet ist.

    Zu Deiner nochmaligen Frage, ob du die Kündigungsfrist einhalten müsstest, schließe ich mich Mainschwimmers Antwort an: Liest Du unsere Antworten nicht?

    Natürlich steht es Dir frei, mehrfach dasselbe zu fragen und auf günstigere Antworten zu hoffen; aber denkst Du wirklich, dass Du fristlos kündigen darfst, nur weil die Vermieterin eine unrechte Forderung versucht durchzusetzen?

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