Zitat(Ist so ein Aufhebungsvertrag überhaupt gültig?)
Aber sicher, denn ich denke, dass davon nichts gegen anderslautende Gesetze und Vorschriften verstößt. 2 erwachsene Personen können Verträge abschließen, so oft sie wollen.
Zitatweil der Untermieter noch gar nichts gezalt hat
Selbst schuld, wenn man nicht sofort bei Einzug kassiert.
Zitatwenn mündliches darauf hinweisen nicht weiterhilft?
Dann erwirkt man einen Mahnbescheid, bzw. verklagt den säumigen Zahler.