Mein Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, hat vor Jahren einfach die Miete erhöht, weil Wasserzähler eingebaut wurden. Ich habe das leider so hingenommen, weil ich keine Ahnung hatte. Da die Miete sowieso schon über dem Mietspiegel lag, hat er es aber nicht auf die Grundmiete aufgeschlagen, sondern als "Sondermiete" berechnet. Es ist mir gerade jetzt aufgefallen, weil er jetzt auch "Sondermiete" für den Einbau einer Gegensprechanlage berechnen möchte. Die Gegensprechanlage brauche und möchte ich nicht, deshalb habe ich den Einbau der Anlage verweigert.
Kann ich die zuviel berechnete Miete einfach zurückverlangen? Ist das nicht arglistige Täuschung?
Sondermiete
-
Hannoveraner75 -
30. Juli 2014 um 19:05 -
Erledigt
-
-
-
BGB § 123 - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Ob das in Ihrem Fall vorliegt, kann ich nicht beurteilen.
Grundsätzlich zahlen Sie nur was im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Sondermiete für eine Gegensprechanlage würde ich nicht zahlen.
Das ist eine Investition und müsste über eine Anhebung der Kaltmiete angepasst werden.Den Einbau der Anlage können Sie nicht verweigern.
-
Zitat
einfach die Miete erhöht, weil Wasserzähler eingebaut wurden.
Und das dürfte korrekt gewesen sein, denn dies ist eine Modernisierung. Bitte hier weiterlesen:
Mietrecht - MieterhöhungUnd das gilt auch für den Einbau der Gegensprechanlage, egal ob du sie haben möchtest oder nicht.
-
Zitat
weil er jetzt auch "Sondermiete" für den Einbau einer Gegensprechanlage berechnen möchte.
Bitte mal den genauen Wortlaut, besser noch das Schreiben einscannen und als Bild hochladen.
Persönliche Daten unkenntlich machen.
Kann es sein das die Wasseruhren und die Gegensprechanlage gemietet wurden?
Dann wäre nämlich die Miete, auf jeden Fall für die Wasseruhren, als Nebenkosten umlegbar.
-
Hier ist mal ein Auszug aus dem Schreiben der Mieterhöhung wegen der Wasserzähler aus dem Jahr 2001. In meinem Mietvertrag ist keine Sondermiete aufgeführt, ich denke deshalb, dass die Mieterhöhung mindestens formal nicht korrekt ist. Es ist ja auch nicht aufgeführt, wie die Kosten für die Wasserzähler sich zusammensetzen. Die Gegensprechanlage wurde ja noch nicht eingebaut, der Einbau wurde nur angekündigt. Der Einbau der Gegensprechanlage soll monatlich zusätzlich zur Sondermiete addiert werden.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Bei einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau gelten andere Regeln und Gesetze. Hier ist einzig und allein die Kostenmiete Maßstab bei der Miethöhe. Also erkundige dich im Rathaus beim Wohnungsamt, ob die Erhöhung in Ordnung geht.
-
Bezieht sich das neue Schreiben auch auf § 3 MHG (Mieterhöhungsgesetz)?
Wenn ja dieses Gesetz gibt es seit Mitte 20012 nicht mehr.
Bitte auch Mainschwimmers Hinweis auf besondere/andere Bestimmungen für den sozialen Wohnungsbau beachten.
-
Und hier gibt es weitere Infos zur sogenannten Kostenmieteim sozialen Wohnungsbau:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!