Beiträge von Mainschwimmer

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    (Ist so ein Aufhebungsvertrag überhaupt gültig?)

    Aber sicher, denn ich denke, dass davon nichts gegen anderslautende Gesetze und Vorschriften verstößt. 2 erwachsene Personen können Verträge abschließen, so oft sie wollen.

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    weil der Untermieter noch gar nichts gezalt hat

    Selbst schuld, wenn man nicht sofort bei Einzug kassiert.

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    wenn mündliches darauf hinweisen nicht weiterhilft?

    Dann erwirkt man einen Mahnbescheid, bzw. verklagt den säumigen Zahler.

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    Gelten die Paragraphen - ohne Angabe der Paragraphennummer - dann auch für mich?

    Für dich gilt nur, dass du das Zimmer nur mit sehr viel Aufwand innerhalb der kurzen Zeit so "versaut" haben müsstest, um zu Schönheitsreparaturen verpflichtet zu sein. Hast du das, hast du den Anstrich beschädigt?

    Wenn du das Zimmer möbliert angemietet hast, kannst du bis zum 15. des Monats bis zum Monatsende kündigen. Also, wie gemietet, leer oder möbliert?

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    so wurde die Strassenreinigung mit keinem Wort erwähnt und die sprengt wahrlich alles.

    Das sind nun mal Geräusche, die in einer innerstädtischen Fußgängerzone hingenommen werden müssen.

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    Oder was für Optionen gibt es (außer Ausziehen,

    Keine!

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    Kann man den Vormieter belangen?


    Du meinst den Vermieter, richtig? Für was denn? Dass ihr das Umfeld der Wohnung nicht genügend auf Lärm abgeklopft habt? Vergiss es!

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    Nach VDI 4100/4109 gibt es ja DB Grenzen die nicht überschritten werden dürfen.

    Das gilt aber jeweils nur für die jeweiligen Verordnungen des Baujahres, nicht für die heutigen.

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    Du hast meine Frage nicht verstanden.

    Doch, habe ich! Aber du hast meine Antwort nicht verstanden, scheint wohl zu schwer für dich zu sein. Hast du nicht jemanden aus der Nachbarschaft, der dir meine Antwort übersetzen könnte?

    Warum fragst du hier, dir hat doch schon ein vom Gericht bestellter Gutachter bestätigt, dass die Abrechnung falsch ist.

    Oder meinst du, dass die hier antwortenden User klüger als der Gutachter sind?

    Was ist daran schwer zu verstehen? Die Wartung muss 1x im Jahr erfolgen, wann die letzte Wartung vorgenommen wurde, sollte anhand eines Aufklebers an der Therme ersichtlich sein.

    Meiner Meinung nach macht es sich der Vermieter zu leicht. Er ist für die Beauftragung des Handwerkers zuständig, nicht der Mieter. Die Kosten der Wartung sind dann umlegbare Betriebskosten

    Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zul

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    Kann ich noch irgendetwas tun, um das alles abzuwenden?


    Am Montag sofort zum Amtsgericht und einen Beratungsschein beantragen. Damit dann zu einem Fachanwalt für Mietrecht, der sollte dann den Vermieter beruhigen und dem Jobcenter Feuer unter dem Hintern machen.

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    Im Mietvertrag steht NICHTS dazu.

    Dann mache deinem Vermieter klar, dass deiner Meinung nach der Teppichboden mitvermietet wurde und er, der Vermieter, dafür zuständig ist.

    Schon mal versucht, den Teppichboden mit einem speziellen Gerät plus Shampoo zu reinigen? Die Geräte gibt es dort zu leihen, wo Teppichböden verkauft werden (Baumarkt).

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    Da ich noch NIE gehört habe das eine Wohnung mit "rohem" Boden vermietet wird

    Dann lass dir von mir sagen, dass das sogar öfters gemacht wird. Du musst nur rund 15 Jahre in Mietrecht- und Verbraucherschutzforen tätig sein, dann lernst du das auch kennen.

    Verlege Laminat deiner Wahl, aber lass dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass der bei einem Auszug auch liegen bleiben kann.

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    wurde uns gesagt, dass dies für alle Häuser gilt

    Ob es dann tatsächlich für alle Häuser gilt ist nebensächlich. Entscheidend ist der eigene Mietvertrag.

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    Ist es überhaupt zulässig, per "Zusatzklause" auch Kleintiere (wozu Katzen ja gehören) auszuschließen

    Woher stammt denn diese Weisheit? Zu den Kleintieren, die nicht ausgeschlossen werden dürfen gehören Meerschweinchen, Zierfische und andere Kleintiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden. Hunde und Katzen gehören auf keinen Fall zu dieser Spezies.

    Bei einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau gelten andere Regeln und Gesetze. Hier ist einzig und allein die Kostenmiete Maßstab bei der Miethöhe. Also erkundige dich im Rathaus beim Wohnungsamt, ob die Erhöhung in Ordnung geht.

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    wenn das Haus verkauft werden sollte, kann uns der Neue Besitzer vorzeitig kündigen ?

    Nö, auch der neue Eigentümer muss sich an die Befristung im Mietvertrag halten. Wobei sich die Frage stellt, ob dieser Mietvertrag tatsächlich ein qualifizierter Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss ist. Sollten hier Fehler gemacht worden sein, dann habt ihr "nur" einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.
    Mietrecht: Zeitmietvertrag

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    Bekommen wir unsere Kaution zurück ?

    Wenn ihr das Haus im vertragsgemäßen Zustand zurück gebt, dürfte es bei der Kaution keine Probleme geben.

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    Hat man evtl. die Möglichkeit als jetziger Mieter das Haus günstiger zu erwerben?

    Wenn euch das Vorkaufsrecht nicht bereits im Mietvertrag eingeräumt wurde, solltet ihr schnellstens mit eurem Vermieter diesbezüglich Kontakt aufnehmen:

    Rechtliche Bedeutung eines Vorkaufsrechts

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